Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 3 WF 214/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6771
OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 3 WF 214/00 (https://dejure.org/2000,6771)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2000 - 3 WF 214/00 (https://dejure.org/2000,6771)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2000 - 3 WF 214/00 (https://dejure.org/2000,6771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisaufnahme; Einholung von Auskünften; Rentenversicherung; Beweiserhebung; Sachverhaltserforschung; Verbundverfahren zum Versorgungsausgleich; Beweisgebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Beweisgebühr - Einholung von Auskünften bei Rententrägern - Sachverhaltserforschung - Anhörung im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 16.12.1998 - 6 WF 298/98

    Vergütung eines Rechtsanwalts in einem Familienrechtsstreit um die elterliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 3 WF 214/00
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des OLG Hamm in FamRZ 1999, 1360, auf die sich die Beschwerdeführer berufen.
  • OLG Koblenz, 08.11.1985 - 15 WF 986/85

    Beweisgebühr; Entstehung; Auskunft; Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 3 WF 214/00
    Von einer Beweiserhebung im Sinne der §§ 273 Abs. 2 Nr. 2, 358 a Satz 2 Nr. 2 ZPO kann nur ausgegangen werden, wenn sich wegen Streits über tatsächliche Verhältnisse im Anschluß an die erteilten Auskünfte die Notwendigkeit weiterer Sachverhaltserforschung ergibt, also über die Versorgungsanwartschaft Streit in tatsächlicher Hinsicht besteht oder weitere Nachweise erforderlich werden (so zutreffend OLG Koblenz, FamRZ 1986, 193 und Göttlich/Mümmler, BRAGO, 19. Aufl., Stichwort Familiensachen D Anm. 2.223 S. 573 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 3 WF 214/00
    Zwar hat der BGH (in FamRZ 1998, 89, 90) die Auffassung vertreten, der Einbettung in das dem Grundsatz der Amtsermittlung unterliegende Verfahren zum Versorgungsausgleich entspräche es, daß die Auskunft durch ein Ersuchen des Familiengerichts ausgelöst werde; dies lege es nahe, die Auskunft eines Rentenversicherungsträgers wie diejenige anderer - auch privater - Versorgungsträger als ein Beweismittel anzusehen, das den allgemeinen Interessen der Rechtspflege diene.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht