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   OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21   

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https://dejure.org/2022,41455
OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21 (https://dejure.org/2022,41455)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2022 - 24 U 133/21 (https://dejure.org/2022,41455)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2022 - 24 U 133/21 (https://dejure.org/2022,41455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Bei Insolvenz des Lieferanten ist der Leasingnehmer aufgrund einer leasingtypischen Abtretungskonstruktion notfalls gehalten, den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises durch Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle geltend zu machen (Anschluss an BGH NZI 2014, 177 Rn 14). 2. ...

  • rechtsportal.de

    Gewährleistungsansprüche des Leasingnehmers in der Insolvenz des Lieferanten Wirksamkeit der Beschränkung der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Leasinggeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 369
  • MDR 2023, 432
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Bei einem Rückzahlungsanspruch nach Rücktritt (§§ 346 ff. BGB) werden die gegenseitigen Forderungen zwar nicht automatisch saldiert (vgl. BGH NJW 2017, 2102 Rn 19).

    Denn darin liegt eine zum Erlöschen der geringeren Gegenforderung führende (konkludente) Aufrechnung (vgl. BGH NJW 2017, 2102 Rn 20).

  • BGH, 13.11.2013 - VIII ZR 257/12

    Leasingvertrag: Berechtigung zur Zahlungseinstellung von Leasingraten bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Bei Insolvenz des Lieferanten ist der Leasingnehmer aufgrund einer leasingtypischen Abtretungskonstruktion notfalls gehalten, den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises durch Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle geltend zu machen (Anschluss an BGH NZI 2014, 177 Rn 14).

    Die Belastung des Leasinggebers mit dem Insolvenzrisiko des Lieferanten erstreckt sich indessen nicht auf die dem vorausgehende Erhebung von Ansprüchen durch den Leasingnehmer im Wege der Klage, bei Insolvenz auf Feststellung zur Tabelle: Eine vereinbarte leasingtypische Abtretungskonstruktion ist nicht etwa einschränkend dahin auszulegen, dass der Leasingnehmer im Falle einer Leistungsstörung zwar vorrangig die Rückabwicklung des Kaufvertrags vom Lieferanten verlangen müsse, letztlich aber auch gegen den Leasinggeber als seinen Vertragspartner vorgehen dürfe, wenn der Lieferant für ihn als solventer Anspruchsgegner ausfalle und dessen Inanspruchnahme daher unmöglich oder unzumutbar geworden sei (BGH NZI 2014, 177 Rn 14).

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 131/83

    Rechte des Leasingnehmers bei Wandelung des zugrunde liegenden Kaufvertrages und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Dies folgt aus der Beschaffung der Leasingsache im Leasingdreieck; da der Leasingnehmer ggf. das Leasingobjekt auch schon gebraucht hat, verfügt er insgesamt über bessere Kenntnisse (BGH NJW 1985, 129, 130).
  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 178/13

    Kraftfahrzeugleasing im sog. Eintrittsmodell: Wegfall der Bindung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Dies gilt nach der Rechtsprechung auch für die Fälle des sog. Eintrittsmodells, bei denen der Verbraucher zunächst selbst den Kaufvertrag abschließt (BGH NJW 2014, 1519 Rn 13 ff.; OLG Düsseldorf WM 2010, 2258).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 24 U 204/12

    Geltendmachung von Honoraransprüchen einer Anwaltssozietät durch einen einzelnen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 6 W 88/09; Senat, Beschluss vom 6. März 2013 - I-24 U 204/12, Rz. 19 mwN; KG, Beschluss vom 21. April 2016 - 6 U 141/15, Rz. 18; siehe auch Zöller/Heßler, ZPO, 33. Auflage, § 522 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Die Haftung des Leasinggebers gleicht damit derjenigen eines nur subsidiär haftenden Verkäufers (BGHZ 68, 118, 123ff = NJW 1977, 848; BGHZ 94, 44, 47 = NJW 1985, 1535; BGHZ 114, 57, 61 = NJW 1991, 1746; BGH NJW-RR 2003, 51, 52).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 70/00

    Rechtsfolgen der Bestellung einer Untervollmacht durch einen nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Die Haftung des Leasinggebers gleicht damit derjenigen eines nur subsidiär haftenden Verkäufers (BGHZ 68, 118, 123ff = NJW 1977, 848; BGHZ 94, 44, 47 = NJW 1985, 1535; BGHZ 114, 57, 61 = NJW 1991, 1746; BGH NJW-RR 2003, 51, 52).
  • LG Aachen, 28.01.2020 - 10 O 251/19

    Kraftstoffverbrauch eines Gebrauchtwagens: Kein Vergleich von realen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Da der Kläger vorliegend allein einen zu seinem Nachteil abweichenden Kraftstoffverbrauch des streitgegenständlichen Fahrzeugs geltend gemacht hat, verbietet sich dem Senat damit von vornherein eine abweichende Feststellung im Vergleich zum Ausgang des Prozesses zwischen dem Kläger und dem Lieferanten, in welchem das LG Aachen (Az. 10 O 251/19) - zweitinstanzlich bestätigt durch Beschluss des OLG Köln vom 22.06.2020, Az. 15 U 24/20, GA 81ff) - rechtskräftig befunden hat, dass das dort entsprechend begründete Begehren des Klägers nach Gewährleistung wegen Fahrzeugmängeln unberechtigt ist.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Vorstehendes gilt auch mit Blick auf Verbraucherleasingverträge, wenn die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer als Ersatz für den Ausschluss der mietrechtlichen Gewährleistung des Leasinggebers hinter dieser nicht wesentlich zurückbleibt (BGH NJW 2006, 1066, 1068; BeckOGK BGB/Ziemßen, Stand: 01.10.2022, § 535 Rn 1281 mwN).
  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83

    Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
    Die Haftung des Leasinggebers gleicht damit derjenigen eines nur subsidiär haftenden Verkäufers (BGHZ 68, 118, 123ff = NJW 1977, 848; BGHZ 94, 44, 47 = NJW 1985, 1535; BGHZ 114, 57, 61 = NJW 1991, 1746; BGH NJW-RR 2003, 51, 52).
  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 24 U 136/09

    Im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingvertrag bedarf es keiner qualifizierten

  • OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09

    Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

  • OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 9 U 6/96

    Haftung des Leasingnehmers bei pflichtwidriger Veranlassung des Leasinggebers zur

  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 255/20

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Rückabwicklungsklage für

  • KG, 21.04.2016 - 6 U 141/15

    Private Unfallversicherung: Unfallereignis bei Dekompressionskrankheit eines

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