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   OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - II-8 WF 204/09   

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https://dejure.org/2009,2807
OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - II-8 WF 204/09 (https://dejure.org/2009,2807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2009 - II-8 WF 204/09 (https://dejure.org/2009,2807)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - II-8 WF 204/09 (https://dejure.org/2009,2807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen

  • Judicialis

    FamFG § 151 Nr. 1; ; FamFG § 151 Nr. 2; ; FamFG § 78 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erhöhte Anforderungen für die Anwaltsbeiordnung in selbstständigen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1211
  • FamRZ 2010, 580
  • AnwBl 2010, 81
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 204/09
    In selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen (§ 151 Nr. 1 und 2 FamFG) lässt sich dem Gesetz ein Regel- /Ausnahmeverhältnis für die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht entnehmen (wie BGH FamRZ 2009, 857 f.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof am 18.02.2009 entschieden, dass es eine derartige Regel nicht gebe und stattdessen im Einzelfall zu prüfen sei, ob das Besuchsrechtsverfahren rechtlich und tatsächlich schwierig sei (FamRZ 2009, 857 f. = NJW-RR 2009, 794 f.); geboten sei eine konkrete, an den objektiven wie subjektiven Gegebenheiten des jeweiligen Falles orientierte Bewertung (Rn 11 zu XII ZB 137/08).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Jeder der genannten Umstände, die Schwierigkeit der Sachlage oder die Schwierigkeit der Rechtslage, kann also für sich allein die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe erforderlich machen (OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 580, 581; Schürmann FamRB 2009, 58, 60; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 30. Aufl. § 78 FamFG Rdn. 3).

    Ein Regel-Ausnahme-Verhältnis ist nach der gebotenen individuellen Bemessung deswegen nicht mit dem Gesetz vereinbar (Senatsbeschluss vom 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - FamRZ 2009, 857 Tz. 10; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 580, 581).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2010 - 8 WF 11/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Kindschaftssachen

    Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Elternteil nach neuem Recht in einer selbständigen Kindschaftssache die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten erwarten kann, hat sich der Senat bisher in zwei Beschwerdesachen befasst (AG Oberhausen 40 F 2312/09 = II-8 WF 204/09 und 55 F 1272/09 = II-8 WF 211/09 = BGH XII ZB 232/09).

    Die unter dem Aktenzeichen II-8 WF 204/09 ergangene Entscheidung ist den Verfahrensbevollmächtigten des Kindesvaters bekannt, weil sie damals die Beschwerdeführerin vertreten haben; deshalb erübrigt sich eine Wiederholung dieser Ausführungen, zumal die Amtsrichterin diesen Teil der Begründung im angefochtenen Beschluss im Wortlaut wiedergegeben hat (vgl. GA Bl. 20 - 22).

  • OLG Hamburg, 03.05.2010 - 2 WF 49/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch diese neue Vorschrift mit Einführung des FamFG die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts enger gefasst, die Anforderungen also erhöht werden (BT-Drucksache 16/6308, S.214; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 580 = FGPrax 2010, 55 ).

    Die Feststellung, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint, weil die Sach- oder Rechtslage schwierig ist, lässt sich nicht generell, sondern nur nach einer Abwägung im Einzelfall treffen, wobei eine Prognose ausreicht und ein objektiver Maßstab anzulegen ist, d.h. aus der Perspektive eines juristischen Laien, der ohne besondere Vorkenntnisse um Rechtsschutz nachsucht und sich unter Umständen nach Trennung oder Scheidung in einer schwierigen Lebensphase befindet (vgl. zu allem OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 580 = FGPrax 2010, 53 ; OLG Düsseldorf FamRB 2010, 42).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es ausreicht, wenn die Sach- oder die Rechtslage schwierig ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 580; OLG Düsseldorf B. v. 10.12.2009, II-8 WF 211/09 -juris).
  • OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beiordnung eines

    Die Frage, ob eine Sach- und Rechtslage schwierig ist, ist nicht aus Sicht des erfahrenen Familienrichters, sondern aus der Perspektive eines juristischen Laien zu entscheiden, der ohne besondere Vorkenntnisse um Rechtsschutz nachsucht und sich unter Umständen nach Trennung oder Scheidung in einer schwierigen Lebensphase befindet (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2010 S. 580).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2010 - 9 WF 4/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer selbstständigen Umgangsrechtssache

    Dabei kann dahin stehen, ob es - gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift - ausreichend ist, wenn die Sach- oder die Rechtslage schwierig ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 580), denn vorliegend ist nach Aktenlage sowohl der Sachverhalt als auch die Rechtslage objektiv einfach.
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2010 - 6 WF 87/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Umgangssachen

    Dass der Gesetzgeber dies gewollt hätte, ist aber den Gesetzgebungsmaterialien nicht zu entnehmen (OLG Düsseldorf - 8. Senat für Familiensachen - FamRZ 2010, 580, 581).
  • OLG Hamm, 16.05.2011 - 8 WF 122/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe zu Gunsten vom Gericht hinzugezogener

    Die Frage, ob eine Sach- und Rechtslage schwierig ist, ist nicht aus Sicht des erfahrenen Familienrichters, sondern aus der Perspektive eines juristischen Laien zu entscheiden, der ohne besondere Vorkenntnisse um Rechtsschutz nachsucht (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 580).
  • OLG Hamburg, 27.12.2010 - 10 WF 148/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsstreitigkeiten

    Jeder der genannten Umstände, die Schwierigkeit der Sachlage oder die Schwierigkeit der Rechtslage, kann also für sich allein die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe erforderlich machen (BGH aaO.; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 580, 581; Schürmann FamRB 2009, 58, 60; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 30. Aufl. § 78 FamFG Rdn. 3).
  • OLG Nürnberg, 17.06.2010 - 7 WF 308/10

    Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in einem Hauptsacheverfahren zur Entscheidung

    Der 8. Familiensenat des OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 10.12.2009 (vgl. FamRZ 2010, 580) die Auffassung vertreten, dass bei der Beurteilung, ob die Sach- und Rechtslage schwierig sei, ein objektiver Maßstab anzulegen ist.
  • OLG Stuttgart, 28.05.2010 - 17 WF 134/10
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