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   OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21   

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https://dejure.org/2022,19661
OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21 (https://dejure.org/2022,19661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2022 - 16 U 130/21 (https://dejure.org/2022,19661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 16 U 130/21 (https://dejure.org/2022,19661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch aus dem Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Übermittlung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten; Meldung eines aktuellen Schuldsaldos

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 2 O 48/21
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21
    Für den Bereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist wiederum zu beachten, dass spätestens mit dem Inkrafttreten der vollständig harmonisierten DSGVO am 25.05.2018 das Datenschutzrecht dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts einschließlich der EuGrCh unterliegt und den Grundrechten des Grundgesetzes nur noch eine Reservefunktion zukommt (BVerfG, Beschluss vom 09.11.2019 - 1 BvR 276/17, Rz. 40 ff. - Recht auf Vergessen II).

    Die Grundrechte der Charta können einzelfallbezogen in privatrechtliche Streitigkeiten hineinwirken (BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 276/17, Rz. 96 f.).

    Stellt der Unternehmer Informationen seinen Nutzern zur Verfügung, sind zwar die individuellen Rechte der Nutzer aus Art. 11 EuGrCh auf freien Zugang zu einer Information nicht zu berücksichtigen; die Informationsfreiheit ist allerdings ein Prinzip, dass bei der Einschränkung des Art. 16 EuGrCh in Rechnung gestellt werden muss (BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 276/17, Rz. 110).

    Artt. 7 und 8 EuGrCh bilden, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, einen einheitlichen Schutz für die selbstbestimmte Persönlichkeitsentfaltung gegenüber der Datenverarbeitung Dritter, der sich auch auf geschäftliche oder berufliche Sachverhalte erstreckt (BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 276/17, Rz. 99 ff.).

  • BGH, 13.10.2021 - VI ZR 488/19

    Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21
    Ausgehend hiervon ist im Bereich des Datenschutzrechts ein Rückgriff auf die Vorschriften des nationalen deutschen Rechts jedenfalls solange nicht möglich, wie im Rahmen des Anspruchssystems der DSGVO eine umfassende Grundrechtsabwägung der beteiligten Schutzinteressen vorgenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2021 - VI ZR 488/19, Rz. 69).

    Der Löschungsanspruch umfasst - was in der Sache nahe liegt - danach auch den Anspruch gegen den Verantwortlichen, eine Speicherung zu unterlassen (BGH, Urteile vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 488/19, Rz. 10, und VI ZR 489/19, Rz. 10).

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82

    Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21
    Zwar findet sich in der DSGVO keine Anspruchsgrundlage, die wörtlich einen Anspruch darauf gibt, eine Datenübermittlung gegenüber dem Empfänger zu "widerrufen", wie er vor der Geltung der DSGVO auch im Bereich des Datenschutzrechts als Folgenbeseitigungsanspruch einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 1004 Abs. 1 BGB abgeleitet wurde (BGH, Urteil vom 07.07.1983 - III ZR 159/82, Rz. 14; Senat, Urteil vom 12.09.2014 - I-16 U 7/14, Rz. 5).

    Für eine Datenübermittlung außerhalb der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses ist in jedem Einzelfall, eine Abwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwischen den berechtigten Interessen, denen die Datenübermittlung dient, und den schützwürdigen Belangen des Betroffenen vorzunehmen (vgl. zur alten Rechtslage: BGH, Urteil vom 07.07.1983 - III ZR 159/82, Rz 20).

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 7/14

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Übermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21
    Zwar findet sich in der DSGVO keine Anspruchsgrundlage, die wörtlich einen Anspruch darauf gibt, eine Datenübermittlung gegenüber dem Empfänger zu "widerrufen", wie er vor der Geltung der DSGVO auch im Bereich des Datenschutzrechts als Folgenbeseitigungsanspruch einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 1004 Abs. 1 BGB abgeleitet wurde (BGH, Urteil vom 07.07.1983 - III ZR 159/82, Rz. 14; Senat, Urteil vom 12.09.2014 - I-16 U 7/14, Rz. 5).

    Hinzu kommt, dass bei verständiger Würdigung der Berufungsantrag zu 1) der Sache nach bereits das mit dem Berufungsantrag zu 2) ausdrücklich formulierte Ersuchen enthält und dem Berufungsantrag zu 2) keine eigene Bedeutung zukommt (vgl. zu einem ähnlichen Antrag Urteil des Senats vom 12.09.2014 - I-16 U 7/14, Rz. 21).

  • OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05

    Datenschutz: Übermittlung von Daten an die Schufa; hier: Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21
    Diese hat die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen zu übermitteln, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihre Kunden durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.10.2005 - 8 UH 323/05, Rz. 31).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21
    Das Informationssystem der A.-AG dient insoweit nicht nur den Interessen der daran angeschlossenen Kreditinstitute, sondern auch dem Interesse des einzelnen Kreditnehmers, als aufgrund der erteilten Auskünfte Kredite ohne Formalitäten schnell und reibungslos abgewickelt und dem Kreditnehmer infolge des geringeren Kreditrisikos kostengünstig und häufig sogar ohne Sicherheiten gewährt werden können (BGH, Urteil vom 20.06.1978 - VI ZR 66/77, Rz. 17).
  • BGH, 12.10.2021 - VI ZR 489/19

    Ärztebewertungsportal "JAMEDA"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21
    Der Löschungsanspruch umfasst - was in der Sache nahe liegt - danach auch den Anspruch gegen den Verantwortlichen, eine Speicherung zu unterlassen (BGH, Urteile vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 488/19, Rz. 10, und VI ZR 489/19, Rz. 10).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21
    Wie das BVerfG mit Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 16/13, Rz. 90 - Recht auf Vergessen I - klargestellt hat, ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine eigenständige Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die neben der ungewollten Preisgabe von Daten auch im Rahmen privater Rechtsbeziehungen vor deren intransparenten Verarbeitung und Nutzung durch Private schützt.
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