Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-20 W 14/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2281
OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - I-20 W 14/16 (https://dejure.org/2016,2281)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2016 - I-20 W 14/16 (https://dejure.org/2016,2281)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - I-20 W 14/16 (https://dejure.org/2016,2281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 536
  • GRUR-RR 2016, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 11.08.2000 - 5 U 3069/00

    Besichtigung eines Computers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 20 W 14/16
    Ebenso unbefriedigend ist es, den Antragsteller darüber zu informieren, dass er zwar berechtigte Ansprüche hat, diese aber nicht mit Hilfe des erlangten Gutachtens durchsetzen kann, da letzteres einem Beweisverwertungsverbot unterliegt (so auch KG GRUR-RR 2001, 118 (119)).
  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 20 W 14/16
    Die in diesem Zusammenhang von diversen mit Patentstreitigkeiten betrauten Gerichten vertretene Trennung der als solcher gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht angreifbaren Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens von der gleichzeitig erlassenen einstweiligen Verfügung (vgl. BGH GRUR 2010, 318 Rdnr. 14 - Lichtbogenschnürung), deren Gegenstand sich mit der Besichtigung durch den Sachverständigen erledigt haben soll (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2015 - I-2 W 13/15 - BeckRS 2016, 01681; a.A.: OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2005 - 3 W 482/05 - Rdnr. 11, wonach der Verfügungsanspruch aus § 809 BGB erst nach Durchführung der Besichtigung und Erstellung des Gutachtens als erfüllt angesehen wurde, ein Aushändigungsanspruch aber nicht streitgegenständlich war), erscheint nicht zweifelsfrei.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2015 - 2 W 13/15

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 20 W 14/16
    Die in diesem Zusammenhang von diversen mit Patentstreitigkeiten betrauten Gerichten vertretene Trennung der als solcher gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht angreifbaren Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens von der gleichzeitig erlassenen einstweiligen Verfügung (vgl. BGH GRUR 2010, 318 Rdnr. 14 - Lichtbogenschnürung), deren Gegenstand sich mit der Besichtigung durch den Sachverständigen erledigt haben soll (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2015 - I-2 W 13/15 - BeckRS 2016, 01681; a.A.: OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2005 - 3 W 482/05 - Rdnr. 11, wonach der Verfügungsanspruch aus § 809 BGB erst nach Durchführung der Besichtigung und Erstellung des Gutachtens als erfüllt angesehen wurde, ein Aushändigungsanspruch aber nicht streitgegenständlich war), erscheint nicht zweifelsfrei.
  • OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung der Klageerhebung nach § 926 ZPO bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 20 W 14/16
    Die in diesem Zusammenhang von diversen mit Patentstreitigkeiten betrauten Gerichten vertretene Trennung der als solcher gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht angreifbaren Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens von der gleichzeitig erlassenen einstweiligen Verfügung (vgl. BGH GRUR 2010, 318 Rdnr. 14 - Lichtbogenschnürung), deren Gegenstand sich mit der Besichtigung durch den Sachverständigen erledigt haben soll (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2015 - I-2 W 13/15 - BeckRS 2016, 01681; a.A.: OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2005 - 3 W 482/05 - Rdnr. 11, wonach der Verfügungsanspruch aus § 809 BGB erst nach Durchführung der Besichtigung und Erstellung des Gutachtens als erfüllt angesehen wurde, ein Aushändigungsanspruch aber nicht streitgegenständlich war), erscheint nicht zweifelsfrei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht