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   OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - I-2 U 127/08   

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https://dejure.org/2010,19155
OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - I-2 U 127/08 (https://dejure.org/2010,19155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.2010 - I-2 U 127/08 (https://dejure.org/2010,19155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 2010 - I-2 U 127/08 (https://dejure.org/2010,19155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 320 Abs. 1
    Ablehnung der Berichtigung des Tatbestandes, da gem. § 313 Abs. 2 ZPO die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel nur "ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - 2 U 127/08
    Das gilt auch für tatbestandliche Feststellungen in einem Berufungsurteil, obwohl dieses gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO keinen förmlichen Tatbestand im Sinne von § 313 Abs. 1 Nr. 5 ZPO enthält (vgl. nur BGH NJW-RR 2007, 1434, 1435).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - 2 U 127/08
    Eine vollständige Wiedergabe des Parteivorbringens ist nicht erforderlich und kann auch nicht zu den Funktionen des Urteilstatbestandes zählen, nachdem sich das Gesetz in § 313 Abs. 2 ZPO mit einer "knappen" Darstellung nur des "wesentlichen Inhalts" der vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel begnügt (vgl. BGHZ 158, 269, 281 = NJW 2004, 1876, 1879; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 313 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 14.05.2018 - 14 U 57/17

    (Kleinere) Planungsmängel rechtfertigen keine fristlose Kündigung!

    Eine vollständige Wiedergabe des Parteivorbringens ist weder geboten noch erforderlich (OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2009, Az. 11 93/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2010, Az. I-2 U 127/08)).
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