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   OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - VI-Kart 6/05 (V)   

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https://dejure.org/2007,3955
OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - VI-Kart 6/05 (V) (https://dejure.org/2007,3955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2007 - VI-Kart 6/05 (V) (https://dejure.org/2007,3955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2007 - VI-Kart 6/05 (V) (https://dejure.org/2007,3955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung eines Zusammenschlusses der Rhön-Klinikum AG mit mehreren Kreiskrankenhäusern durch das Bundeskartellamt; Entstehung bzw. Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für akutstationäre Krankenhausleistungen auf dem ...

  • Judicialis

    SGB V § 69; ; SGB V § 108

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 69 § 108; GWB §§ 35 ff. § 80 Abs. 2
    Fusionskontrolle beim Zusammenschluss zweier gemäß § 108 SGB V zur Krankenhausbehandlung zugelassener Kreiskrankenhäuser? - Untersagung des Zusammenschlussvorhabens durch Bundeskartellamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99

    Festbetragsregelung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
    Überdies hat der Bundesgerichtshof für die Beschaffung von Heil- oder Hilfsmitteln und Krankentransportleistungen ausgeführt, dass selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips die Interessen der Krankenkassen von dem Wahlrecht der Versicherten überlagert werden (BGH DE-R 303, 304 m.w.Nachw. - Taxi-Krankentransporte; zuletzt BGH EuGH-Vorlage vom 3. Juli 2001, Az.: KZR 31/99, Rn. 39 www.jurisweb.de = GRUR 2002, 554, 558).

    Die Möglichkeit einer Einflussnahme auf diese Auswahlentscheidung eröffne sich den Kassen allenfalls bedingt über die Beschränkung der Leistungspflicht im Verhältnis zu ihren Versicherten, mit der entweder Versicherungsleistungen für bestimmte Behandlungsformen oder Medikamente ausgeschlossen oder ihre Verpflichtung zur Bereitstellung von Medikamenten durch die Festlegung von Kostenobergrenzen eingeschränkt werde (BGH EuGH-Vorlage vom 3. Juli 2001, Az.: KZR 31/99, Rn. 39 www.jurisweb.de = GRUR 2002, 554, 558).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - 9 S 1976/98

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Trägerwechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
    Adressat dieses Bescheides ist der antragstellende Krankenhausträger, so dass bei einem Trägerwechsel von der zuständigen Behörde zu prüfen und festzustellen ist, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Krankenhausplan auch weiterhin vorliegen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2000, Az. 9 S 1976/98, www.jurisweb.de = MedR 2001, 466).
  • BGH, 14.07.1988 - IX ZR 254/87

    Geltung von Krankenhauspflegesätzen für Privatpatienten; Rückwirkende Erhöhung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
    Auch mit den gesetzlich krankenversicherten Patienten wird nach herrschender Meinung ein solcher privatrechtliches Vertragsverhältnis begründet, wobei lediglich Streit darüber besteht, ob es sich um einen echten Vertrag zwischen Krankenkasse und Krankenhaus zugunsten des Patienten nach § 328 BGB oder um einen unmittelbaren Vertrag zwischen Kassenpatient und Krankenhaus handelt (vgl. BGHZ 105, 160, 161; BGHZ 97, 273, 274; Müller-Glöge in MünchKomm, 4. Aufl., § 611 Rn. 106 f.; Genzel in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 92 Rn. 4).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-205/03

    FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Einrichtungen, die das spanische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
    Nichts Gegenteiliges ergibt sich aus dem Urteil des EuGH vom 11. Juli 2006 (EuZW 2006, 600 - FENIN).
  • BGH, 11.07.2006 - KVR 28/05

    Deutsche Bahn/KVS Saarlouis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
    Nach der Rechtsprechung des Senates und des Bundesgerichtshofs beeinträchtigen die Vorschriften über die Fusionskontrolle das Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht, sondern gehören zu den (allgemeinen) Gesetzen, in deren Rahmen die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln sind (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006, KVR 28/05, Umdruck Seite 7, Rn 20 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis; Senat, Beschluss vom 4. Mai 2005, VI- Kart 19/04 (V), Umdruck Seite 12).
  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
    Alle vertraglichen und außervertraglichen Tätigkeiten der Krankenkassen und ihrer Verbände gegenüber den Leistungserbringern und ihren Verbänden sind ausschließlich nach öffentlichem Recht zu beurteilen; das nationale Kartell- und Wettbewerbsrecht findet keine Anwendung (sog. Bereichsausnahme: BSG NJW-RR 2002, 1691, 1693 f.; offen gelassen BGH NJW 2000, 3426, 3427; Bornkamm in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 9. Aufl., § 87, Rn. 6 b; Bechtold, aaO., § 87 Rn. 9; Knispel NZS 2001, 468 f.; Jaeger ZWeR 2005, 31, 42; Diekmann/Wildberger NZS 2004, 15, 18; a.A. Engelmann NZS 2000, 213, 221, der in § 69 SGB V nur eine Rechtswegzuweisung sieht).
  • BGH, 25.03.1986 - VI ZR 90/85

    Haftung des Mitinhabers einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
    Auch mit den gesetzlich krankenversicherten Patienten wird nach herrschender Meinung ein solcher privatrechtliches Vertragsverhältnis begründet, wobei lediglich Streit darüber besteht, ob es sich um einen echten Vertrag zwischen Krankenkasse und Krankenhaus zugunsten des Patienten nach § 328 BGB oder um einen unmittelbaren Vertrag zwischen Kassenpatient und Krankenhaus handelt (vgl. BGHZ 105, 160, 161; BGHZ 97, 273, 274; Müller-Glöge in MünchKomm, 4. Aufl., § 611 Rn. 106 f.; Genzel in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 92 Rn. 4).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
    Alle vertraglichen und außervertraglichen Tätigkeiten der Krankenkassen und ihrer Verbände gegenüber den Leistungserbringern und ihren Verbänden sind ausschließlich nach öffentlichem Recht zu beurteilen; das nationale Kartell- und Wettbewerbsrecht findet keine Anwendung (sog. Bereichsausnahme: BSG NJW-RR 2002, 1691, 1693 f.; offen gelassen BGH NJW 2000, 3426, 3427; Bornkamm in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 9. Aufl., § 87, Rn. 6 b; Bechtold, aaO., § 87 Rn. 9; Knispel NZS 2001, 468 f.; Jaeger ZWeR 2005, 31, 42; Diekmann/Wildberger NZS 2004, 15, 18; a.A. Engelmann NZS 2000, 213, 221, der in § 69 SGB V nur eine Rechtswegzuweisung sieht).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - Kart 19/04

    Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß § 36 Abs. 1 GWB wegen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.04.2007 - Kart 6/05
    Nach der Rechtsprechung des Senates und des Bundesgerichtshofs beeinträchtigen die Vorschriften über die Fusionskontrolle das Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht, sondern gehören zu den (allgemeinen) Gesetzen, in deren Rahmen die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln sind (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006, KVR 28/05, Umdruck Seite 7, Rn 20 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis; Senat, Beschluss vom 4. Mai 2005, VI- Kart 19/04 (V), Umdruck Seite 12).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2008 - Kart 1/07

    Krankenhäuser unterliegen der Fusionskontrolle - Ermittlung des Schwellenwertes

    Überdies sind Krankenhäuser Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts, weil sie gegenüber den Patienten gewerbliche Leistungen erbringen und zwischen den Krankenhäusern erheblicher Qualitätswettbewerb besteht (vgl. Senat, Beschluss v. 11. April 2007 VI Kart 6/05 (V); WuW/E DE-R 1958, BGH, Beschl. v. 16.1.2008 - KVR 26/07, Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 13/2008).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - Kart 1/08

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Freigabe eines Zusammenschlussvorhabens

    Aus dem tatsächlichen Nachfrageverhalten in der Vergangenheit kann - jedenfalls soweit keine entgegenstehenden Anhaltspunkte vorhanden sind - das für die Marktabgrenzung maßgebliche Verhalten der potentiellen Nachfrager abgeleitet werden (vgl. Beschluss des Senates vom 11. April 2007, Kart 6/05 (V), Umdruck Seite 24).
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