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   OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - I-1 U 158/03   

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https://dejure.org/2005,5967
OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - I-1 U 158/03 (https://dejure.org/2005,5967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2005 - I-1 U 158/03 (https://dejure.org/2005,5967)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - I-1 U 158/03 (https://dejure.org/2005,5967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach Unfallereignis eines Fahrradfahrers mit einem parkendem Fahrzeug; Beweiswürdigung bei unterschiedlicher Sachverhaltsschilderung durch die Parteien; Anscheinsbeweis fahrlässigen Handelns bei Beladen und Entladen eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9; ; StVG § 16; ; StVG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 1; ; StVO § 14; ; StVO § 14 Abs. 1; ; StVO § 24; ; StVO § 25 Abs. 3 Satz 1; ; StVO § 41; ; StVO § 49; ; OWiG § 19; ; ZPO § 398 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 1; ; PflVG § 3; ; AKB § 10; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung wegen Kollision mit einem Radfahrer beim Entladen eines VW-Busses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Radfahrerunfall im Zusammenhang mit der geöffneten Seitentür eines Lieferwagens

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 1 U 158/03
    b) Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht zwar der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- bzw. Aussteigenden (OLG Hamm DAR 2000, 64 = NZV 2000, 209).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 1 U 158/03
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift bestehen schon dann, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle einer Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vergl. die Begründung des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 14/6036, S. 159; BGH NJW 2003, 3480).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 6 U 36/91

    Darf ein Bauträger mit kostenlosen Entwurfsplanungen werben?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 1 U 158/03
    Mit einem leichten Öffnen der Tür eines haltenden Fahrzeuges ist zu rechnen (OLG Hamm OLGR 1992, 181).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 1 U 98/02

    Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 1 U 158/03
    Auf die Berufung des Klägers hat der Senat durch ein am 16. Dezember 2002 verkündetes Urteil (Az.: 1 U 98/02) die Entscheidung des Landgerichts nebst dem ihm zugrunde liegenden Verfahren wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsrechtszuges - an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 241/93

    Fahrzeugführer; Halten am Fahrbahnrand; Ausladen von Gegenständen; Beobachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 1 U 158/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört grundsätzlich auch das Herausnehmen von auf dem Rücksitz abgelegten Gegenständen noch zum Aussteigevorgang, innerhalb dessen äußerste Sorgfalt aufzubringen ist (Senat, Urteil vom 28. Dezember 1994, Aktenzeichen: 1 U 241/93, veröffentlicht in OLGR 1995, 38).
  • OLG München, 26.05.1987 - 5 U 4956/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines langsam durch eine Fahrbahnverengung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 1 U 158/03
    Bei beengten Verhältnissen kann der Abstand auch geringer ausfallen (Greger a.a.O. mit Hinweis auf OLG München VRS 75, 249 sowie OLG Hamm MZV 1993, 27).
  • OLG Celle, 06.11.2018 - 14 U 61/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden Tür

    Auch zu geparkten Fahrzeugen ist ein situationsabhängiger Seitenabstand einzuhalten, der in der Regel etwa einen Meter beträgt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Mai 2005 - I-1 U 158/03 -, Rn. 70, juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür

    Wird, wie hier, beim Einsteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Einsteigenden (vgl. Senat, Urteil vom 26.04.2004, Az.: 1 U 158/03, mit Verweis auf OLG Hamm DAR 2000, 64).
  • KG, 20.09.2010 - 12 U 216/09

    Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einer sich öffnenden

    Daher ist gemäß § 1 Abs. 2 StVO bei der Vorbeifahrt an haltenden oder geparkten Fahrzeugen immer der erforderliche Sicherheitsabstand einzuhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Mai 2005 - I-1 U 158/03, Juris-Rn. 62 u. 69).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 19/11

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem rückwärts einparkenden

    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift bestehen dabei schon dann, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle einer Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, also sich deren Unrichtigkeit heraus stellt (vgl. BGH, NJW 2003, 3480; Senat, Urteil vom 11.05.2005, Az.: I-1 U 158/03).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 255/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht die Fahrbahn

    Zweifel in diesem Sinne bestehen dann, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall einer Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH VersR 2004, 1575 = NJW 2003, 3480; Senat vom 11.5. 2005 - I-1 U 158/03).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 1 U 89/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach unmittelbar

    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift bestehen schon dann, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle einer Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vergl. BGH NJW 2003, 3480, OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005, Az. I-1 U 158/03, zitiert aus juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Wird, wie hier, beim Einsteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Einsteigenden (Senat, Urteil vom 26.04.2004, Az.1 U 158/03 mit Verweis auf OLG Hamm, DAR 2000, 64).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten

    Zweifel i.S.d. Vorschrift bestehen schon dann, wenn aus Sicht des Prüfungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle einer Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH NJW 2003, 3480; Senat, Urteil vom 11.05.2005, AZ.: I-1 U 158/03).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 1 U 69/09

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen

    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift bestehen schon dann, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle einer Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vergl. BGH NJW 2003, 3480, OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005, Az. I-1 U 158/03, zitiert aus juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift bestehen schon dann, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle einer Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH NJW 2003, 3480; Senat, Urteil vom 11. Mai 2005, 1 U 158/03).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.2010 - 1 U 109/09

    Abweisung der Klage wegen mangelhafter prothetischer Zahnversorgung, da

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2010 - 1 U 112/10

    Anforderungen an den Nachweis einer HWS-Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2006 - 1 U 37/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

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