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   OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - I-15 U 106/14   

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OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - I-15 U 106/14 (https://dejure.org/2015,18938)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14 (https://dejure.org/2015,18938)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - I-15 U 106/14 (https://dejure.org/2015,18938)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung äquivalente Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGH, GRUR 2007, 510 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2007, 1059 - Zerfallzeitmessgerät; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 12504 - Chipkarte, unter B. 3.; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2014 - 15 U 16/14).

    Für die Gleichwirkung ist entscheidend, welche einzelnen Wirkungen die patentgemäßen Merkmale - für sich und insgesamt - zur Lösung der dem Patentanspruch zugrundeliegenden Aufgabe bereitstellen und ob diese Wirkungen bei der angegriffenen Ausführungsform durch andere Mittel erzielt werden (BGH, GRUR 2000, 1005 - Bratgeschirr; BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß).

    Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2014 - 15 U 29/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Arbeitswerkzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Insbesondere kommt es darauf an, welche - nicht nur bevorzugten, sondern zwingenden - Vorteile mit dem Merkmal erzielt und welche Nachteile des vorbekannten Standes der Technik - nicht nur bevorzugt, sondern zwingend - mit dem Merkmal beseitigt werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 2000, 599 - Staubsaugerfilter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - 15 U 29/14; Kühnen, aaO, Rn. 40).

    Außerdem ist für eine äquivalente Patentbenutzung erforderlich, dass die Überlegungen, die der Fachmann anzustellen hat, um zu der gleichwirkenden Abwandlung zu gelangen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass er die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine dieser technischen Lehre äquivalente Lösung in Betracht zieht (BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - 15 U 29/14; Kühnen, aaO, Rn. 93 m. w. N.; Rinken/ Kühnen in: Schulte, aaO, § 14 Rn. 65 m. w. N.).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Für die Gleichwirkung ist entscheidend, welche einzelnen Wirkungen die patentgemäßen Merkmale - für sich und insgesamt - zur Lösung der dem Patentanspruch zugrundeliegenden Aufgabe bereitstellen und ob diese Wirkungen bei der angegriffenen Ausführungsform durch andere Mittel erzielt werden (BGH, GRUR 2000, 1005 - Bratgeschirr; BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß).

    Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß).

  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Die Angabe, dass ein Erzeugnis bestimmte Bestandteile "enthalten" soll, offenbart nicht ohne weiteres auch als zur Erfindung gehörend, es bestehe ausschließlich aus den im Patent genannten Bestandteilen (BGH, GRUR 2011, 1109 - Reifenabdichtmittel).

    Abgesehen davon ist selbst bei Verwendung des Begriffs "enthalten" als zur Erfindung gehörig offenbart, dass das Erzeugnis ausschließlich aus den genannten Bestandteilen "besteht", wenn dafür konkrete Anhaltspunkte vorliegen, wie etwa der Hinweis, dass das ausschließliche Bestehen des Erzeugnisses aus den genannten Bestandteilen besondere Vorteile hat oder sonst erwünscht ist (BGH, GRUR 2011, 1109 - Reifenabdichtmittel).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Vielmehr müssen sie aus der Patentschrift selbst ausgelegt werden, die im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt, so dass stets zu prüfen ist, ob die Begriffe abweichend vom allgemeinen oder technischen Sprachgebrauch benutzt werden (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH, GRUR 2005, 754 - werkstoffeinstückig).

    Merkmale und Begriffe in der Patentschrift sind grundsätzlich so auszulegen, wie dies angesichts der ihnen nach dem offenbarten Erfindungsgedanken zugedachten technischen Funktion angemessen ist (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH, GRUR 2009, 655 - Trägerplatte).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung äquivalente Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGH, GRUR 2007, 510 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2007, 1059 - Zerfallzeitmessgerät; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 12504 - Chipkarte, unter B. 3.; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2014 - 15 U 16/14).

    Außerdem ist für eine äquivalente Patentbenutzung erforderlich, dass die Überlegungen, die der Fachmann anzustellen hat, um zu der gleichwirkenden Abwandlung zu gelangen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass er die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine dieser technischen Lehre äquivalente Lösung in Betracht zieht (BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - 15 U 29/14; Kühnen, aaO, Rn. 93 m. w. N.; Rinken/ Kühnen in: Schulte, aaO, § 14 Rn. 65 m. w. N.).

  • LG Düsseldorf, 27.05.2014 - 4a O 28/13

    Dichtstreifen mit Endkappe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27.05.2014, Az. 4a O 28/13, wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klageantrages zu I. 2. auf Drittauskunft gegen die Beklagten zu 1) und 2) und gegen die Abweisung der Klage gegen die Beklagten zu 3), 4), 5) und 6) richtet.

    Die Klägerin beantragt daher nunmehr, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 27.05.2014, Az. 4a O 28/13 abzuändern und.

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Vielmehr müssen sie aus der Patentschrift selbst ausgelegt werden, die im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt, so dass stets zu prüfen ist, ob die Begriffe abweichend vom allgemeinen oder technischen Sprachgebrauch benutzt werden (BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH, GRUR 2005, 754 - werkstoffeinstückig).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09

    Bus- und Bahn-Chipkarte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung äquivalente Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGH, GRUR 2007, 510 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2007, 1059 - Zerfallzeitmessgerät; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß; vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 12504 - Chipkarte, unter B. 3.; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2014 - 15 U 16/14).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14
    Außerdem ist für eine äquivalente Patentbenutzung erforderlich, dass die Überlegungen, die der Fachmann anzustellen hat, um zu der gleichwirkenden Abwandlung zu gelangen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass er die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine dieser technischen Lehre äquivalente Lösung in Betracht zieht (BGH, GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2006, 313 - Stapeltrockner; BGH, GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk m. w. N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - 15 U 29/14; Kühnen, aaO, Rn. 93 m. w. N.; Rinken/ Kühnen in: Schulte, aaO, § 14 Rn. 65 m. w. N.).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter

  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1999 - 2 U 71/98

    Auslegung eines zum Oberbegriff eines Patentanspruchs gehörenden Merkmals

  • BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07

    Trägerplatte

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 81/01

    Stapeltrockner

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Maßgeblicher Gesichtspunkt ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, NJW 2004, 1076, 1077 = MDR 2004, 1075), wobei es allein darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung geeignet ist, den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.06.2014, Az.: I-15 U 106/14, BeckRS 2015, 13306; Urt. v. 25.9.2008, Az.: I-2 U 57/07, BeckRS 2010, 22898; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 533 Rz. 6).
  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 58/18

    Stereoskopische Bildvorrichtung

    Diese einen wettbewerbsrechtlichen Auskunftsanspruch betreffenden Erwägungen sind auch auf den patentrechtlichen Drittauskunftsanspruch aus § 140b PatG zu übertragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14, BeckRS 2015, 13306 Rn. 56; Voß, in: BeckOK Patentrecht, 13. Edition Stand: 25.07.2019, Vor §§ 139-142b Rn. 173; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage 2019, Abschnitt D Rn. 259).

    Auch in diesem Fall wiegt die Beeinträchtigung der effektiven Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf die ungewisse Dauer der durch die Insolvenzeröffnung bedingten Verfahrensunterbrechung so schwer, dass das Teilurteilsverbot dahinter zurückzutreten hat (BGH, GRUR 2010, 343, 345 - Oracle; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14, BeckRS 2015, 13306 Rn. 56).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 2 U 79/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Messsensor mit

    Die Geltendmachung eines beschränkten Patentanspruchs in erster Instanz entfaltet auch keine Bindungswirkung für das weitere Verletzungsverfahren, weshalb es dem Verletzungskläger nicht verwehrt ist, im Berufungsverfahren eine gegenüber dem ursprünglichen Klageanspruch erweiterte Fassung geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2021 - 4a O 45/19

    Spanabhebendes Werkzeug

    Insbesondere kommt es darauf an, welche - nicht nur bevorzugten, sondern zwingenden - Vorteile mit dem Merkmal erzielt und welche Nachteile des vorbekannten Standes der Technik - nicht nur bevorzugt, sondern zwingend - mit dem Merkmal beseitigt werden sollen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14 - Rn. 273, zitiert nach Juris, m.w.N.; vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 2000, 599 - Staubsaugerfilter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - 15 U 29/14).

    Das Verständnis des Fachmanns wird sich dabei entscheidend an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck eines bestimmten Merkmals orientieren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14 - Rn. 273, zitiert nach Juris; BGH, GRUR 2001, 232 - Brieflocher).

  • LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 4a O 37/17

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung eines Patents (hier:

    Hier ist im Zweifel die Annahme gerechtfertigt, dass sich das Patent in diesem Punkt den Stand der Technik zu eigen macht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - Az. I-15 U 106/14).
  • LG Düsseldorf, 02.03.2022 - 4a O 64/20

    Windturbinengenerator

    So soll der erste Untersatz der Windturbinenkomponenten das Einstellwinkelsteuersystem "umfassen", wobei dieser Begriff auf eine nicht abschließende Aufzählung hindeutet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14 - Rn. 252 bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 2 U 39/17

    Ansprüche wegen einer behaupteten Verletzung des deutschen Teils eines

    Maßgeblicher Gesichtspunkt ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, NJW 2004, 1076, 1077 = MDR 2004, 1075), wobei es allein darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung geeignet ist, den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2018, Az.: I-2 U 33/15; Urt. v. 11.06.2014, Az.: I-15 U 106/14, BeckRS 2015, 13306; Urt. v. 25.9.2008, Az.: I-2 U 57/07, BeckRS 2010, 22898; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 533 Rz. 6).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 80/17

    Schutzfähigkeit eines Klagegebrauchsmusters mit der Bezeichnung "Heizgerät mit

    Infolgedessen ist es regelmäßig zulässig und geboten, für die Auslegung auf den betreffenden Stand der Technik zurückzugreifen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - Az. I-15 U 106/14, S. 45; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 10. Auflage, 2018, Kap. A., Rn. 55).
  • LG Düsseldorf, 21.09.2023 - 4a O 57/21
    Das Verständnis des Fachmanns wird sich dabei entscheidend an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck eines bestimmten Merkmals orientieren (BGH, GRUR 2001, 232 - Brieflocher; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14 - Rn. 273 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 08.08.2019 - 4a O 139/17

    Bewegungssensorgesteuerte Leuchtenvorrichtung

    Infolgedessen ist es regelmäßig zulässig und geboten, für die Auslegung auf den betreffenden Stand der Technik zurückzugreifen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-15 U 106/14, Rn. 283 bei juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage 2019, Abschnitt A Rn. 65).
  • LG Düsseldorf, 21.04.2022 - 4a O 67/20

    Bewegungssensorgesteuerte Leuchtenvorrichtung II

  • LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 4a O 56/18
  • LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 85/16

    Heizgerät I

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