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   OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - I-25 Wx 76/17   

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https://dejure.org/2019,33472
OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - I-25 Wx 76/17 (https://dejure.org/2019,33472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2019 - I-25 Wx 76/17 (https://dejure.org/2019,33472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2019 - I-25 Wx 76/17 (https://dejure.org/2019,33472)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1663
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 25 Wx 76/17
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 10.10.2017 - Az. 1 BvR 2019/16 - § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG i.V.m. § 22 Abs. 3 PStG für unvereinbar mit den Artikeln 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG erklärt hat und den Gesetzgeber verpflichtet hat, bis zum 31.12.2018 eine verfassungsgemäße Regelung herbeizuführen, hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 29.11.2017 der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt.

    Auch in seinem Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass dem subjektiven Empfinden des Betroffenen im Rahmen der Bestimmung des Geschlechts entscheidende Bedeutung zukommt und hierzu ausgeführt (Rn. 9): "In den medizinischen und psychosozialen Wissenschaften besteht zudem weitgehend Einigkeit darüber, dass sich das Geschlecht nicht allein nach genetisch-anatomisch-, chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt ist.".

  • OLG Celle, 12.05.2017 - 17 W 5/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 25 Wx 76/17
    Insoweit folgt der Senat der Entscheidung des OLG Celle vom 12.05.2017 (Az. 17 W 5/17), welches ebenfalls eine allein auf subjektiven Empfindungen beruhende Geschlechts(nicht)zugehörigkeit für die Streichung des Geschlechtseintrags als ausreichend erachtet hat.
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 25 Wx 76/17
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 11.01.2011 (1 BvR 3295/07) ausgeführt hat, schützt Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG mit der engeren persönlichen Lebenssphäre auch den intimen Sexualbereich des Menschen, der die sexuelle Selbstbestimmung und damit auch das Finden und Erkennen der eigenen Identität sowie der eigenen sexuellen Orientierung umfasst.
  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 383/19

    Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach

    Das Beschwerdegericht hat seine in FamRZ 2019, 1663 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20

    Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag

    Der nachträglichen Änderung des Geburtseintrags steht insbesondere nicht entgegen, wenn die von der antragstellenden Partei empfundene Geschlechtlichkeit, die dem binären Geschlechtssystem nicht zuzuordnen ist, einem medizinischen Nachweis nicht zugänglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.06.2019, Az. I-25 Wx 76/17, FamRZ 2019, 1663, 1663; a.A. OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.09.2019, Az. 11 W 1880/19, FamRZ 2019, 1948, 1949 ff.).

    Die Rechtsprechung versteht 'Varianten der Geschlechtsentwicklung' teilweise weit, sodass es auf Merkmale des Körpers der antragstellenden Person nicht ankomme (AG Münster, Beschluss vom 16.12.2019 - 22 III 36/19 -, FamRZ 2020, 626; AG Münster, Beschluss vom 05.02.2020 - 22 III 130/18 -, Anlage 34; AG Dortmund, Beschluss vom 24.09.2019 -310 III 10/19 -, Anlage 35; AG Oldenburg, Beschluss vom 20.04.2020 - 93 III 15/20 - Anlage 36; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019 - I-25 Wx 76/17 -, FamRZ 2019, S. 1663).

    In diesem Sinne hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 (BVerfGE 147, 1) so verstanden, dass dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen unabhängig von körperlichen Merkmalen Rechnung zu tragen sei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2019 - I-25 Wx 76/17 -, FamRZ 2019, S. 1663 [1664]).

  • AG Münster, 16.12.2019 - 22 III 36/19
    Der nachträglichen Änderung des Geburtseintrags steht insbesondere nicht entgegen, dass die von der antragstellenden Partei empfundene Geschlechtlichkeit, die dem binären Geschlechtssystem nicht zuzuordnen ist, einem medizinischen Nachweis nicht zugänglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.06.2019, Az. I-25 Wx 76/17, FamRZ 2019, 1663, 1663; a.A. OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.09.2019, Az. 11 W 1880/19, FamRZ 2019, 1948, 1949 ff.).
  • AG Münster, 05.02.2020 - 22 III 130/18
    Der nachträglichen Änderung des Geburtseintrags steht insbesondere nicht entgegen, wenn die von der antragstellenden Partei empfundene Geschlechtlichkeit, die dem binären Geschlechtssystem nicht zuzuordnen ist, einem medizinischen Nachweis nicht zugänglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.06.2019, Az. I-25 Wx 76/17, FamRZ 2019, 1663, 1663; a.A. OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.09.2019, Az. 11 W 1880/19, FamRZ 2019, 1948, 1949 ff.).
  • AG Oldenburg, 20.04.2020 - 93 III 15/20
    Daraus folgt, dass - was mittlerweile überwiegender Auffassung entsprechen dürfte -objektiven, medizinisch feststellbaren Geschlechtsmerkmalen für die geschlechtliche Zuordnung nur eine allenfalls mitbeinflussende Funktion zukommen kann und dass subjektiv empfundenen Geschlechtszugehörigkeiten oder -nichtzugehörigkeiten ein wesentliches Gewicht zukommen muss (AG Münster, Beschl. v. 16.12.2019 - 22 III 36/18; Beschl. v. 05.02.2020 - 22 III 130/18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.06.2019 - 1-25 Wx 76/17; OLG Celle, Beschl. v. 12.05.2017 - 17 W 5/17).
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