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   OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - I-1 U 167/16   

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https://dejure.org/2017,25557
OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - I-1 U 167/16 (https://dejure.org/2017,25557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2017 - I-1 U 167/16 (https://dejure.org/2017,25557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - I-1 U 167/16 (https://dejure.org/2017,25557)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 291 ZPO, § 253 Abs. 1 BGB, § 291 BGB
    Kostenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzinsung eines gerichtlich geltend gemachten Schmerzensgeldanspruchs

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 195; BGB § 199; BGB § 291
    Verjährung des Anspruchs auf Prozesszinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinsung eines gerichtlich geltend gemachten Schmerzensgeldanspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 253 Abs. 1 ; BGB § 291
    Verzinsung eines gerichtlich geltend gemachten Schmerzensgeldanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung des Zinsanspruchs aus einem Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1279
  • MDR 2017, 1205
  • VersR 2017, 1472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Düsseldorf, 02.09.2016 - 11 O 250/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. September 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 11 O 250/15) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02.09.2016 (Az.: 11 O 250/15) die Beklagte verurteilt, an den Kläger 5.263,47 EUR zu zahlen.

  • BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    Sie knüpfen nicht an den Leistungsaustausch an, sondern bedeuten einen Risikozuschlag, den der Schuldner zu entrichten hat, wenn er sich auf einen Prozess einlässt und unterliegt (BGH NJW-RR 2013, 825).

    Dieser Anspruch auf Prozesszinsen entsteht aber bereits in dem Moment, in dem die Hauptforderung rechtshängig wird (vgl. BGH NJW-RR 2013, 825 Rn 23).

  • BFH, 11.05.1983 - III R 24/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    So hat das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ 2000, 818) lediglich unter Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.04.1985 (Az.: III R 24/83, bei juris) ausgeführt, dass der Verzinsungsanspruch nicht mit Rechtshängigkeit, sondern erst mit rechtskräftiger Entscheidung entstehe.
  • BVerwG, 23.03.2017 - 9 C 1.16

    Berufung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; Entstehung; Klageerweiterung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich entschieden, dass bei allgemeinen Leistungsklagen der Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen entsprechend § 291 BGB grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Hauptanspruch rechtshängig gemacht worden ist, verjährt (BVerwG, Urteil vom 23.03.2017, Az.: 9 C 1/16, bei juris).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 285/12

    Vergütungsanspruch des Bauunternehmers nach Bestellerkündigung:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.06.2014 (Az.: VII ZR 285/12, NJW-RR 2014, 981).
  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    Sowohl für den Umfang einer Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB als auch für den Umfang der Rechtskraft ist der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO); die Grenzen einer Hemmung der Verjährung sind grundsätzlich mit denen der Rechtskraft kongruent (BGH NJW 2009, 1950 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 C 11.99

    Prozeßzinsen; Geltendmachung ohne Vorverfahren; Verzinsung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    So hat das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ 2000, 818) lediglich unter Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.04.1985 (Az.: III R 24/83, bei juris) ausgeführt, dass der Verzinsungsanspruch nicht mit Rechtshängigkeit, sondern erst mit rechtskräftiger Entscheidung entstehe.
  • VG Göttingen, 05.08.2009 - 3 A 39/08

    Prozesszinsen; Verjährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 05.08.2009 (Az.: 3 A 39/08, NVwZ-RR 2009, 943) ausführt, die Verjährung könne erst mit Rechtskraft der Entscheidung beginnen, weil erst dann der zu zahlende Zinsbetrag verbindlich berechnet werden könne, ist dies nicht richtig.
  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    Der Anspruch ist dann entstanden, sobald er im Wege einer Klage erstmals geltend gemacht werden kann (vgl. BGHZ 55, 340).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 586/06

    Prozesszinsen auf titulierte Zahlungsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2017 - 1 U 167/16
    Der Anspruch auf Prozesszinsen stellt wie der Anspruch auf Verzugszinsen einen selbstständigen Anspruch dar, der dem Gläubiger einen Mindestersatz für die zeitweilige Vorenthaltung der Hauptsumme ohne Rücksicht auf den tatsächlich entstandenen Schaden gewähren soll und kann daher auch selbständig eingeklagt werden (vgl. BAG, Urteil vom 25.04 2007, Az.: 10 AZR 586/06, bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2013 - 1 U 42/13

    Rezeptsammelstelle - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Unerlaubtes

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