Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - VI-3 Kart 114/17 (V) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 22 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 2; § 22 Abs. 6 EEG 2017
Zulässigkeit der Nichtberücksichtigung eines Gebots im Rahmen der Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen - rechtsportal.de
§ 22 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 2; § 22 Abs. 6 EEG 2017
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Biomasseausschreibungen: Kein knock-out bei Genehmigung oder Zulassung vor dem 1.1.2017?
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 10.10.2018 - 3 Kart 116/17 Wie mit seiner Entscheidung vom 11.07.2018, VI-3 Kart 114/17 (V), festgestellt, entspreche das Verständnis der Bundesnetzagentur nicht dem durch die Übergangsregelung des §§ 22 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EnWG verfolgten Ziel, Vertrauens- und Bestandsschutz für Altfälle zu schaffen.
Aus der zitierten Rechtsprechung des Senats zum Az.: VI-3 Kart 114/17 (V) folge, dass Gebote für Anlagen, bei denen feststehe, dass die Inbetriebnahme für einen Zeitpunkt nach Ablauf der Übergangsregelung erfolgen solle, nicht von der Ausschreibung auszuschließen seien.
Die Übergangsregelung will das der Investitionsentscheidung und -planung zugrunde liegende Vertrauen des Betreibers auf den Fortbestand des gesetzlichen Förderregimes schützen, nicht aber Anlagen aus dem Ausschreibungsregime verdrängen, für die ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht bestanden hat (Senat, Beschluss v. 11.07.2018, VI-3 Kart 114/17 (V)).
Denn sie legt im Beschwerdeverfahren dar, dass sie erst in Folge der Umsetzung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 11.07.2018, Az.: VI-3 Kart 114/17(V), auf das zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung im Anlagenregister bzw. Marktstammdatenregister angegebene voraussichtliche Inbetriebnahmedatum abstelle.