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   OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18   

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https://dejure.org/2018,24984
OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,24984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,24984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,24984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zum Auschluss von Bietern wegen Schlechtleistung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss bei unklarer Mangelursache! (VPR 2018, 227)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss bei unklarer Mangelursache! (IBR 2018, 643)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 703
  • ZfBR 2019, 184
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 49/17

    Mängel und Kündigungen bei früheren Aufträgen können zum Ausschluss führen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Er ist vielmehr umfassend im Sinne einer nicht vertragsgerechten Erfüllung zu verstehen (Senatsbeschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17; so auch Ley in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Auflage, § 124 GWB Rz. 153).

    Der Senat hat die Fragen bisher noch nicht entschieden, tendiert allerdings dazu, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (Senatsbeschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17).

  • OLG Celle, 09.01.2017 - 13 Verg 9/16

    Umbau des Landtages - keine weitere aufschiebende Wirkung der sofortigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Es reiche aus, wenn der öffentliche Auftraggeber Indiztatsachen vorbringe, die von einigem Gewicht seien, auf gesicherten Erkenntnissen aus seriösen Quellen basierten und die die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters nachvollziehbar erscheinen ließen (OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017, 13 Verg 9/16, juris-Tz. 29).
  • VK Bund, 27.12.2017 - VK 1-137/17

    Mängelverursacher kann von der Vergabe der Sanierungsarbeiten ausgeschlossen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 27.12.2017 (VK 1-137/17) aufgehoben.
  • OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigung eines gekündigten Bieters nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Einigkeit besteht nur insoweit, als die Tatsachen, auf die die Ausschlussentscheidung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB gestützt wird, nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sein müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.10.2012, Verg 15/12, juris-Tz. 77; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015, 1 Verg 5/14, juris-Tz. 5; so auch Ley in Reidt/Stickler/Glahs, a.a.O., § 124 GWB Rz. 160a).
  • OLG Koblenz, 25.02.2015 - Verg 5/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Überprüfung einer Eignungsprüfung der Vergabestelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Einigkeit besteht nur insoweit, als die Tatsachen, auf die die Ausschlussentscheidung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB gestützt wird, nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sein müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.10.2012, Verg 15/12, juris-Tz. 77; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015, 1 Verg 5/14, juris-Tz. 5; so auch Ley in Reidt/Stickler/Glahs, a.a.O., § 124 GWB Rz. 160a).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Meinungsverschiedenheiten oder das Androhen rechtlich zulässiger Schritte reichen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nicht aus (BGH, Urteil vom 17.02.1999, X ZR 101/97, juris-Tz. 30; Opitz in Burgi/Dreher, a.a.O., § 124 Rz. 90; Conrad in Müller-Wrede, GWB, § 124 Rz. 52 für den Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
  • VK Bund, 19.08.2020 - VK 2-59/20

    Vergabesperre; Ausschluss nach §124 Abs, 1 Nr. 3, Nr. 7 GWB

    In Betracht kommen hierfür nach Sinn und Zweck der Norm die nicht vertragsgemäße Erfüllung von Haupt- und Nebenleistungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, Az.: VII-Verg 7/18; ferner Beschluss vom 28. März 2018 - Verg 49/17).

    Eine mangelhafte Erfüllung der vertraglichen Pflichten scheidet zwar dann aus, wenn nicht klar ist, ob die Ursache eines Mangels - zumindest auch - aus dem Verantwortungsbereich des Bieters in seiner Eigenschaft als Auftragnehmer des früheren Vertrags, der nach Auffassung des dortigen Auftraggebers schlecht erfüllt wurde, stammt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 7/18).

    Entscheidend für das Merkmal der Wesentlichkeit ist die Bedeutung der vertraglichen Anforderung für den öffentlichen Auftraggeber und infolgedessen, welche Auswirkungen die mangelhafte Leistung für den öffentlichen Auftraggeber hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, a.a.O.).

    Das Merkmal der Erheblichkeit betrifft Umfang, Intensität und Grad der Vorwerfbarkeit der Schlechtleistung, erfordert mithin nicht nur geringfügiges, sondern vertragliches Fehlverhalten von einigem Gewicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, a.a.O.).

  • VK Bund, 17.08.2023 - VK 2-56/23

    Ausschluss eines Angebots gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A

    Hinsichtlich der unterbliebenen Wärmedämmarbeiten, einschließlich der von der Ag in ihrem Schreiben vom 20. März 2023 gegenüber der ASt angemahnten Leistungen, handelt es sich um Hauptleistungspflichten aus dem vorangegangenen Auftrag, was für die Wesentlichkeit der Anforderung spricht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 VII-Verg 7/18, juris-Rn. 44).

    Ausschlaggebend ist für das Kriterium der Wesentlichkeit, welche Bedeutung der jeweiligen Anforderung für den öffentlichen Auftraggeber zukommt, mithin wie sich eine mangelhafte Erfüllung für ihn auswirkt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, a.a.O.) Dies ergibt sich schon aus der expliziten vertraglichen Verpflichtung zur Teilnahme, die die Wichtigkeit der Jour fixes für die Ag hervorhebt.

    Ausreichend ist, dass der Auftraggeber von der Schlechterfüllung Gewissheit hat, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 VII-Verg 7/18, juris-Rn. 49).

  • VK Bund, 04.09.2019 - VK 2-54/19

    Zurechnung von Referenzen nach Übernahme eines anderen Unternehmens; Bewertung

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen zum Beleg einer erheblichen und fortdauernden nicht vertragsgerechten Erfüllung einer wesentlichen Anforderung (vgl. hierzu eingehend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juni 2018, VII-Verg 7/18) sind allerdings nicht dargetan.
  • VK Niedersachsen, 05.02.2021 - VgK-50/20

    Fehlverhalten eingestanden: Auftraggeber muss Bieter anhören!

    Der Verweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 7/18), überzeugt aus zwei Gründen nicht.

    Es genügt daher, dass der Auftraggeber konkrete Indizien von einigem Gewicht für die Geltendmachung seiner Ansprüche vorweisen kann (Hausmann/von Hoff in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß GWB Vergaberecht § 124 Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 7/18).

  • VK Sachsen, 04.08.2022 - 1/SVK/013-22

    Ausschluss wegen Schlechtleistung setzt Anhörung des Bieters voraus!

    Nicht erforderlich ist es, dass die Tatsachen, auf die die Ausschlussentscheidung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB gestützt wird, unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sein müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 7/18 m. w. N.).

    Ebenfalls nicht erforderlich ist es nach Auffassung der Vergabekammer, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift des § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen haben muss, welche vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (a. A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 7/18).

  • VK Südbayern, 08.04.2019 - Z3-3-3194-1-46-12/18

    Darlegungspflicht des Auftraggebers bei Bieterausschluss aufgrund früherer

    Das OLG Düsseldorf hat in dieser Frage noch nicht abschließend entschieden, tendiert allerdings dazu, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18).
  • VK Sachsen, 27.12.2019 - 1/SVK/037-19

    Schlechtes Benehmen ist noch keine "schwere Verfehlung"!

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf (B. v. 11.07.2018 - Verg 7/18 ) setzt ein Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB voraus, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der Schlechterfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Gewissheit erlangt hat, also keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen.
  • VK Niedersachsen, 28.01.2021 - VgK-50/20

    Preis als einziges Zuschlagskriterium i.R.d. Ausschreibung der Abholung und

    Der Verweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 7/18), überzeugt aus zwei Gründen nicht.

    Es genügt daher, dass der Auftraggeber konkrete Indizien von einigem Gewicht für die Geltendmachung seiner Ansprüche vorweisen kann (Hausmann/von Hoff in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß GWB Vergaberecht § 124 Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 7/18).

  • VK Südbayern, 21.12.2018 - Z3-3-3194-1-32-09/18

    Ersatzvornahme

    Zunächst ist für eine erheblich mangelhafte Leistung im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB zu fordern, dass der Auftragnehmer den Mangel allein oder überwiegende verursacht hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18).
  • VK Rheinland, 11.05.2023 - VK 9/23

    Mängel beim Vorauftrag sind kein gutes Omen!

    Das OLG Düsseldorf hat in dieser Frage noch nicht abschließend entschieden, tendiert allerdings dazu, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 49/17 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18 -).
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