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   OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - I-5 U 6/07   

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OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - I-5 U 6/07 (https://dejure.org/2007,4661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2007 - I-5 U 6/07 (https://dejure.org/2007,4661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - I-5 U 6/07 (https://dejure.org/2007,4661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn für eine Nachbearbeitung im Falle einer Beschädigung der ursprünglichen Werkleistung aufgrund einer von einem anderen Unternehmer fehlerhaft erbrachten Leistung; Nachbearbeitung als kostenlose Mängelbeseitigung; Prüfungspflicht und ...

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § ... 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB §§ 633 ff.; ; BGB § 633 Abs. 2; ; BGB § 634; ; BGB § 642; ; BGB § 645; ; BGB § 645 Abs. 1; ; BGB § 645 Abs. 2; ; BGB § 648a; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtsnatur und zum Umfang der bauvertraglichen Prüfungs- und Hinweispflicht - Zur Erfüllungsgehilfenstellung eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fenstereinbau: Prüfungs- und Hinweispflicht des Nachunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht: Erfolgs- oder Verschuldenshaftung? (IBR 2008, 432)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1005
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 14 U 76/99

    Architektenvertrag: Zurechenbares Mitverschulden des Architekten bei mangelnder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Insoweit ist der Architekt kein Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers, und zwar entgegen anderer Auffassung (OLG Frankfurt, BauR 2004, 1669; Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB-Kom., Teil B, 16 Aufl., § 4 Nr. 3, Rdn. 59) auch dann nicht, wenn es um eine nicht ausreichende Beaufsichtigung des Vorunternehmers geht.

    Denn der Auftraggeber schuldet dem (Nach-) Unternehmer (auch) keine Beaufsichtigung des Vorunternehmers, die Grundlage für eine Erfüllungsgehilfenstellung des bauaufsichtsführenden Architekten in diesem Punkt sein könnte (zutreffend idS: O. Vogel, Anmerkung zu o.g. Entscheidung des OLG Frankfurt in: IBR 2004, 518).

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Das Gegenteil ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Fall (BGH, BauR 2000, 722, 724; BGHZ 143, 132).

    Das wiederum hat der BGH mit der vorzitierten Vorunternehmerrechtsprechung ausdrücklich verneint (BGH, BauR 2000, 722, 724; BGHZ 143, 132), sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl.: BGH, ZfBR 1992, 31; OLG Celle, BauR 1994, 629), die sich vorliegend aus den bereits dargestellten Gründen nicht feststellen lassen (zum Ganzen: Prütting/Wegen/Weinreich/Leupertz, BGB-Kom., 2. Aufl., § 642, Rdn. 3 mwN).

  • BGH, 14.02.1974 - VII ZR 195/72

    Umfang der Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    aa) Die Klägerin stützt ihre gegen eine solche Mitverantwortung gerichteten Einwendungen im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des BGH, wonach die Prüfungspflicht des Unternehmers nicht über seine vertraglichen Leistungspflichten hinausgeht (grundlegend: BGH, BauR 1970, 57; BGH, BauR 1974, 202).

    bb) Die Klägerin zieht hieraus den weitergehenden Schluss, dass eine Prüfungs- und Hinweispflicht nicht bestanden habe, weil die von ihr geschuldeten Leistungen von dem Fehlen einer Abdichtung im Bereich der Fensterrahmen nicht berührt gewesen seien (vgl. hierzu: BGH, BauR 1974, 202).

  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 8/68

    Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Die hierzu vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung, dass erst die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht die "an sich ordnungsgemäße" Werkleistung mangelhaft mache (BGH, BauR 1970, 57, 58), wenn dadurch das Gesamtgewerk beeinträchtigt werde (BGH, BauR 1983, 70, 71; BGH, BauR 1987, 79, 80; ebenso: OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1593, 1594), hat die wohl h. M. in der Literatur zu der These weiterentwickelt, dass die in § 4 Nr. 3 VOB/B verankerte Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers eine der Erfolgsverpflichtung immanente vertragliche Hauptleistungspflicht sei, deren Verletzung Mängelansprüche des Bestellers auslöse (Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB-Kom., 16. Aufl., Teil B, § 4 Nr. 3, Rdn. 4; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB-Kom., 10 Aufl., Teil B, § 4, Rdn. 46; Vygen, Bauvertragsrecht, Rdn. 461; Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, Handbuch des privaten Baurechts, 3. Aufl., § 12, Rdn. 133; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1519).

    aa) Die Klägerin stützt ihre gegen eine solche Mitverantwortung gerichteten Einwendungen im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des BGH, wonach die Prüfungspflicht des Unternehmers nicht über seine vertraglichen Leistungspflichten hinausgeht (grundlegend: BGH, BauR 1970, 57; BGH, BauR 1974, 202).

  • BGH, 29.11.1971 - VII ZR 101/70

    Pflichten des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Richtig ist zwar, dass ein Koordinierungsfehler dem Auftraggeber über § 278 BGB zugerechnet werden kann, wenn dieser Fehler die Qualität eines Planungsfehlers hat, einem solchen nahe kommt (BGH, NJW 1972, 447).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92

    Pflichten des Werkunternehmers in Bezug auf Vorgewerk; Aufbringung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Der Auftragnehmer muss also im Rahmen der Zumutbarkeit prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen anderer Unternehmer eine geeignete Grundlage für die Erbringung seiner Werkleistungen bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen könnten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 405).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    aa) Die bauvertragliche Prüfung- und Hinweispflicht des Unternehmers folgt für den VOB/B-Vertrag mit den sich gemäß § 13 Nr. 3 VOB/B für die Mängelhaftung ergebenden Konsequenzen unmittelbar aus § 4 Nr. 3 VOB/B. Dass sie - abgesehen von dem in § 4 Nr. 3 VOB/B niedergelegten Schriftformerfordernis - deckungsgleich auch für den BGB-Bauvertrag gilt, ist nicht ernsthaft bestritten (BGH BauR 1984, 401; vgl. auch: Werner/Pastor, Rdn. 1519 mwN).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Die hierzu vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung, dass erst die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht die "an sich ordnungsgemäße" Werkleistung mangelhaft mache (BGH, BauR 1970, 57, 58), wenn dadurch das Gesamtgewerk beeinträchtigt werde (BGH, BauR 1983, 70, 71; BGH, BauR 1987, 79, 80; ebenso: OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1593, 1594), hat die wohl h. M. in der Literatur zu der These weiterentwickelt, dass die in § 4 Nr. 3 VOB/B verankerte Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers eine der Erfolgsverpflichtung immanente vertragliche Hauptleistungspflicht sei, deren Verletzung Mängelansprüche des Bestellers auslöse (Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB-Kom., 16. Aufl., Teil B, § 4 Nr. 3, Rdn. 4; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB-Kom., 10 Aufl., Teil B, § 4, Rdn. 46; Vygen, Bauvertragsrecht, Rdn. 461; Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, Handbuch des privaten Baurechts, 3. Aufl., § 12, Rdn. 133; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1519).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Tatsächlich handelt es sich bei der Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers nach zutreffender Auffassung um eine Ausprägung vertraglicher Schutz-, Aufklärungs- und Kooperationspflichten (Grundlegend zur Kooperationspflicht: BGH, BauR 1996, 542; insbesondere: BGH, Baurecht 2000, 409) des Unternehmers iSd § 241 Abs. 2 BGB (Insoweit zutreffend: Vorwerk, BauR 2003, 1ff., 6) und damit um eine vertragliche Nebenpflicht (Kapellmann/Messerschmidt/Merkens, VOB-Kom., 2. Aufl., Teil B, § 4 Rdn. 66; Clemm BauR 1987, 609; Nicklisch/Weick, VOB-Kom., 3. Aufl., Teil B, § 4, Rdn. 68).
  • OLG Köln, 08.02.2006 - 11 U 93/04

    Zum Umfang der Prüf- und Hinweispflicht eines Fußbodenverlegers aus § 4 Nr. 3

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
    Das Gewerk der Klägerin betraf die DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten), wo unter Ziff. 3.1.1 Prüf- und Hinweispflichten exemplarisch (und nicht abschließend - BGH, BauR 2001, 1414 - betr. DIN 18352 [Fliesenleger]; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 2006, 1456 - betr. DIN 18365 [Bodenbelagarbeiten]) aufgeführt sind.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1998 - 5 U 128/97
  • BGH, 01.10.1991 - X ZR 128/89

    Haftung des Auftraggebers für von ihm zu vertretenden Stillstand der Arbeiten

  • OLG Celle, 15.10.1992 - 22 U 191/91

    Schadensersatzanspruch des Nachfolgeunternehmers gegen Auftraggeber bei

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2002 - 7 U 87/02

    BGB-Werkvertrag: Rechtsgrundlage für eine Gewährleistungshaftung bei Verletzung

  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 471/99

    Prüfung von Vorleistungen anderer Unternehmer

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - 21 U 43/18

    Motorschaden nach ordnungsgemäßer Reparatur: Werkstatt haftet wegen unterlassener

    Allerdings begründen die allgemeinen Grundsätze der vertraglichen Kooperations- und Treuepflicht darüber hinaus die Pflicht der Beklagten, den Kläger auf Unzulänglichkeiten von Teilen des Fahrzeugs hinzuweisen, die sie im Rahmen des Reparaturauftrages ganz oder teilweise aus- und wieder einzubauen hatte, und deren Mängel nach Ausführung ihrer Werkleistungen einerseits nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden konnten und andererseits erkennbar zu einem künftigen Schaden des Fahrzeugs führen würden (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.10.2007 - I-5 U 6/07, Rn. 43, juris, zur Haftung eines Putzers für Leistungen von Vorunternehmern).
  • LG Berlin, 23.04.2009 - 28 O 227/07

    Erstattungsfähige Kosten bei Mängelbeseitigung

    Sollte hier auch ein Verschulden der Beklagten zu 2 als "Fensterbauerin" eine Rolle spielen, so ist davon auszugehen, dass hier jedenfalls eine gesamtschuldnerische Haftung besteht (vgl. BGH, Urteil v. 26.06.2003, Gz. VII ZR 126/02; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2007, Gz. 5 U 6/07).

    Hier schließen sich die Arbeiten — anders als in den Fällen, die z.B. der BGH (Urteil v. 26. Juni 2003, Gz. VII ZR 126/02) oder das OLG Düsseldorf (Urteil v. 11.10.2007, Gz. 5 U 6/07) zu entscheiden hatten - nicht unmittelbar aneinander an.

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2019 - 23 U 208/18

    Vorunternehmer muss auf fehlende Eignung seiner Leistung hinweisen!

    Der Umfang der Prüfungspflicht hängt dabei von den Umständen im Einzelfall ab (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2007 - I-5 U 6/07, BeckRS 2008, 12037; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 162/07, BeckRS 2008, 8083).
  • OLG Köln, 02.10.2017 - 11 U 151/16

    Pflicht zur Prüfung der Vorleistung nur bei Zusammenhang mit eigener

    Hinsichtlich eines Vorunternehmergewerks besteht eine Prüfpflicht nur insoweit, als die Beschaffenheit der Leistungen des Vorunternehmers in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung eigener Leistungspflichten des Auftragnehmers stehen; der Auftragnehmer muss also im Rahmen der Zumutbarkeit prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen anderer Unternehmer eine geeignete Grundlage für die Erbringung seiner Werkleistungen bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit infrage stellen könnten (OLG Düsseldorf, Urteil. vom 11.10.2007, 5 U 6/07).
  • LG Bonn, 30.09.2016 - 1 O 423/15

    Feststellung der Mitursächlichkeit der durchgeführten Arbeiten zur Herstellung

    Der Auftragnehmer muss also im Rahmen der Zumutbarkeit prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen anderer Unternehmer eine geeignete Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen könnten (vgl. zum Vorstehenden m.w.N. OLG Düsseldorf v. 11.10.2007, 5 U 6/07, BauR 2008, 1005, zit. nach juris [Rn. 41]).
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