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   OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - I-6 W 62/08   

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OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - I-6 W 62/08 (https://dejure.org/2008,20199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2008 - I-6 W 62/08 (https://dejure.org/2008,20199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2008 - I-6 W 62/08 (https://dejure.org/2008,20199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GmbHG § 46 Nr. 8; ; GmbHG § 52 Abs. 1; ; AktG § 105 Abs. 1; ; AktG § 112

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Durchführung fehlerhafter Gesellschafterbeschlüsse durch einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1990 - II ZR 86/89

    Vertretung einer GmbH mit fakultativen Aufsichtsrat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 6 W 62/08
    In den vom Antragsgegner angeführten und sich auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung und fakultativem Aufsichtsrat beziehenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GmbHR 1990, 297, 298; 2004, 259, 260) fehlte stets eine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag, wie sie hier aber vorliegt.
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91

    Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 6 W 62/08
    Kann die Gesellschaft im Prozess gegen einen Geschäftsführer durch weitere vorhandene Geschäftsführer satzungsgemäß vertreten werden - wie im vorliegenden Fall -, so kann zwar die Gesellschafterversammlung auch in einem solchen Fall von der Möglichkeit des § 46 Nr. 8 GmbHG Gebrauch machen; sie muss es aber nicht tun (BGH, NJW-RR 1992, 993).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2009 - 17 U 142/08

    Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH in einem von ihm in seiner

    Die dagegen von der Beklagten mit dem Ziel eines zeitlich nicht beschränkten Verbots eingelegte sofortige Beschwerde wies der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 11.11.2009 - I-6 W 62/08 - zurück.
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