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   OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - StO 7/00   

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https://dejure.org/2000,12522
OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - StO 7/00 (https://dejure.org/2000,12522)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2000 - StO 7/00 (https://dejure.org/2000,12522)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - StO 7/00 (https://dejure.org/2000,12522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StBerG § 57 Abs. 1; ; StBerG § ... 89; ; StBerG § 90; ; StBerG § 57 Abs. 1; ; StBerG § 60; ; StBerG § 90 Abs. 2; ; StBerG § 152 Abs. 1 Satz 1; ; StBerG § 90 Abs. 1 Nr. 4; ; StBerG § 152; ; StBerG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; StBerG § 148 Abs. 2; ; StBerG § 129 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 46; ; BRAO § 205 a; ; BRAO § 114 Abs. 2; ; BRAO § 205 a Abs. 1 S. 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - StO 7/00
    Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen bezweckt in erster Linie, die Integrität des Berufsstandes zu bewahren und zu verhindern, daß durch Verfehlungen einzelner die Gesamtheit der Berufsangehörigen in ein schlechtes Licht gerät (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 1979, 5 StO 4-5/79, Bonner Handbuch der Steuerberatung R 1031.14; BGHSt 20, 73, 74 zur Ahndung von Pflichtverstössen im Anwaltsstandesrecht), während im allgemeinen Strafrecht die Strafe dazu dient, einen gerechten Schuldausgleich herbeizuführen (BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61

    Auslegung des § 115 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor dem Hintergrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - StO 7/00
    Da die Rechtsfrage der Tilgungsfähigkeit der aus Geldbuße und Verweis kombinierten berufsgerichtlichen Maßnahme von grundsätzlicher Bedeutung ist (vgl. BGHSt 17, 149), hat der Senat die Revision gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 3 StBerG zugelassen.
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - StO 7/00
    Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen bezweckt in erster Linie, die Integrität des Berufsstandes zu bewahren und zu verhindern, daß durch Verfehlungen einzelner die Gesamtheit der Berufsangehörigen in ein schlechtes Licht gerät (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 1979, 5 StO 4-5/79, Bonner Handbuch der Steuerberatung R 1031.14; BGHSt 20, 73, 74 zur Ahndung von Pflichtverstössen im Anwaltsstandesrecht), während im allgemeinen Strafrecht die Strafe dazu dient, einen gerechten Schuldausgleich herbeizuführen (BGHSt 34, 345, 349).
  • OLG München, 11.07.1969 - StO 2/68
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2000 - StO 7/00
    Bei der Verhängung der berufsgerichtlichen Maßnahmen hat der Senat beachtet, daß insoweit - anders als bei der Bestimmung der Rechtsfolgen nach § 46 StGB - dem Maß der persönlichen Schuld des Berufsangehörigen und dem Schuldgehalt der Pflichtverletzung nicht die überragende Bedeutung beizumessen ist (vgl. Gehre, Steuerberatungsgesetz, 4. Aufl. 1999, Rz. 5 zu 90; Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, Stand Mai 2000, Rz. B 1264 zu § 90 StBerG; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 1969, 3 StO 2/68, Bonner Handbuch der Steuerberatung R 1031.5).
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