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   OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - VI-3 Kart 107/10 (V)   

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https://dejure.org/2013,45277
OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - VI-3 Kart 107/10 (V) (https://dejure.org/2013,45277)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2013 - VI-3 Kart 107/10 (V) (https://dejure.org/2013,45277)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - VI-3 Kart 107/10 (V) (https://dejure.org/2013,45277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Genehmigung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 19 Abs. 2
    Voraussetzungen der Genehmigung von individuellen Netzentgelten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.2009 - EnVR 15/09

    Individuelles Netzentgelt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 3 Kart 107/10
    Bereits nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 2 StromNEV ist das Vorliegen einer Vereinbarung eindeutig Voraussetzung für die von der Antragstellerin begehrte Genehmigung (so im Ergebnis auch BGH, Beschluss vom 17.11.2009, EnVR 15/09 Individuelles Netzentgelt, bei juris unter Rn. 8; Senat, a.a.O., bei juris unter Rn. 52).

    Der Senat versteht die bisherigen Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 17.11.2009, EnVR 15/09 Individuelles Netzentgelt, bei juris unter Rn. 8) so, dass auch der Bundesgerichtshof im Rahmen von § 19 Abs. 2 StromNEV a.F. eine Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt als unabdingbare Voraussetzung für deren Genehmigung ansieht.

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 3 Kart 107/10
    Neben dem Verfahrensausgang ist konkret maßgebend, ob der Verfahrensbeteiligte am Verfahrensausgang in besonderer Weise interessiert war und sich aktiv an dem Verfahren beteiligt hat, indem er dieses durch seinen schriftsätzlichen oder mündlichen Vortrag wesentlich gefördert hat (BGH, Beschluss vom 14.03.1990, KVR 4/88, WuW/E BGH 2627, 2643 - Sportübertragungen, Stockmann in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Auflage, § 78 GWB Rn. 10 jeweils zu § 78 GWB; Hölscher in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 2. Auflage, § 90 Rn. 16; Salje, EnWG, § 90 Rn. 8).
  • BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17

    Genehmigung und Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts

    Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Beschwerdegericht mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 (3 Kart 107/10) zurückgewiesen.

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung steht dagegen eine erhebliche Interessenberührung nicht bereits aufgrund der Rechtskraftwirkung der Entscheidung des Beschwerdegerichts vom 11. Dezember 2013 (3 Kart 107/10, juris) fest.

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Kart 148/15

    Rechte der Regulierungsbehörde bei Weigerung eines Netzbetreibers, eine

    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 11.12.2013 (VI - 3 Kart 107/10 (V)) zurück und bestätigte die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass nur eine bestehende Vereinbarung über individuelle Netzentgelte genehmigt werden könne.
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