Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18   

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https://dejure.org/2019,44760
OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18 (https://dejure.org/2019,44760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2019 - Verg 53/18 (https://dejure.org/2019,44760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - Verg 53/18 (https://dejure.org/2019,44760)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Lieferung und Aufbau eines Sterilisators = Bauauftrag

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Erteilter Zuschlag kaum noch angreifbar

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Nachprüfungsverfahren: Liegt Antragsbefugnis vor?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung und Aufbau eines Sterilisators: Bau- oder Lieferauftrag? (VPR 2020, 52)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung und Aufbau eines Sterilisators: Bau- oder Lieferauftrag? (IBR 2020, 144)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 406
  • ZfBR 2020, 311
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16

    Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Ein solcher ist auch für den von der Antragstellerin gestellten Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 1 i.V.m. § 135 GWB Statthaftigkeitsvoraussetzung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.03.2018 - VII-Verg 65/18, zitiert nach juris, Tz. 68, und vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16, zitiert nach juris, Tz. 25).

    Eine Ausnahme gilt aber in den beiden in § 135 Abs. 1 GWB geregelten Fällen, in denen der Zuschlag zunächst nur zu einem schwebend wirksamen Vertrag führt (Senatsbeschluss vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16, zitiert nach juris, Tz. 22 f.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist über das Vorliegen einer der in § 135 Abs. 1 GWB genannten Vergaberechtsverstöße noch nicht im Rahmen der Prüfung der Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrags abschließend zu entscheiden, sondern im Rahmen der Begründetheit, wenn der Nachprüfungsantrag im Übrigen zulässig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16, zitiert nach juris, Tz. 24; ebenso Gnittke/Hattig, in: Müller-Wrede, GWB, § 135 Rn. 64).

    Im Fall eines Nachprüfungsantrags nach § 160 Abs. 1 i.V.m. § 135 GWB muss sich diese Geltendmachung auf mindestens zwei Vergaberechtsverstöße beziehen, zum einen auf einen der Verstöße, die in § 135 Abs. 1 GWB genannt sind (siehe Senatsbeschluss vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16, zitiert nach juris, Tz. 13 und 24 f.) und den Weg in den Primärrechtsschutz eröffnen, und zum anderen auf sonstige Vergaberechtsverstöße.

  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Ausgehend von § 103 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche technische Funktion erfüllen soll, werden von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 88; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02 - juris, Rn. 7; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 103 Rn. 396).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die gelieferten Gegenstände in einem Funktionszusammenhang mit einer Bauleistung stehen, etwa weil die zur Erfüllung des Bauauftrags notwendigen Bauteile geliefert werden, oder der Beschaffungsgegenstand für die Herstellung eines funktionsfähigen Gebäudes mit seinem spezifischen Nutzungszweck erforderlich ist (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 86; OLG München, Beschluss vom 28. September 2005, Verg 19/05; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März, 12 Verg W 2/12; OLG Jena, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01).

  • OLG Jena, 31.07.2002 - 6 Verg 5/01

    Lieferung als Bauauftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Voraussetzung hierfür ist, dass die gelieferten Gegenstände in einem Funktionszusammenhang mit einer Bauleistung stehen, etwa weil die zur Erfüllung des Bauauftrags notwendigen Bauteile geliefert werden, oder der Beschaffungsgegenstand für die Herstellung eines funktionsfähigen Gebäudes mit seinem spezifischen Nutzungszweck erforderlich ist (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 86; OLG München, Beschluss vom 28. September 2005, Verg 19/05; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März, 12 Verg W 2/12; OLG Jena, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01).

    Dieses Gebäude kann - wie die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat - seinen spezifischen Nutzungszweck nur erfüllen, wenn es mit dem fest in die Baulichkeit integrierten Laborsterilisator ausgestattet ist (siehe für einen ähnlichen, ebenfalls einen Autoklaven betreffenden Fall auch OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2002 - 6 Verg 5/01, zitiert nach juris, Tz. 22).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2013 - 11 Verg 7/12

    Vergaberecht: Auskömmlichkeit von Angeboten; Ausschluss nicth wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Dass der Bieter selbst die Vergabestelle über seinen Nachprüfungsantrag informiert, genügt nicht (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12, zitiert nach juris, Tz. 36 m.w.N.; Kadenbach, in: Müller-Wrede, GWB, § 169 Rn. 7; Nowak, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 169 GWB Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12

    Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Voraussetzung hierfür ist, dass die gelieferten Gegenstände in einem Funktionszusammenhang mit einer Bauleistung stehen, etwa weil die zur Erfüllung des Bauauftrags notwendigen Bauteile geliefert werden, oder der Beschaffungsgegenstand für die Herstellung eines funktionsfähigen Gebäudes mit seinem spezifischen Nutzungszweck erforderlich ist (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 86; OLG München, Beschluss vom 28. September 2005, Verg 19/05; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März, 12 Verg W 2/12; OLG Jena, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Der Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten besteht aber nur dann, wenn die Tätigkeit einem Bauvorhaben gilt (Senatsbeschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 35/13 - juris, Rn. 21; Wegener/Pünder in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Ein solcher ist auch für den von der Antragstellerin gestellten Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 1 i.V.m. § 135 GWB Statthaftigkeitsvoraussetzung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.03.2018 - VII-Verg 65/18, zitiert nach juris, Tz. 68, und vom 19.04.2017 - VII-Verg 38/16, zitiert nach juris, Tz. 25).
  • BayObLG, 01.10.2001 - Verg 6/01

    Durchführung des Nachprüfungsverfahrens durch Vergabekammer bei EU-weit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Damit hat sich die Antragsgegnerin im Wege der Selbstbindung festgelegt, das Los nicht dem 20 %-Kontingent zuzuordnen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.10.2001 - Verg 6/01, zitiert nach juris, T. 29).
  • BayObLG, 23.07.2002 - Verg 17/02

    Schwellenwerte für Bauaufträge im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Ausgehend von § 103 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche technische Funktion erfüllen soll, werden von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 88; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02 - juris, Rn. 7; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 103 Rn. 396).
  • OLG München, 28.09.2005 - Verg 19/05

    Keine Bauleistung bei Lieferung marktüblicher Beleuchtung ohne Montage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18
    Voraussetzung hierfür ist, dass die gelieferten Gegenstände in einem Funktionszusammenhang mit einer Bauleistung stehen, etwa weil die zur Erfüllung des Bauauftrags notwendigen Bauteile geliefert werden, oder der Beschaffungsgegenstand für die Herstellung eines funktionsfähigen Gebäudes mit seinem spezifischen Nutzungszweck erforderlich ist (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 86; OLG München, Beschluss vom 28. September 2005, Verg 19/05; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März, 12 Verg W 2/12; OLG Jena, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

  • OLG Dresden, 02.11.2004 - WVerg 11/04

    Bauvertrag; Ausstattung eines Gebäudes

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Ob der in § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannte Vergaberechtsverstoß tatsächlich vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Senats keine Frage der Statthaftigkeit, sondern, sofern der Nachprüfungsantrag im Übrigen zulässig ist, erst im Rahmen der Begründetheit abschließend zu prüfen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 11.12.2019 - VII-Verg 53/18, zitiert nach juris, Tz. 40).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 18/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Diese Rechtsprechung hat entgegen dem Vorbringen des Antragsgegners nach wie vor Bestand (siehe Senat, Beschluss v. 11.12.2019, Verg 53/18).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2024 - 19 Verg 1/23

    Wann liegt Ausschreibungs- bzw. Vergabereife vor?

    Denn die Feststellung eines Verstoßes gegen die in § 134 GWB normierte Informations- und Wartepflicht im Nachprüfungsverfahren gemäß § 135 Abs. 1 GWB setzt voraus, dass der Nachprüfungsantrag zulässig ist (Kling, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2021, § 135 GWB, Rn. 45; s auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019 - Verg 53/18, NZBau 2020, 406, Rn. 20 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

    Ausgehend von § 103 Abs. 3 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, werden zudem von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2020, Verg 40/19, juris Rn. 30; Beschluss vom 11. Dezember 2019, Verg 53/18 - Laborsterilisator, NZBau 2020, 406 [juris Rn. 34 ff.]; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019, Verg 3/19 - Infusionstechnik, NZBau 2019, 670 [juris Rn. 72 ff.]).

    Ebenso wurde die Ausstattung eines Zentrums für Synthetische Lebenswissenschaften mit einem fest in die Baulichkeit integrierten Laborsterilisator als Bauauftrag eingestuft, da der spezifische Nutzungszweck des Gebäudes sonst nicht erfüllbar war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2019, Verg 53/18 - Laborsterilisator, juris Rn. 38).

    Bei einem Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 1, § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist der im Rahmen der nationalen Ausschreibung nicht berücksichtigte Bieter daher nur dann antragsbefugt, wenn er außer der möglichen Rechtsverletzung auch darlegt, dass er in einem neu durchzuführenden Vergabeverfahren mit einer europaweiten Ausschreibung eine bessere Chance auf den Zuschlag hätte (OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2016, Verg 15/15 - Sonderfahrten, juris Rn. 63; Braun in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, GWB § 135 Rn. 105; Dreher/Hoffmann in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 1, GWB § 135 Rn. 49; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2019, Verg 53/18 - Laborsterilisator, NZBau 2020, 406 [juris Rn. 41 ff.] - der bloße Verweis auf die Verstöße nach § 135 Abs. 1 GWB genügt nicht).

  • OLG Rostock, 16.09.2021 - 17 Verg 7/21

    Kulturstiftung - Wiederherstellung eines vergaberechtlichen Zuschlagsverbotes

    Das ursprünglich zusammengefasste Los, welches in einem zweiten Anlauf auf drei Aufträge verteilt worden ist, unterfiel den Bedingungen für eine europaweite Ausschreibung; mit einem derartigen Vorgehen ist grundsätzlich eine Selbstbindung des Auftraggebers verbunden, die betreffenden Leistungen nicht dem 20 Prozent-Kontingent zuzuordnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019, Az.: VII-Verg 53/18, - zitiert nach juris -, Rn. 39 m. w. N.).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2021 - 3 VK 10/21

    Bildung eines 20%-Kontingents: Auftraggeber ist an Loszuordnung gebunden!

    Das ursprünglich zusammengefasste Los, welches in einem zweiten Anlauf auf drei Aufträge verteilt worden ist, unterfiel den Bedingungen für eine europaweite Ausschreibung; mit einem derartigen Vorgehen ist grundsätzlich eine Selbstbindung des Auftraggebers verbunden, die betreffenden Leistungen nicht dem 20 Prozent-Kontingent zuzuordnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019 - Verg 53/18 m. w. N.).
  • VK Berlin, 24.09.2020 - VK-B1-10/19

    Kenntnis vom Nachprüfungsantrag löst kein Zuschlagsverbot aus!

    Das Zuschlagsverbot entsteht auch nach aktueller Rechtsprechung erst mit Information der Vergabestelle in Textform durch die Kammer, eine Information durch den Antragsteller reicht nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019 - Verg 53/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.03.2013 - 11 Verg 7/12).
  • VK Westfalen, 21.10.2021 - VK 2-41/21

    Sektorenvergabe nur im Rahmen der Sektorentätigkeit!

    Insoweit sei - und hier nimmt die Antragsgegnerin Bezug auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11.12.2019 - Verg 53/18) - maßgeblich, dass das Nachprüfungsbegehren neben den Unwirksamkeitsgründen auch Verstöße gegen andere Vergabevorschriften umfasse.

    cc) Doch selbst wenn man neben einer Verletzung von § 135 Absatz 1, Nummer 2 GWB auf Grund der Wahl der falschen Verfahrensart einen "weiteren" Schaden (in diesem Sinne kann OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019, Verg 53/18 verstanden werden) für notwendig erachten würde, wäre diese Voraussetzung gegeben.

  • VK Bund, 19.09.2022 - VK 2-80/22

    Ausnahmetatbestand der technischen Besonderheiten mit der Folge nur eines

    Die ASt hat sich damit nicht allein auf eine Geltendmachung der Unwirksamkeit berufen, sondern gerade den für die Geltendmachung eines Schadens nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB erforderlichen weiteren Vergaberechtsverstoß, aus dem sich eine unmittelbare Beeinträchtigung ihrer Zuschlagschancen ergibt, substantiiert dargelegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Dezember 2019, VII-Verg 53/18).

    So hat das OLG Düsseldorf in Fällen der Verletzung der Informationspflichten nach § 134 GWB, welche nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB die identische Rechtsfolge nach sich zieht wie der vorliegende Fall einer zu Unrecht unterbliebenen Auftragsbekanntmachung, den überzeugenden Weg gewiesen, nicht allein aus rein formalen Gründen eine Vertragsunwirksamkeit festzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Dezember 2019, VII-Verg 53/18 sowie Beschl. v. 12. Juni 2019, VII-Verg 8/19).

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22

    Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!

    Die Antragstellerin hat sich damit nicht allein auf eine Geltendmachung der Unwirksamkeit berufen, sondern gerade weitere für die Geltendmachung eines Schadens nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB erforderliche Vergaberechtsverstöße, aus denen sich eine unmittelbare Beeinträchtigung ihrer Zuschlagschancen ergibt, hinreichend dargelegt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2021, 13 Verg 9/21; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019, Verg 53/18; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 19.09.2022, VK 2-80/22).
  • VK Niedersachsen, 08.05.2023 - VgK-8/23

    An eine mitgeteilte Stillhaltefrist ist der Auftraggeber gebunden!

  • VK Niedersachsen, 08.05.2023 - VgK-08/23

    Mitgeteilte Stillhaltefrist schafft Vertrauenstatbestand!

  • VK Niedersachsen, 03.05.2023 - VgK-08/23
  • VK Bund, 01.06.2023 - VK 1-37/23

    Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsdienstleistungen: Interesse

  • VK Niedersachsen, 20.09.2021 - VgK-33/21

    Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb setzt systematische Markterkundung

  • OLG Naumburg, 02.06.2020 - 7 Verg 2/20

    Fassadenarbeiten - Vergabenachprüfungsverfahren: Abwägung der widerstreitenden

  • VK Südbayern, 28.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-41

    Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2023 - 3 VK 12/22

    Auf den Zugang der Vorabinformation kommt es nicht an!

  • VK Westfalen, 14.07.2021 - VK 2-20/21

    Alte Referenzen sind keine Referenzen!

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