Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.03.2021 - I-3 Wx 151/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- erbrechtsiegen.de
Nicht feststellbare Vernichtung des Originaltestaments mit Widerrufsabsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Kopie eines vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments; Verlust des Originaltestaments
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Kopie eines vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments; Verlust des Originaltestaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- AG Geldern, 25.03.2020 - 26 VI 212/20
- AG Geldern, 23.06.2020 - 26 VI 212/20
- OLG Düsseldorf, 12.03.2021 - I-3 Wx 151/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 734
- FGPrax 2021, 178
- FamRZ 2021, 1160
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18
Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2021 - 3 Wx 151/20
Wenn die Beteiligte zu 4 aber schon die Mühe einer Fälschung auf sich genommen haben sollte, wäre zu erwarten gewesen, dass sie versuchen würde, daraus einen größeren Vorteil für sich selbst zu ziehen (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2019, 2 W 45/18 - zitiert nach juris).Da es für einen Urkundenverlust vielfältige Erklärungen geben kann, begründet allein die Tatsache, dass das Originaltestament nicht auffindbar ist, noch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser mit Widerrufsabsicht vernichtet worden ist (Senat FamRZ 2019, 255; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2019, 2 W 45/18; KG FamRZ 2019, 1099 m.w.Nw.).
- KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18
Nachweis der Echtheit einer Testamentskopie und des Widerrufs durch Vernichtung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2021 - 3 Wx 151/20
Wenn in einem solchen Fall das Originaltestament nicht mehr vorgelegt werden kann und sich auch nicht bereits beim Nachlassgericht befindet, kann die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, wobei allerdings an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (KG FamRZ 2019, 1099 m.w.Nw.).Da es für einen Urkundenverlust vielfältige Erklärungen geben kann, begründet allein die Tatsache, dass das Originaltestament nicht auffindbar ist, noch keine Vermutung dafür, dass es vom Erblasser mit Widerrufsabsicht vernichtet worden ist (Senat FamRZ 2019, 255; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2019, 2 W 45/18; KG FamRZ 2019, 1099 m.w.Nw.).