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   OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE   

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https://dejure.org/2004,9274
OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE (https://dejure.org/2004,9274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE (https://dejure.org/2004,9274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE (https://dejure.org/2004,9274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Leiharbeitnehmern in die Schwellenwertermittlung als Betriebsangehörige eines Entleiherbetriebes; Frage nach der Neuausrichtung des Arbeitnehmerbegriffs; Betriebszugehörigkeit als maßgebliches Kriterium für die Zählbarkeit von Leiharbeitnehmern; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 5; ; BetrVG § ... 7 Abs. 2; ; BetrVG § 76; ; BetrVG § 77; ; BetrVG § 77a; ; BetrVG §§ 87 ff; ; BetrVG § 129; ; AktG § 18; ; AktG § 98 Abs. 2 Nr. 4; ; AktG § 95; ; AktG § 96; ; AktG § 97; ; AktG § 98; ; AktG § 99; ; AktG § 99 Abs. 3 S. 2; ; AktG § 99 Abs. 3 S. 4; ; AktG § 99 Abs. 3 S. 5; ; AktG § 99 Abs. 6 S. 7; ; AktG § 99 Abs. 6 S. 8; ; AktG § 99 Abs. 6 S. 9; ; AktG § 100; ; AktG § 101; ; AktG § 102; ; AktG § 203; ; AktG § 104; ; AktG § 105; ; AktG § 106; ; AktG § 107; ; AktG § 108; ; AktG § 109; ; AktG § 110; ; AktG § 111; ; AktG § 112; ; AktG § 113; ; AktG § 114; ; AÜG § 14; ; AÜG § 14 Abs. 1; ; AÜG § 14 Abs. 2; ; AÜG § 14 Abs. 3; ; BetrVG § 9; ; FGG § 22; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung des Aufsichtsrates: betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - 19 W 2/04
    Hierzu gehören Leiharbeitnehmer nicht, weil zwischen ihnen und dem Entleiher keine arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen (BAG, NZA 2003, 1345, 1346 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2019 - II ZB 21/18

    Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für

    Vielmehr hatte die ordentliche Gerichtsbarkeit die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bis zur Einführung von § 14 Abs. 2 Satz 5 und 6 AÜG grundsätzlich abgelehnt (vgl. OLG Saarbrücken, ZIP 2016, 1286, 1288; OLG Hamburg, ZIP 2014, 680, 682; OLG Hamburg, DB 2007, 2762; OLG Düsseldorf, GmbHR 2004, 1081, 1083).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Eine Entscheidung darüber, ob die Arbeitnehmer des Gemeinschaftsbetriebs in den Aufsichtsrat des Trägerunternehmens, mit dem sie keinen Arbeitsvertrag geschlossen haben, wählbar sind, erfordert der Streitfall ebenso wenig wie eine Aussage darüber, ob diese Arbeitnehmer bei den in § 1 Abs. 1 DrittelbG genannten Schwellenwerten den Trägerunternehmen "wechselseitig" zugerechnet werden (zu Letzterem - differenzierend nach dem Umfang der Arbeitsleistung - BAG 1. Dezember 1961 - 1 ABR 15/60 - [zur Berechnung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte des § 77 Abs. 2 BetrVG 1952]; vgl. auch LG Hannover 14. Mai 2012 - 25 O 65/11 - [mit zust. Anm. Lüers/Schomaker BB 2013, 565]; LG Hamburg 21. Oktober 2008 - 417 O 171/07 - [zum Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer nach dem MitbestG]; vgl. ferner zur mitbestimmungsrechtlichen Berücksichtigung von Fremdpersonal Hanseatisches OLG Hamburg 29. Oktober 2007 - 11 W 27/07 - [keine Berücksichtigung von gestelltem Personal bei den Schwellenwerten von § 1 DrittelbG]; OLG Düsseldorf 12. Mai 2004 - 19 W 2/04 - [keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten von §§ 76, 77, 77a BetrVG 1952]) .
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15

    Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

    Aus diesem Grund sei auch die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (GmbHR 2004, 1081 ), die sich noch gegen eine Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Schwelle von 500 Arbeitnehmern nach dem BetrVG ausgesprochen habe, nicht mehr aufrechtzuerhalten.

    Leiharbeitnehmer sind nach richtiger Auffassung selbst dann nicht mitzuzählen, wenn sie nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BetrVG i. V. m. § 7 Abs. 2 BetrVG an der Wahl der Arbeitnehmervertreter teilnehmen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, GmbHR 2004, 1081 - 1083, jurisRdn. 23 f; OLG Hamburg, Urt. v. 29.10.2007 - 11 W 27/07, DB 2007, 2762 - 2766, jurisRdn. 11; ErfKomm-Oetker, aaO., § 1 DrittelbG , Rdn. 27; Henssler/Willemsen/Kalb-Seibt, aaO., § 3 DrittelbG , Rdn. 2; Huke/Prinz, BB 2004, 2633 (2635)).

  • OLG Hamburg, 31.01.2014 - 11 W 89/13

    Paritätische Mitbestimmung: Berechnung des Schwellenwertes für die paritätische

    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAG Beschluss vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03), aber auch nach der früheren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf 19 W 2/04; OLG Hamburg 11 W 27/07) waren daher Leiharbeitnehmer trotz der ihnen eingeräumten Rechte im Entleiherbetrieb, wie z.B. dem Wahlrecht nach § 7 S.2 BetrVG, bei der Ermittlung von Schwellenwerten nicht zu berücksichtigen.

    Die Entscheidung des Senats aus dem Jahr 2007 (11 W 21/07) und diejenige des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2004 (19 W 2/04) haben diese Frage zwar verneint, ohne sich aber mit der mittlerweile geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinandersetzen zu können.

    Dieses ist für die Leiharbeitnehmer, da ihnen die Rückkehr zum entleihenden Betrieb (...) verbleibt, von jedenfalls geringerer Bedeutung als für die Stammbelegschaft des Betriebes (ähnliche Erwägungen für Leiharbeitnehmer generell: OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.2004 19 W 2/04).".

  • OLG Hamburg, 29.10.2007 - 11 W 27/07

    Ermittlung der Schwellenwerte nach § 1 DrittelbG als Voraussetzung für die

    Damit werden aber eine vollständige betriebsverfassungsrechtliche Zugehörigkeit zum Entleiherbetrieb und auch eine vollständige Berücksichtigung im Rahmen des DrittelbG nicht begründet (BAG NZA 2004, 1340 (1341); BAG NZA 2005, 1006 (1009) zur Frage des BetrVG; OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.2004 - 19 W 2/04 zur Vorgängerregelung von § 2 DrittelbG, §§ 76, 77, 77 a BetrVG 1952).

    Dieses ist für die Leiharbeitnehmer, da ihnen die Rückkehr zum entleihenden Betrieb oder, wie im vorliegenden Fall, der Wechsel in ein anderes Krankenhaus, verbleibt, von jedenfalls geringerer Bedeutung als für die Stammbelegschaft des Betriebes (ähnliche Erwägungen für Leiharbeitnehmer generell: OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.2004 19 W 2/04).

  • OLG Hamburg, 19.11.2004 - 11 U 45/04

    Anmeldung einer durch Verwendung eines Mantels begründeten Gesellschaft zum

    Hat eine Barzahlung an die erneut zum Handelsregister angemeldete Vorratsgesellschaft wegen anschließender Darlehensgewährung an die Gesellschafter die Bareinlageverpflichtung nicht erfüllt, so führt jedenfalls die spätere im Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgende und als solche bezeichnete "Darlehensrückzahlung" zur Tilgung der Bareinlageverpflichtung (entgegen OLG Schleswig v. 26.7.2000 - 5 U 2/00, ZIP 2000, 1833; v. 3.4.2003 - 5 U 168/01, GmbHR 2003, 1058 = OLGReport-Schleswig 2003, 341 ; v. 27.5.2004 - 5 U 132/03, GmbHR 2004, 1081 = ZIP 2004, 1358 ).«.
  • LG Hamburg, 12.08.2013 - 411 HKO 130/12

    Mitbestimmungsrecht: Bestimmung der Belegschaftsstärke eines Unternehmens in

    Damit werden aber eine vollständige betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Zugehörigkeit zum Entleiher-Betrieb - auch bei längerfristigen Überlassungen - nicht begründet (ausführlich dazu OLG Düsseldorf vom 12.5.2004, Az. 19 W 2/04 m.w.N.).
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