Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39852
OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18 (https://dejure.org/2019,39852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2019 - Verg 52/18 (https://dejure.org/2019,39852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - Verg 52/18 (https://dejure.org/2019,39852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Überprüfung der Eignung eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Benötigtes Personal kann auch erst nach Zuschlagserteilung eingestellt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Benötigtes Personal kann auch erst nach Zuschlagserteilung eingestellt werden! (VPR 2020, 50)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Benötigtes Personal kann auch erst nach Zuschlagserteilung eingestellt werden! (IBR 2020, 147)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 258
  • ZfBR 2020, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 52/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung der Eignungskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können (Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 2013, VII-Verg 52/12 - juris, Rn. 9, und vom 5. Juli 2006, VII-Verg 25/05 - juris, Rn. 22).

    Andernfalls würde dem Bieter in nicht zumutbarer Weise abverlangt, weitreichende Dispositionen auf die bloße Vermutung eines Zuschlags zu treffen (Senatsbeschluss vom 4. Februar 2013, VII-Verg 52/12 - juris, Rn. 10; Kadenbach in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 122 GWB).

    Dass der Bieter das benötigte Personal bereits bei Angebotsabgabe arbeitsvertraglich gebunden haben muss, kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedoch auch in diesen Fällen grundsätzlich nicht gefordert werden (Senatsbeschluss vom 4. Februar 2013, VII-Verg 52/12 - juris, Rn. 11).

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht in der Bekanntmachung einen anderen Zeitpunkt vorbehält, was vorliegend nicht der Fall ist, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen (Senatsbeschluss vom 26. Juli 2018, VII-Verg 28/18 - juris, Rn. 45; Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2016, § 57 Rn. 124).

    Des Weiteren kann der öffentliche Auftraggeber erneut in die Eignungsprüfung eintreten, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, an der ursprünglich bejahten Eignung eines Unternehmens zu zweifeln (Senatsbeschluss vom 26. Juli 2018, VII-Verg 28/18 - juris, Rn. 45).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Die strukturellen Unterschiede zwischen Kartellverwaltungsverfahren und Vergabeverfahren berechtigen indes zu einer einheitlichen Anwendung entsprechend § 71 Abs. 1 S. 3 GWB gegenüber allen Beteiligten (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16 - juris, Rn. 61).

    Danach darf der Senat von dem Grundsatz, dass die Beschwerdeentscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, abweichen, soweit Verfahrensbeteiligten aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, Akteneinsicht nicht gewährt und der Akteninhalt aus diesen Gründen auch nicht vorgetragen worden ist (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16 - juris, Rn. 60).

  • VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18

    Personelle Kapazitäten, Eignung für Spezialbauauftrag; Zeitpunkt des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10. September 2018 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 27. August 2018 (VK 2 - 74/18) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat mit Beschluss vom 27. August 2018 (VK 2 - 74/18) den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2005 - Verg 25/05

    Höhe der Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können (Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 2013, VII-Verg 52/12 - juris, Rn. 9, und vom 5. Juli 2006, VII-Verg 25/05 - juris, Rn. 22).
  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09

    Vergabeverfahren: Notwendige Trennung von formaler und materieller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2016, VII-Verg 41/15 - juris, Rn. 25, und vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12 - juris, Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 5. November 2009, Verg 13/09 - juris, Rn. 69; Dittmann in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2016, § 57 VgV Rn. 120).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 15 Verg 7/17

    Werkstattgebäude - Vergabeverfahren des Sektorenauftraggebers für die Sanierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Nach der genannten Vorschrift sind all diejenigen Bauabschnitte einer Gesamtbaumaßnahme als Einheit zu betrachten, die ohne die jeweils anderen Bauabschnitte keine sinnvolle Funktionen erfüllen können, und zwar unabhängig davon, ob die einzelnen Bauabschnitte als eigenständiger Auftrag oder als Los eines Gesamtauftrages ausgeschrieben wurden (EuGH, Urteil vom 29.05.2013, Rs. T-384/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2018, 15 Verg 7/17; KG, Beschluss vom 27. Januar 2015, Verg 9/14 - juris, Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 41/15

    Ausschließung eines Bieters wegen unzutreffender Erklärungen zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2016, VII-Verg 41/15 - juris, Rn. 25, und vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12 - juris, Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 5. November 2009, Verg 13/09 - juris, Rn. 69; Dittmann in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2016, § 57 VgV Rn. 120).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - Verg 47/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2016, VII-Verg 41/15 - juris, Rn. 25, und vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12 - juris, Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 5. November 2009, Verg 13/09 - juris, Rn. 69; Dittmann in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2016, § 57 VgV Rn. 120).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18
    Es fehlt ausnahmsweise nur dann, wenn dem Antragsteller im Laufe des Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erteilt wurde und keine Schadensersatzansprüche bestehen können (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2000, Verg 3/00 - juris, Rn. 55; Stickler in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 178 GWB Rn. 11; Steck in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 171 GWB Rn. 17 und § 168 GWB Rn. 39 ff.).
  • KG, 27.01.2015 - Verg 9/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ermittlung des Auftragswertes bei mehreren

  • EuG, 29.05.2013 - T-384/10

    Spanien / Kommission - Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Vorhaben,

  • OLG Schleswig, 28.01.2021 - 54 Verg 6/20

    Messeneubau - Ermittlung des Auftragswerts eines Bauauftrages im Vergaberecht -

    Ein einheitlicher Auftrag ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der eine Teil ohne den anderen keine sinnvolle Funktion zu erfüllen vermag (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2019, Verg 52/18, Rn. 34 bei juris; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2006, VK-SH 20/06, Rn. 98 bei juris; Fülling, a. a. O.).

    Für eine solche Umgehung kann sprechen, wenn der Bedarf gleichzeitig bekannt wird (so in den grundlegenden Entscheidungen EuGH NZBau 2001, 275 - Sydev - und EuGH NZBau 2012, 311 - Autalhalle; ebenso in den Fällen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2018, 15 Verg 7/17, juris und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2019, Verg 52/18, juris).

  • BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21

    Ausschluss von Bietern im Vergabeverfahren wegen schwerer Verfehlungen und

    Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht in der Bekanntmachung einen anderen Zeitpunkt vorbehält, was vorliegend nicht der Fall ist, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 12. Juni 2019, Verg 52/18, NZBau 2020, 258 [juris Rn. 47]; Beschluss vom 26. Juli 2018, VII-Verg 28/18, juris Rn. 45; Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 57 Rn. 124).

    Dies gilt namentlich für Personal, das erst auf der Grundlage des erteilten Auftrags für den Bieter erforderlich wird und arbeitsvertraglich gebunden werden muss, denn es ist keinem Bieter zumutbar, weitreichende Personaldispositionen auf die bloße Vermutung eines Zuschlags zu treffen (OLG Düsseldorf NZBau 2020, 258 [juris Rn. 47]).

    Es genügt, dass der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darlegt, aus welchen Gründen ihm das zur Auftragserfüllung erforderliche Personal bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird (OLG Düsseldorf NZBau 2020, 258 [juris Rn. 48]).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (Senatsbeschluss vom 12. Juni 2019, VII-Verg 52/18, NZBau 2020, 258 Rn. 32; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1. Oktober 2020, 11 Verg 9/20, ZfBr 2021, 91, 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht