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   OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - I-15 U 227/02   

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OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - I-15 U 227/02 (https://dejure.org/2010,20523)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.08.2010 - I-15 U 227/02 (https://dejure.org/2010,20523)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. August 2010 - I-15 U 227/02 (https://dejure.org/2010,20523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit abgesicherten Getränkebezugsverpflichtung; Auskunftsanspruch bzgl. der auf dem belasteten Grundstück vertriebenen Getränkemenge anderer Bierhersteller; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252; BGB § 249; BGB § 242; BGB § 1090
    Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer dinglich abgesicherten Getränkebezugsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 167/82

    Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit für Gemeinde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02
    Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Rechtsauffassung, dass eine Dienstbarkeit, nach der der Dienstbarkeitsberechtigte einem anderen das Lagern und Ausschenken von Bier auf dem belasteten Grundstück untersagen kann, inhaltlich auch dann zulässig ist, wenn sie nur dem Zweck dienen soll, damit eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern (BGHZ 29, 244 ff; 74, 293 ff; BGH NJW 1983, 115 ff; 1984, 924 ff; 1985, 2474 ff; 1988, 2364 ff; NJW-RR 1989, 519 ff und 1992, 593 ff).

    Auch insoweit hatte der Bundesgerichtshof schon in seiner Entscheidung vom 24. Juni 1983 (NJW 1984, 924 ff) unter ausdrücklicher Auseinandersetzung mit der von der Klägerin angeführten Kritik von Joost (a.a.O. Rdnr. 19 zu § 1090 BGB) entschieden, dass dann, wenn eine Dienstbarkeit mit einem zulässigen Inhalt bestellt werde, auf dem Grundstück bestimmte Handlungen zu unterlassen, die kraft Eigentums möglich wären, diese Einschränkung auch dann wirksam sei, wenn die zu unterlassende Handlung nach den Grundsätzen der Gewerbefreiheit zulässig wäre.

  • BGH, 03.05.1985 - V ZR 55/84

    Rechte des Inhabers einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02
    Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Rechtsauffassung, dass eine Dienstbarkeit, nach der der Dienstbarkeitsberechtigte einem anderen das Lagern und Ausschenken von Bier auf dem belasteten Grundstück untersagen kann, inhaltlich auch dann zulässig ist, wenn sie nur dem Zweck dienen soll, damit eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern (BGHZ 29, 244 ff; 74, 293 ff; BGH NJW 1983, 115 ff; 1984, 924 ff; 1985, 2474 ff; 1988, 2364 ff; NJW-RR 1989, 519 ff und 1992, 593 ff).
  • BGH, 30.01.1959 - V ZB 31/58

    Tankstellendienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02
    Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Rechtsauffassung, dass eine Dienstbarkeit, nach der der Dienstbarkeitsberechtigte einem anderen das Lagern und Ausschenken von Bier auf dem belasteten Grundstück untersagen kann, inhaltlich auch dann zulässig ist, wenn sie nur dem Zweck dienen soll, damit eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern (BGHZ 29, 244 ff; 74, 293 ff; BGH NJW 1983, 115 ff; 1984, 924 ff; 1985, 2474 ff; 1988, 2364 ff; NJW-RR 1989, 519 ff und 1992, 593 ff).
  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 70/78

    Dienstbarkeit zur Absicherung einer Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02
    Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Rechtsauffassung, dass eine Dienstbarkeit, nach der der Dienstbarkeitsberechtigte einem anderen das Lagern und Ausschenken von Bier auf dem belasteten Grundstück untersagen kann, inhaltlich auch dann zulässig ist, wenn sie nur dem Zweck dienen soll, damit eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern (BGHZ 29, 244 ff; 74, 293 ff; BGH NJW 1983, 115 ff; 1984, 924 ff; 1985, 2474 ff; 1988, 2364 ff; NJW-RR 1989, 519 ff und 1992, 593 ff).
  • BGH, 24.09.1982 - V ZR 96/81

    Zum zulässigen Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02
    Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Rechtsauffassung, dass eine Dienstbarkeit, nach der der Dienstbarkeitsberechtigte einem anderen das Lagern und Ausschenken von Bier auf dem belasteten Grundstück untersagen kann, inhaltlich auch dann zulässig ist, wenn sie nur dem Zweck dienen soll, damit eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern (BGHZ 29, 244 ff; 74, 293 ff; BGH NJW 1983, 115 ff; 1984, 924 ff; 1985, 2474 ff; 1988, 2364 ff; NJW-RR 1989, 519 ff und 1992, 593 ff).
  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 310/86

    Untersagung des Lagerns und Ausschenkens von Getränken durch eine Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02
    Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Rechtsauffassung, dass eine Dienstbarkeit, nach der der Dienstbarkeitsberechtigte einem anderen das Lagern und Ausschenken von Bier auf dem belasteten Grundstück untersagen kann, inhaltlich auch dann zulässig ist, wenn sie nur dem Zweck dienen soll, damit eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern (BGHZ 29, 244 ff; 74, 293 ff; BGH NJW 1983, 115 ff; 1984, 924 ff; 1985, 2474 ff; 1988, 2364 ff; NJW-RR 1989, 519 ff und 1992, 593 ff).
  • BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87

    Ansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung eines vertraglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02
    Zwar könnte die Klägerin insoweit für die Schadensberechnung anstelle des ihr entgangenen Gewinns (vergleiche hierzu die vorstehenden Ausführungen) auch an die Herausgabe des durch die angemaßte Eigengeschäftsführung Erlangten anknüpfen, was im Ergebnis möglicherweise die Herausgabe des vom Ehemann der Beklagten in dem hier streitgegenständlichen Zeitraum aus dem Betrieb der Gaststätte erzielten Gewinns zur Folge hätte (Gehrlein in Bamberger/Roth, BGB, 1. Aufl. 2003, Rdnr. 4 zu § 687 BGB; Seiler in Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl. 1997, Rdnr . 21 zu § 687 BGB; BGH NJW 1988, 3018).
  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02
    Die Klägerin kann von der Beklagten gemäß § 242 BGB Auskunft verlangen, wenn ihr gegen die Beklagte ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung dem Grunde nach zusteht und lediglich die Höhe dieses Anspruchs noch offen ist, weil und soweit die Klägerin aufgrund der besonderen Fallgestaltung in entschuldbarer Weise über den Schadensumfang im ungewissen ist und die Beklagte dagegen hierüber unschwer Auskunft geben kann (BGH NJW 1990, 1358).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 181/87

    Sicherung einer Getränkebezugsverpflichtung durch eine Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02
    Der Bundesgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Rechtsauffassung, dass eine Dienstbarkeit, nach der der Dienstbarkeitsberechtigte einem anderen das Lagern und Ausschenken von Bier auf dem belasteten Grundstück untersagen kann, inhaltlich auch dann zulässig ist, wenn sie nur dem Zweck dienen soll, damit eine Getränkebezugsverpflichtung zu erreichen oder abzusichern (BGHZ 29, 244 ff; 74, 293 ff; BGH NJW 1983, 115 ff; 1984, 924 ff; 1985, 2474 ff; 1988, 2364 ff; NJW-RR 1989, 519 ff und 1992, 593 ff).
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