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   OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - I-16 U 7/14   

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https://dejure.org/2014,32550
OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - I-16 U 7/14 (https://dejure.org/2014,32550)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2014 - I-16 U 7/14 (https://dejure.org/2014,32550)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2014 - I-16 U 7/14 (https://dejure.org/2014,32550)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rabüro.de

    Zum Widerruf eines Schufa-Eintrags

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf eines Schufa-Eintrags - wenn die Bank zu schnell meldet...

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kredit - Kontoüberziehung - Negativmeldung bei der Schufa?

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Kredit - Kontoüberziehung - Negativmeldung bei der Schufa?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kredit - Kontoüberziehung - Negativmeldung bei der Schufa?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 291/10

    Zulässigkeit einer Datenübermittlung an die Schufa: Abwägung mit den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 7/14
    Der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes ist eröffnet, da es sich bei den streitgegenständlichen Einzelangaben der Beklagten gegenüber der Schufa um Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse der Klägerin als einer bestimmten Person (Betroffene) und damit um personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG handelt (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10, Juris, Rn. 34).

    Hierunter ist ein berechtigtes Interesse der übermittelnden oder der empfangenden Stelle zu verstehen, welches sich bereits aus der Beteiligung an einem Warnsystem ergibt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011, 19 U 291/10, juris).

  • LG Düsseldorf, 29.04.2013 - 15 O 125/12

    Beseitigungbegehren bzgl. eines Eintrags in dem Schuldenregister der Schufa

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 7/14
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.04.2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 15 O 125/12 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82

    Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 7/14
    Insofern kann ein Anspruch auf Widerruf wie auch ein solcher auf Richtigstellung als Beseitigungsanspruch der durch die unzulässige Übermittlung entstandenen Störung aus entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB gegeben sein (BGH Urteil vom 07.07.1983, III ZR 159/82, juris).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 7/14
    Die zwischen den Parteien vereinbarte Schufa-Klausel entspricht im Wesentlichen der unter Beachtung der Grundsätze der BGH-Entscheidung vom 19.09.1985 (III ZR 213/83, juris) entwickelten Schufa-Klausel (abgedruckt bei: Müller Christmann in: L/B/S Bankrechts-Kommentar, 1. Kap. Rn. 238).
  • KG, 07.03.2012 - 26 U 65/11

    Doppelte Schufa-Einträge sind unzulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 7/14
    Zwar hat das KG einen Anspruch aus dem Rechtsgedanken des § 28a Abs. 3 BDSG darauf hergeleitet, dass das übermittelnde Kreditinstitut die Schufa zu "ersuchen" hat, sie möge den Zustand im Hinblick auf die Berechnung von Score-Werten wieder herstellen, als habe es den im Negativeintrag nicht gegeben (KG Urteil vom 07.03.2012, 26 U 65/11, Rz. 17 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 12.09.1990 - 31 U 102/90

    Fristlose Kündigung; Langfristige Überschreitung eines eingeräumten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 7/14
    Andere Kündigungsgründe müssen in ihrer Schwere jedoch den Regelbeispielen gleichen; es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der Bank unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt bzw. fristgemäßen Kündigung nicht mehr zugemutet werden könnte (OLG Hamm Urteil vom 12.09.1990, 31 U 102/90, juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2015 - 16 U 41/14

    Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an die Schufa

    Denn dessen schutzwürdigen Interessen wird bereits dadurch Genüge getan, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit anhand der in Ziff. 1 bis 5 des Absatz 1 enthaltenen Kriterien "gesichert" festgestellt wird (Senatsurteil vom 16.09.2014 - I 16 U 7/14, juris; OLG Frankfurt a.a.O. m.w.N.; Schaffland/Wiltfang, BGSG, Stand 6/14, § 28 a Rn. 2).
  • LG Darmstadt, 19.11.2019 - 13 O 116/19

    Unberechtigter Schufa-Eintrag - Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch

    Denn nach dem Parteivortrag macht die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich, da die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien beendet und die offene Forderung insoweit beglichen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2014 - I-16 U 7/14 -, juris).
  • LG Hannover, 14.02.2022 - 13 O 129/21

    Schadenersatz wegen unberechtigten Schufa-Eintrages

    Eine nicht von den Bestimmungen des zum Zeitpunkt des Negativeintrags insoweit noch maßgeblichen § 28a BDSG (Art. 6 Abs. 1 Buchst, f DSGVO (i.V.m. § 31 BDSG n.F.) gilt gern, deren Art. 99 Abs. 2 ab dem 25.05.2018) gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, das als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB Schutz genießt (BGH, Urteil vom 07.07.1983- III ZR 159/82-, Rn. 14, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2014- 1-16 U 7/14-, Rn. 5, juris).
  • OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 2 U 59/15

    Zulässigkeit der Mitteilung der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Bank

    Dies könnte insofern zweifelhaft erscheinen, als nach dem Wortlaut der SCHUFA-Klausel nur hinsichtlich der dort unter Ziffer 1 und 2 genannten Daten eine eigentliche Einwilligung erklärt wird, während es sich bei den folgenden Ausführungen zu einer nach § 28 a Abs. 1 S. 1 BDSG zulässigen Datenübermittlung lediglich um einen deklaratorischen Hinweis auf diese gesetzliche Möglichkeit, nicht aber eine Einwilligung des Bankkunden handelt (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2014 - 16 U 7/14, BKR 2015, 105 m. w. N.).

    Dies ist von der Beklagten nicht zu beeinflussen (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2014 - 16 U 7/14, BKR 2015, 105).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21

    Anspruch aus dem Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung;

    Zwar findet sich in der DSGVO keine Anspruchsgrundlage, die wörtlich einen Anspruch darauf gibt, eine Datenübermittlung gegenüber dem Empfänger zu "widerrufen", wie er vor der Geltung der DSGVO auch im Bereich des Datenschutzrechts als Folgenbeseitigungsanspruch einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 1004 Abs. 1 BGB abgeleitet wurde (BGH, Urteil vom 07.07.1983 - III ZR 159/82, Rz. 14; Senat, Urteil vom 12.09.2014 - I-16 U 7/14, Rz. 5).

    Hinzu kommt, dass bei verständiger Würdigung der Berufungsantrag zu 1) der Sache nach bereits das mit dem Berufungsantrag zu 2) ausdrücklich formulierte Ersuchen enthält und dem Berufungsantrag zu 2) keine eigene Bedeutung zukommt (vgl. zu einem ähnlichen Antrag Urteil des Senats vom 12.09.2014 - I-16 U 7/14, Rz. 21).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2015 - 16 U 224/14

    Rechtmäßigkeit der Einmeldung einer titulierten Forderung an eine

    Denn dessen schutzwürdigen Interessen wird bereits dadurch Genüge getan, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit anhand der in Ziff. 1 bis 5 des Absatz 1 enthaltenen Kriterien "gesichert" festgestellt wird (Senatsurteil vom 16.09.2014 - I 16 U 7/14, juris; OLG Frankfurt a.a.O. m.w.N.; Schaffland/Wiltfang, BGSG, Stand 6/14, § 28 a Rn. 2).
  • LG Lübeck, 23.05.2017 - 3 O 325/15

    Verantwortlichkeit für Nachmeldungen zu Datenübermittlungen an Auskunfteien im

    (im Unterschied etwa zu Fällen geduldeter Überziehungen, die keine fristlose Kündigung rechtfertigen, vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.9. 2014 - I-16 U 7/14, BKR 2015, 105, zitiert nach BeckOnline).
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