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   OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 109/99   

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https://dejure.org/1999,12788
OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 109/99 (https://dejure.org/1999,12788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1999 - 22 U 109/99 (https://dejure.org/1999,12788)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1999 - 22 U 109/99 (https://dejure.org/1999,12788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentum; Verwalter; Sanierung; Handwerker; Einverständnis; Zustimmung; Werkvertrag; Werklohn

  • Judicialis

    VOB/B § 14; ; BGB § 284 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wird die Fassadenfläche inklusive der Fenster berechnet?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 12.07.1991 - 26 U 146/89

    Gemeinsames Aufmaß: Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 109/99
    Dieses ist als deklaratorisches Schuldanerkenntnis anzusehen, von dem sich die Beklagten nur lösen können, wenn sie nachweisen, daß die Feststellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen und dieses erst nach dem gemeinsamen Aufmaß bekannt geworden ist (OLG Hamm BauR 1992, 242 (243), Ingenstau-Korbion, VOB, 13. A., B § 14 RNr. 38).
  • KG, 20.09.1993 - 24 W 188/93

    Vergütungsansprüche des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage nach dessen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 109/99
    Dennoch haften sie gemäß § 10 Abs. 3 und 4 WEG analog für die daraus resultierenden Verbindlichkeiten (Rapp in Staudinger, Kommentar zum BGB, 12. Aufl. Einl. zum WEG, RNr. 53, 54 und § 16 RNr. 11 WEG; KG OLGZ 94, 266 (269)).
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 109/99
    Der Kläger kann Verzinsung erst ab Zustellung des Mahnbescheids verlangen, da das Schreiben vom 14.01.1997 (Bl. 17 ff. GA) aufgrund der weit übersetzten Forderung die Rechtsfolgen des Verzugs nicht herbeigeführt hat (BGH, NJW 1991, 1286, 1288).
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