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   OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - I-3 Wx 152, 153/13, I-3 Wx 152/13, I-3 Wx 153/13, 3 Wx 152, 153/13, 3 Wx 152/13, 3 Wx 153/13   

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https://dejure.org/2014,42404
OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - I-3 Wx 152, 153/13, I-3 Wx 152/13, I-3 Wx 153/13, 3 Wx 152, 153/13, 3 Wx 152/13, 3 Wx 153/13 (https://dejure.org/2014,42404)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2014 - I-3 Wx 152, 153/13, I-3 Wx 152/13, I-3 Wx 153/13, 3 Wx 152, 153/13, 3 Wx 152/13, 3 Wx 153/13 (https://dejure.org/2014,42404)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2014 - I-3 Wx 152, 153/13, I-3 Wx 152/13, I-3 Wx 153/13, 3 Wx 152, 153/13, 3 Wx 152/13, 3 Wx 153/13 (https://dejure.org/2014,42404)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1; HGB § 29; HGB § 31 Abs. 1
    Pflicht einer nicht mehr geschäftlich tätigen GmbH zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG § 8; HGB §§ 29, 31
    Anmeldung, Geschäftsanschrift, Liquidation, öffentliche Zustellung, Zustellung

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Anmeldung einer geänderten Geschäftsanschrift zum Handelsregister

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 421
  • FGPrax 2015, 66
  • NZG 2015, 279
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10

    Aufhebung der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Handelsregisterverfahren; Pflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - 3 Wx 152/13
    Im Ergebnis wird es der Gesellschaft damit nicht ermöglicht, insbesondere durch Unterlassen von Änderungsmitteilungen bei der Verlegung der Geschäftsräume, durch Schließung des Geschäftslokals oder vergleichbare Maßnahmen sich dem Gläubigerzugriff zu entziehen, vielmehr sollte es erschwert werden, eine Gesellschaft einer sogenannten "stillen Beerdigung" zuzuführen, und sollten Schwierigkeiten bei Zustellungen an die Gesellschaft, mit denen in der Vergangenheit Gläubiger konfrontiert waren, verringert werden (zu Vorstehendem: OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff; OLG Rostock GmbHR 2011, S. 30 f; GroßkommGmbHG - Ulmer/Casper, 2013, § 8 Rdr. 40-42; MK-Schaub, GmbHG, 2010, § 8 Rdnr. 57-59).
  • OLG Rostock, 31.05.2010 - 1 W 6/10

    Anforderungen an eine inländische Geschäftsanschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - 3 Wx 152/13
    Im Ergebnis wird es der Gesellschaft damit nicht ermöglicht, insbesondere durch Unterlassen von Änderungsmitteilungen bei der Verlegung der Geschäftsräume, durch Schließung des Geschäftslokals oder vergleichbare Maßnahmen sich dem Gläubigerzugriff zu entziehen, vielmehr sollte es erschwert werden, eine Gesellschaft einer sogenannten "stillen Beerdigung" zuzuführen, und sollten Schwierigkeiten bei Zustellungen an die Gesellschaft, mit denen in der Vergangenheit Gläubiger konfrontiert waren, verringert werden (zu Vorstehendem: OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff; OLG Rostock GmbHR 2011, S. 30 f; GroßkommGmbHG - Ulmer/Casper, 2013, § 8 Rdr. 40-42; MK-Schaub, GmbHG, 2010, § 8 Rdnr. 57-59).
  • OLG München, 09.08.2016 - 31 Wx 94/16

    Gebühr für die Eintragung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer

    Nach OLG Düsseldorf (NJW-RR 2015, 421) sei die Angabe einer Geschäftsanschrift insofern von Bedeutung, da diese für Dritte - auch online - einsehbar sei und über diese Anschrift wirksam zugestellt werden könne.
  • OLG München, 09.08.2016 - 31 Wx 188/16

    Gebühr für die Eintragung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer

    Nach OLG Düsseldorf (NJW-RR 2015, 421) sei die Angabe einer Geschäftsanschrift insofern von Bedeutung, als diese für Dritte - auch online - einsehbar sei und über diese Anschrift wirksam zugestellt werden könne.
  • OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 7 W 17/21
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob die im Register geführte Geschäftsanschrift für die Gesellschaft von so weitreichender organisatorischer Bedeutung ist, daß ihre Anmeldung ein Grundlagengeschäft betrifft und daher nicht von einem Prokuristen erklärt (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 94, Rdnr. 13) und erforderlichenfalls mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden kann (so OLG Düsseldorf, NJW-RR 2015, 421).
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