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   OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - IV-2 Ss (OWi) 124/06 - (OWi) 67/06 III   

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https://dejure.org/2006,8618
OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - IV-2 Ss (OWi) 124/06 - (OWi) 67/06 III (https://dejure.org/2006,8618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2006 - IV-2 Ss (OWi) 124/06 - (OWi) 67/06 III (https://dejure.org/2006,8618)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - IV-2 Ss (OWi) 124/06 - (OWi) 67/06 III (https://dejure.org/2006,8618)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit eines "Fuhrparkleiters" für die Einhaltung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten; Feststellung der Verantwortlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Anforderungen an die Feststellungen in Bußgeldsachen

  • Judicialis

    OWiG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; FPersG § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. b; ; FPersV § 22 Abs. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01

    Belehrungspflicht, Dauerordnungswidrigkeit, Einlassung, Einzelrichter, Fahrer,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 124/06
    Ohne Angaben zur Fahrtstrecke bleibt offen, ob die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 oder das AETR zugrunde zu legen ist (vgl. BayObLG NZV 1996, 465; OLG Koblenz VRS 102, 291, 293).

    Bei Vernachlässigung dieser Pflichten wird ferner zu prüfen sein, ob die am 5./6. Juni 2005 festgestellten Lenkzeitüberschreitungen ursächlich auf die fehlende oder unzulängliche Belehrung und Überwachung zurückzuführen sind (vgl. OLG Koblenz VRS 102, 291, 294).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.1982 - 5 Ss OWi 156/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 124/06
    Der Betroffene hätte in der Lage sein müssen, von sich aus ohne Weisung des Betriebsinhabers die Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung der Pflichten aus dem Fahrpersonalgesetz notwendig waren (vgl. OLG Düsseldorf VRS 63, 135, 137; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 9 Rdn. 30 f.; KK-Rogall a.a.O. § 9 Rdn. 80).
  • OLG Hamm, 25.06.1992 - 3 Ss OWi 59/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 124/06
    Der Begriff "Fuhrparkleiter" wie auch die genannte Aufgabenbeschreibung besagen im übrigen nichts darüber, ob dem Betroffenen vom Inhaber des Betriebes oder einem sonst dazu Befugten ausdrücklich der Auftrag erteilt worden ist, in eigener Verantwortung die dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen aus dem Fahrpersonalgesetz wahrzunehmen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 25. Juni 1992, 3 Ss OWi 59/92, Quelle: juris).
  • OLG Schleswig, 27.08.1979 - 1 Ss OWi 520/79

    Personengesellschaft; Halter; Halterin; Kraftfahrzeuge; Persönlich haftender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 124/06
    Dabei hätte der Betroffene damit beauftragt werden müssen, diese Pflichten in eigener Verantwortung zu erfüllen, d.h. mit entsprechenden Selbständigkeit und Entscheidungsfreiheit (vgl. OLG Hamm a.a.O., OLG Schleswig VRS 58, 384, 386).
  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 58/96

    Überwachung des Unternehmers der Einhaltung der Lenkzeiten und Ruhezeiten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 124/06
    Ohne Angaben zur Fahrtstrecke bleibt offen, ob die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 oder das AETR zugrunde zu legen ist (vgl. BayObLG NZV 1996, 465; OLG Koblenz VRS 102, 291, 293).
  • BayObLG, 21.09.1993 - 2 ObOWi 354/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 124/06
    Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG kann eine wirksame Beauftragung nur durch den Inhaber des Betriebes oder einen sonst dazu Befugten erfolgen (vgl. BayObLG NZV 1994, 82).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2000 - 2b Ss OWi 381/99

    Urteilsformel in Bußgeldsachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 124/06
    Die angewendeten Vorschriften sind erst nach der Urteilsformel aufzuführen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2000, 382; NZV 2001, 89, 90).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 2b Ss OWi 203/00

    Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Festsetzung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 124/06
    Die angewendeten Vorschriften sind erst nach der Urteilsformel aufzuführen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2000, 382; NZV 2001, 89, 90).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Diese Verpflichtung erfüllt der Unternehmer grundsätzlich dadurch, dass er das Fahrpersonal in regelmäßigen zeitlichen Abständen eindringlich auf die maßgeblichen Lenk- und Ruhezeiten hinweist, wöchentlich die Schaublätter der Kontrollgeräte überprüft und im übrigen die Fahrten so disponiert, dass dem Fahrer unter Berücksichtigung des Bestimmungsortes, der Streckenführung, der Zeiten der An- und Abfahrt sowie der Be- und Entladung die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten möglich ist (vgl. BayObLG VRS 63, 302, 303; NStZ-RR 1997, 20, OLG Hamm VRS 64, 67, 69; OLG Köln VRS 64, 313, 314; OLG Düsseldorf NZV 2007, 322, 323).

    Die angewendeten Vorschriften sind erst nach der Urteilsformel aufzuführen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2000, 382; NZV 2001, 89, 90; NZV 2007, 322, 323).

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2010 - 3 RBs 177/10

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren Verstößen gegen die FPersV; Anforderungen an

    a) Bereits der benutzte "Lastkraftwagen" ist darin nicht in der Weise beschrieben, dass geprüft werden könnte, ob dessen Fahrer bei Kontrollen die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 oder Kapitel III Artikel 11 des Anhangs zum AETR oder dieser Verordnung vorgeschriebenen Nachweise vorzulegen hat (vgl. Senat NZV 2007, 322, 323; BayObLG NStZ-RR 1987, 20, 21).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat den Tatrichter - erneut - darauf hin, dass die Tat auch in Bußgeldsachen in der Urteilsformel, sofern nicht gesetzliche Überschriften zu verwenden sind, mit Worten anschaulich und verständlich zu bezeichnen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2000, 382; NZV 2001, 89, 90; NZV 2007, 322, 323).

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