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   OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - III-2 Ws 605/14, III-2 Ws 606/14   

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https://dejure.org/2014,40594
OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - III-2 Ws 605/14, III-2 Ws 606/14 (https://dejure.org/2014,40594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2014 - III-2 Ws 605/14, III-2 Ws 606/14 (https://dejure.org/2014,40594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - III-2 Ws 605/14, III-2 Ws 606/14 (https://dejure.org/2014,40594)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung zum Unterbleiben der Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 459d, 459g Abs. 2; StGB § 73a
    Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung zum Unterbleiben der Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 459d, 459g Abs. 2 ; StGB § 73a
    Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung zum Unterbleiben der Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anordnung von Ausbleiben der Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz trägt Ausnahmecharakter

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - 2 Ws 605/14
    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass die Resozialisierung des Angeklagten nicht durch zu hohe finanzielle Belastungen gefährdet werden soll (vgl. BGH NStZ 2001, 42; NStZ-RR 2003, 75; StV 2003, 616; StV 2013, 630; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 73c Rdn. 5).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - 2 Ws 605/14
    Das Verprassen der erlangten Mittel und deren Verwendung für Luxus und zum Vergnügen sprach gegen ein gänzliches Absehen von der Verfallsanordnung (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 104, 105).
  • OLG Jena, 15.12.2005 - 1 Ws 441/05

    Unterbleiben der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - 2 Ws 605/14
    Der Zweck der Regelung des § 459d StPO besteht nach der Zielsetzung des Gesetzgebers darin, solchen für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte, weil sie erst nachträglich eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. OLG Koblenz MDR 1981, 870; OLG Jena NStZ-RR 2006, 286, 287; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 459d Rdn. 4; SK-Paeffgen, StPO, 4. Aufl., § 459d Rdn. 2).
  • OLG Koblenz, 15.05.1981 - 1 Ws 242/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - 2 Ws 605/14
    Der Zweck der Regelung des § 459d StPO besteht nach der Zielsetzung des Gesetzgebers darin, solchen für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte, weil sie erst nachträglich eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. OLG Koblenz MDR 1981, 870; OLG Jena NStZ-RR 2006, 286, 287; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 459d Rdn. 4; SK-Paeffgen, StPO, 4. Aufl., § 459d Rdn. 2).
  • OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17

    Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach

    aa) Der Zweck der Regelung besteht nach der Zielsetzung des Gesetzgebers darin, solchen für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte, weil sie erst nachträglich eingetreten oder bekannt geworden sind (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 150 m.w.N.; vgl. auch BT-Drucks 7/550 S. 310 f.).
  • OLG Hamburg, 18.01.2017 - 2 Ws 258/16

    Vollstreckung des Anordnung eines Wertersatzverfalls: Anordnung des Unterbleibens

    Der Zweck der Regelung besteht nach der Zielsetzung des Gesetzgebers darin, solchen für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte, weil sie erst nachträglich eingetreten oder bekannt geworden sind (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 150 m.w.N.; vgl. auch BT-Drs 7/550 S. 310 f.).
  • KG, 06.01.2016 - 2 Ws 5/16

    Absehen von der Vollstreckung des Verfalls

    Die Anordnung nach § 459 d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO setzt voraus, dass Wiedereingliederungsschwierigkeiten aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände zu erwarten sind, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 150; KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 2 Ws 498/10 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 459 d Rn. 4).
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