Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.01.2004 - I-4 U 104/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Kindes gegen die Eltern aus Ausstattungsversprechen; Rücklage für die Existenzgründung eines Kindes; Fehlende Einigung über konkrete Verwendung der Ausstattungssumme; Stillschweigende Vorbehalte bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrages; Störung des ...
- Judicialis
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 1624; BGB § 181
Abschluss einer Lebensversicherung für das gemeinsame Kind zu Ausbildungszwecken als Ausstattungsversprechen der Eltern i. S. v. § 1624 Abs. 1 BGB L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1624; BGB § 181
Ansprüche der Tochter aus einem Ausstattungsversprechen in Form einer für Ausbildungszwecke abgeschlossenen Lebensversicherung gegen den Vater - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 8 (Kurzinformation)
Abschluss einer Lebensversicherung als Ausstattungsversprechen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Für die Tochter Versicherung abgeschlossen Vater kassierte die Summe nach Streitigkeiten jedoch selbst
- hermanns-rechtsanwaelte.de , S. 7 (Kurzinformation)
Lebensversicherung, Ausbildungsversicherung, Bezugsberechtigung
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Ausstattungsversprechen im Rahmen einer Lebensversicherung
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 28.05.2003 - 3 O 103/01
- OLG Düsseldorf, 13.01.2004 - I-4 U 104/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1082
- VersR 2004, 1401 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64
Ausstattungsversprechen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2004 - 4 U 104/03
Da für den Ausstattungscharakter einer Zahlung allein ihr Zweck maßgeblich ist, kommt es nicht darauf an, ob sie auch notwendig ist, um die selbständige Lebensstellung zu begründen (vgl. BGHZ 44, 91/93;… Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1624 BGB, Rdnr. 1).Ein etwaiger stillschweigender Vorbehalt gleichbleibender finanzieller Verhältnisse (vgl. BGHZ 44, 91/95) hindert hier jedoch den Anspruch nicht.
- FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2013 - 5 K 2009/10
Schenkweise Zuwendung einer typisch stillen Unterbeteiligung - Zeitpunkt der …
Die den eigenen Kindern mit Rücksicht auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung oder Verheiratung gemachten Zuwendungen gelten nur dann als Schenkung, wenn die Ausstattung das den Umständen entsprechende Maß übersteigt (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 13. Januar 2004, 4 U 104/03, NJW-RR 2004, 1082).Bei Beachtung dieser zivilrechtlichen Vorgaben hat die Klägerin zu Recht darauf hingewiesen, dass die von den Beigeladenen ihren Kindern an ihren Kommanditanteilen eingeräumten stillen Unterbeteiligungen mit Verträgen vom 30. September 2005 zwar als "schenkweise Einräumung einer typisch stillen Beteiligung" überschrieben sind, dass aber die von den Beigeladenen ihrem volljährigen Sohn (24 Jahre) und ihrer volljährigen Tochter (20 Jahre), die nach ihren insoweit von der Beklagten nicht bestrittenen Angaben beide kurz vor dem Abschluss ihrer jeweiligen Berufsausbildung gestanden haben, übertragenen typisch stillen Beteiligungen u. a. auch mit Rücksicht auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zugewendet worden sind und auch das den Umständen entsprechende Maß nicht überstiegen haben (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 13. Januar 2004, 4 U 104/03, a. a. O.).
- OLG Koblenz, 23.11.2007 - 2 U 1557/06 Eine derartige Absprache könnte als Ausstattungsversprechen im Sinne des § 1624 BGB zu werten sein, zu dessen Wirksamkeit eine notarielle Form nur dann notwendig wäre, wenn die Ausstattung das den Umständen entsprechende Maß übersteigt und deshalb als Schenkung zu qualifizieren wäre (OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1082).