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   OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 25 Wx 65/02, 25 Wx 66/02, I-25 Wx 65/02, I-25 Wx 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14543
OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 25 Wx 65/02, 25 Wx 66/02, I-25 Wx 65/02, I-25 Wx 66/02 (https://dejure.org/2003,14543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2003 - 25 Wx 65/02, 25 Wx 66/02, I-25 Wx 65/02, I-25 Wx 66/02 (https://dejure.org/2003,14543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 25 Wx 65/02, 25 Wx 66/02, I-25 Wx 65/02, I-25 Wx 66/02 (https://dejure.org/2003,14543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Vereinsbetreuers; Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss über Vergütungsansprüche eines Vereinsbetreuers

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Fragen der nachträglichen Zulassung einer weiteren Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Verfahren über die Festsetzung der Vergütung eines Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1045
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.11.2001 - 1 BvR 325/94

    Zur Vergütung von Vereinsbetreuern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 25 Wx 65/02
    Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2001 (FamRZ 2002, 85 ff.) hat der Beteiligte zu 1) mit Schreiben vom 16.04.2002 angefragt, "wann die verfassungswidrige Betreuervergütung aufgehoben wird und die entsprechende Vergütung gezahlt werden kann".

    Die Rechtsmittel des Beteiligten zu 1) sind als sofortige weitere Beschwerden zulässig und haben auch in der Sache Erfolg, da die Entscheidungen des Landgerichts vom 04.06.1997 und 08.01.1998 mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2001 (FamRZ 2002, 85 ff.) rechtlich zu beanstanden sind (§ 27 Abs. 1 FGG).

    Er hat seine Rechtsmittel wenige Monate nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2002, 85 ff.) eingelegt.

    In der Sache sind die Entscheidungen des Landgerichts vom 04.06.1997 und 08.01.1998 aus den vom Bundesverfassungsgericht dargelegten Gründen (FamRZ 2002, 85 ff.) rechtsfehlerhaft.

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 25 Wx 65/02
    Auf solche Übergangsregelungen hat das BtÄndG verzichtet, wie sich auch aus den Gesetzesmaterialien ergibt (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1591).

    Vielmehr ist insoweit maßgebend, dass gegen die angefochtenen Entscheidungen im Zeitpunkt ihres Erlasses das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde noch ohne deren Zulassung eröffnet war und die nach Inkrafttreten des BtÄndG nunmehr notwendige Zulassung nicht nachgeholt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1591; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rdnr. 55; Keidel/Engel-hardt, 15. Aufl., § 56 g FGG Rdnr. 45).

  • BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98

    Verwirkung des Beschwerderechts in einer Betreuungssache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 25 Wx 65/02
    Solche Umstände können insbesondere darin liegen, dass durch die angefochtene Entscheidung ein Zustand geschaffen wurde, den die Beteiligten wegen des Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1095, 1096).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1999 - 25 Wx 45/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 25 Wx 65/02
    Soweit der Senat hierzu früher eine andere Auffassung vertreten hat (FamRZ 1999, 1592 f.), wird daran nicht mehr festgehalten.
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