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   OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20   

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https://dejure.org/2020,58399
OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20 (https://dejure.org/2020,58399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2020 - Verg 10/20 (https://dejure.org/2020,58399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2020 - Verg 10/20 (https://dejure.org/2020,58399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zuschlag für die Fahrbahnerneuerung einer Bundesautobahn Vorabgestattung eines Zuschlags Überwiegen der Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über eine Beschwerde Voraussetzungen für den Verzicht auf eine Fachlosbildung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Gesamtvergabe trotz Möglichkeit einer Fachlosbildung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Losverzicht wegen Verzögerungsrisikos erlaubt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Welche Teilleistung als ein Fachlos angesehen werden kann, bestimmt sich zunächst nach gewerberechtlichen Vorschriften und der allgemeinen oder regional üblichen Abgrenzung (Senatsbeschluss vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 25).

    Diesen Prüfungsmaßstab anlegend hat es der Senat schon in der Vergangenheit wiederholt für vergaberechtlich zulässig gehalten, Straßenbauarbeiten einer besonderen Beschleunigung zu unterwerfen und hierbei auch das Instrument eines Verzichts auf eine losweise Vergabe einzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 35 ff.; zustimmend Ziekow, in: ders./Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 90).

    Darüber hinaus hat der Senat in diesem Zusammenhang die Annahmen der öffentlichen Auftraggeber, dass die Beauftragung eines Generalunternehmers eine mit Zeitgewinnen verbundene Bauablaufgestaltung gewährleistet, die die Interessen an einer losweisen Vergabe überwiegen kann, als innerhalb des dem öffentlichen Auftraggeber eingeräumten Beurteilungsspielraums liegend angesehen (Senatsbeschlüsse vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 35 ff.).

    Diese Besonderheiten hat der Senat mit in Bezug genommen, als er im Beschluss vom 13. März 2020 über den Antrag des Antragsgegners nach § 176 Abs. 1 GWB an seine bisherige Rechtsprechung zu Vergabeverfahren aus dem Bereich des Autobahnbaus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11. Juli 2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 37; zustimmend Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 97 GWB Rn. 90) angeknüpft hat.

    Das betrifft des Weiteren auch die Frage, ob der Senat an seine bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Gesamtvergaben im Bereich des Autobahnbaus (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - VII-Verg 27/09 - und vom 11. Juli 2007 - VII-Verg 10/07) trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen anknüpfen durfte.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Diesen Prüfungsmaßstab anlegend hat es der Senat schon in der Vergangenheit wiederholt für vergaberechtlich zulässig gehalten, Straßenbauarbeiten einer besonderen Beschleunigung zu unterwerfen und hierbei auch das Instrument eines Verzichts auf eine losweise Vergabe einzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 35 ff.; zustimmend Ziekow, in: ders./Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 90).

    Darüber hinaus hat der Senat in diesem Zusammenhang die Annahmen der öffentlichen Auftraggeber, dass die Beauftragung eines Generalunternehmers eine mit Zeitgewinnen verbundene Bauablaufgestaltung gewährleistet, die die Interessen an einer losweisen Vergabe überwiegen kann, als innerhalb des dem öffentlichen Auftraggeber eingeräumten Beurteilungsspielraums liegend angesehen (Senatsbeschlüsse vom 25.11.2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11.07.2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 35 ff.).

    Diese Besonderheiten hat der Senat mit in Bezug genommen, als er im Beschluss vom 13. März 2020 über den Antrag des Antragsgegners nach § 176 Abs. 1 GWB an seine bisherige Rechtsprechung zu Vergabeverfahren aus dem Bereich des Autobahnbaus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - VII-Verg 27/09, zitiert nach juris, Tz. 64, und vom 11. Juli 2007 - VII-Verg 10/07, zitiert nach juris, Tz. 37; zustimmend Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 97 GWB Rn. 90) angeknüpft hat.

    Das betrifft des Weiteren auch die Frage, ob der Senat an seine bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Gesamtvergaben im Bereich des Autobahnbaus (Senatsbeschlüsse vom 25. November 2009 - VII-Verg 27/09 - und vom 11. Juli 2007 - VII-Verg 10/07) trotz zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen anknüpfen durfte.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 18. November 2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

    Dazu können die sachliche und personelle Ausstattung des Beteiligten gehören, also beispielsweise, ob er über eine Rechtsabteilung oder andere Mitarbeiter verfügt, von denen erwartet werden kann, dass sie gerade oder auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können, oder ob allein der kaufmännisch gebildete Geschäftsinhaber sich des Falls annehmen muss (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Der gesetzliche Regelfall ist die losweise Vergabe, sie ist grundsätzlich vorrangig (vgl. Senatsbeschluss vom 21.03.2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 21).

    Der Kontrolle unterliegt insofern allein, ob die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, beruht (Senatsbeschluss vom 21.03.2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23; zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16; Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen objektive Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19).

    Die Amtsaufklärungspflicht nach § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB besteht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (siehe Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. November 2008 - KVR 60/07, zitiert nach juris, Tz. 32, und vom 27. Februar 1969 - KVR 5/68, zitiert nach juris, Tz. 15).

  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Das Erfordern im Sinne von § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB meint nicht, dass eine Gesamtvergabe überhaupt nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes in Betracht kommt (zutreffend OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 69).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23; zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16; Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Vergabenachprüfungsinstanzen nur überprüfen, ob sich die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers innerhalb des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums hält (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 60).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23; zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16; Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Dazu zählen der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene typische Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsaufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen (Senatsbeschlüsse vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 30, und vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11, zitiert nach juris, Tz. 16).

    Das bejaht der Senat im Einklang mit anderen Vergabesenaten (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 25. März 2019 - Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 58 u. 60; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18, zitiert nach juris, Tz. 39; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 Verg 6/12, zitiert nach juris, Tz. 43: "Einschätzungsspielraum") anknüpfend an das Tatbestandsmerkmal des "Erforderns" in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 31, und vom 21. März 2012 - VII-Verg 92/11, zitiert nach juris, Tz. 23; zustimmend aus der Literatur z.B. Burgi, Vergaberecht, 1. Aufl., § 14 Rn. 16; Fehling, in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 138; Gerlach, Entscheidungsspielräume der Verwaltung, S. 238; Probst/von Holleben, CR 2012, 1, 3) und hält hieran auch weiterhin fest.

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Dabei ist auch von Belang, ob sich für spezielle Arbeiten ein eigener Markt herausgebildet hat (Senatsbeschlüsse vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16, zitiert nach juris, Tz. 44, und vom 23.03.2011 - VII-Verg 63/10, zitiert nach juris, Tz. 24).

    Diese Gefahr mit allen damit verbundenen nachteiligen Folgen für den Straßenzustand, die Verkehrsteilnehmer, die Umwelt und die Volkswirtschaft ist nach seiner Einschätzung - auf die es in erster Linie ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 01.06.2016 - VII-Verg 6/16, zitiert nach juris, Tz. 47) - wegen der Besonderheiten im vorliegenden Fall konkret genug, um einen wirtschaftlichen Grund für eine Gesamtvergabe darzustellen, der diese Gesamtvergabe erfordert.

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20
    Der Auftraggeber hat eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019 - VII-Verg 66/18, zitiert nach juris, Tz. 60; vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11, zitiert nach juris, Tz. 15, und vom 08.09.2011 - VII-Verg 48/11, zitiert nach juris, Tz. 16).

    Dazu zählen der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene typische Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsaufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen (Senatsbeschlüsse vom 13.04.2016 - VII-Verg 47/15, zitiert nach juris, Tz. 30, und vom 11.01.2012 - VII-Verg 52/11, zitiert nach juris, Tz. 16).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

  • BVerwG, 18.11.2016 - 1 WB 32.16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach Abhilfeentscheidung

  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den

  • OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens;

  • OLG Schleswig, 25.01.2013 - 1 Verg 6/12

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags im Hinblick auf die Bildung von

  • BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen

  • BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

  • BGH, 27.02.1969 - KVR 5/68

    Preisbindung: gleichartige Waren"", Preiswettbewerb"

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 24/17

    Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots bei der Vergabe von

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - Verg 18/12

    Vergaberechtswidrigkeit der Forderung eines Funktionstests im Rahmen der

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - Verg 48/11

    Zulässigkeit des Absehens von der Fachlosvergabe

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

  • VK Westfalen, 13.08.2021 - VK 3-26/21

    Erhöhter Koordinierungsaufwand rechtfertigt keine Gesamtvergabe!

    Insbesondere müsse er kein zusätzliches Wagnis und keine unnötigen Risiken eingehen, sondern sei nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.03.2020 - Verg 10/20) berechtigt, einen sicheren Weg zu wählen.

    Auch die dazu ergangene Rechtsprechung fordert regelmäßig die Losbildung (vgl. statt vieler OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.03.2020 - Verg 9/20 und Verg 10/20 (nicht veröffentlicht).

    Das Losaufteilungsgebot stellt - wie sich unzweifelhaft aus der gesetzlichen Systematik und Teleologie des § 97 Absatz 4 Sätze 2, 3 GWB i.V.m. dem dieser Vorschrift zugrunde liegenden Art. 46 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe ergibt - den gesetzlichen Regelfall dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.03.2020 - Verg 9/20 und Verg 10/20 (nicht veröffentlicht)).

    Ist der entsprechende Sachverhalt vollständig ermittelt und beruht die Entscheidung nicht auf einer Fehlbeurteilung, namentlich auf Willkür, ist der dem Auftraggeber zustehende Beurteilungsspielraum gewahrt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.03.2020 - Verg 9/20 und Verg 10/20 (nicht veröffentlicht); OLG München, Beschluss vom 25.03.2019, Verg 10/19 m.w.N., OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2018, 11 Verg 4/18; a. A. KG Berlin, Beschluss vom 23.06.2019, Verg 16/16, das mit guten Gründen eine vollständige Überprüfbarkeit der Entscheidung nach Satz 3 des § 97 Absatz 4 GWB durch die Vergabenachprüfungsinstanzen annimmt sowie Antweiler in: Burgi/Dreher (Hrsg.), Beck´scher Vergaberechtskommentar, § 97 Abs. 4 Rn. 38).

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