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   OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - I-18 U 160/04   

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https://dejure.org/2005,16920
OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - I-18 U 160/04 (https://dejure.org/2005,16920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2005 - I-18 U 160/04 (https://dejure.org/2005,16920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2005 - I-18 U 160/04 (https://dejure.org/2005,16920)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Frachtführers beim Paketverlust - Obhutspflichten des Frachtführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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  • OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - 18 U 236/02

    Schadensersatzpflicht des Spediteurs bei Verlust einer Warensendung infolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 160/04
    Wie dem Senat aus einer Vielzahl von Verfahren (z.B. I-18 U 236/02) mit Beteiligung der Beklagten bekannt ist, tritt bei einem wie im vorliegenden Fall angewandten Online-Verfahren die mögliche gesonderte Wertdeklaration weder auf dem Tagesausdruck noch auf dem Aufkleber für das Paket in Erscheinung, weswegen der Fahrer den Wert des Paketes also nicht erkennt und auch nicht weiß, dass es sich um ein wertdeklariertes Paket handelt.
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 128/00

    Anforderungen an die Kontrolle des Ein- und Ausgangs von Transportgut durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 160/04
    Mit seinem Verzicht auf die vom Spediteur angebotenen weitergehenden Schutzvorkehrungen setzt der Versender das Transportgut bewusst einem erhöhten Verlustrisiko aus mit der Folge, dass ihm der eingetretene Schaden bei wertender Betrachtung anteilig zuzurechnen ist (vgl. BGH TranspR 2003, 255, 258).
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 160/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats trifft den Spediteur auch bei einer Beschädigung des Transportguts die Einlassungsobliegenheit (vgl. BGH TranspR 1997, 67), soweit, wie hier, eine äußerlich sichtbare Beschädigung in Rede steht (BGH TranspR 2002, 302 ff = NJW-RR 2002, 1108 ff.; BGH TranspR 2004, 175 ff., unter 4. der Gründe).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 163/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 160/04
    Denn die Beklagte tut bereits nicht dar, welche Auswirkungen die Durchführung umfangreicherer Kontrollen auf ihre Kalkulation haben würde (vgl. BGH TranspR 2002, 452, 456).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 34/00

    Einlassungspflicht des Spediteurs bei Beschädigung von Transportgut

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 160/04
    Er muss insbesondere darlegen, durch welche konkreten Maßnahmen sichergestellt ist, dass ein Lkw das Betriebsgelände nicht mit unzureichend gesicherter Ladung verlässt (BGH TranspR 2002, 408 = NJW-RR 2002, 1609).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 182/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 160/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats trifft den Spediteur auch bei einer Beschädigung des Transportguts die Einlassungsobliegenheit (vgl. BGH TranspR 1997, 67), soweit, wie hier, eine äußerlich sichtbare Beschädigung in Rede steht (BGH TranspR 2002, 302 ff = NJW-RR 2002, 1108 ff.; BGH TranspR 2004, 175 ff., unter 4. der Gründe).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 160/04
    dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2002 (TranspR 2003, 156, 159) ist bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem Behältnis enthalten waren; es obliegt dann dem Schädiger, den zugunsten des Versenders streitenden Anscheinsbeweis durch substantiierten Vortrag auszuräumen.
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94

    Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 160/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats trifft den Spediteur auch bei einer Beschädigung des Transportguts die Einlassungsobliegenheit (vgl. BGH TranspR 1997, 67), soweit, wie hier, eine äußerlich sichtbare Beschädigung in Rede steht (BGH TranspR 2002, 302 ff = NJW-RR 2002, 1108 ff.; BGH TranspR 2004, 175 ff., unter 4. der Gründe).
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