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   OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - VII-Verg 52/15   

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https://dejure.org/2016,13158
OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - VII-Verg 52/15 (https://dejure.org/2016,13158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2016 - VII-Verg 52/15 (https://dejure.org/2016,13158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2016 - VII-Verg 52/15 (https://dejure.org/2016,13158)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung eines Angebots wegen eines Fehlers bei Anbringung der elektronischen Signatur

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließung eines Angebots wegen eines Fehlers bei Anbringung der elektronischen Signatur

  • rechtsportal.de

    VOL/A -EG § 19 Abs. 2 ; VOL/A -EG § 19 Abs. 3b
    Ausschließung eines Angebots wegen eines Fehlers bei Anbringung der elektronischen Signatur

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Elektonische Signatur ist "falsch": Auslegung vor Ausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Vergabe: Nachforderung fehlender Unterschriften im Vergabeverfahren

  • heuking.de (Kurzinformation)

    EVergabe - Umgang mit fehlerhaften elektronischen Signaturen

Besprechungen u.ä. (4)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachfordern von Erklärungen und Nachweisen: Elektronische Signatur des Angebots darf nicht nachgefordert werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Falsche" elektronische Signatur darf nicht nachgefordert werden (VPR 2016, 180)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte elektronische Signatur: Auslegung vor Ausschluss (VPR 2016, 220)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Falsche" elektronische Signatur darf nicht nachgefordert werden (IBR 2016, 478)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 06.10.2015 - VK 2-91/15

    Nachprüfungsverfahren: Nachfordern einer elektronischen Signatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 52/15
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 8. Oktober 2015 (VK 2 - 91/15) wird zurückgewiesen.

    Sie beantragt, 1. die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 6. Oktober 2015, Az. VK 2 - 91/15, aufzuheben, 2. der Antragsgegnerin aufzugeben, die Bewertung der Angebote zu Los 1 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Vergabesenats zu wiederholen.

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 41/11

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlages für die Vergabe von Rabattverträgen mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 52/15
    Dabei ist die Vorschrift nicht nur dann einschlägig, wenn überhaupt keine Unterschrift bzw. Signatur vorhanden ist, sondern auch dann, wenn die geforderte Art der Signatur fehlt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.05.2011, VII-Verg 41/11, juris Rn. 78).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 52/15
    Gibt der Auftraggeber danach zu erkennen, dass von seiner Entscheidung unter keinen Umständen abrücken zu wollen, kann die Rügeobliegenheit ausnahmsweise entfallen (OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 364, juris Rn. 48; OLG Koblenz VergabeR 2003, 709, 714).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 52/15
    Gibt der Auftraggeber danach zu erkennen, dass von seiner Entscheidung unter keinen Umständen abrücken zu wollen, kann die Rügeobliegenheit ausnahmsweise entfallen (OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 364, juris Rn. 48; OLG Koblenz VergabeR 2003, 709, 714).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20

    Vergabeverfahren: Ausschluss des Angebots bei fehlender Namensangabe

    c) Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.2016, VII-Verg 52/15 - juris) entschieden hat, dass auch in Fällen, in denen etwa eine elektronische Signatur zwar in der verlangten Form, aber nicht auf dem dafür von dem Auftraggeber vorgegebenen elektronischen Formblatt, sondern an anderer Stelle im Angebot zu finden ist, dies nicht zwangsläufig zum Ausschluss führen müsse, sondern zu prüfen sei, ob die falsche Platzierung durchgreifende Zweifel daran begründe, ob das Angebot eindeutig und nachprüfbar einem bestimmten Bieter zuzuordnen sei und ob dieser Bieter den gesamten Angebotsinhalt rechtsverbindlich erklären wolle, ist bereits fraglich, ob diese Rechtsprechung auf den Fall übertragbar ist, dass die aus Sicht des Auftraggebers maßgebliche Erklärung zum Angebot fehlt.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 1 VK 9/21

    Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?

    Soweit sich die Vergabekammer auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.04.2016 (Verg 52/15) bezogen habe, habe dem ein noch nach "altem" Recht zu beurteilender Sonderfall zugrunde gelegen.

    Erst wenn diese Zweifel nicht ausgeräumt werden können, ist das Angebot auszuschließen, weil dann kein den Anforderungen des Vergaberechts genügendes Angebot vorliegt (VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2018 - Z3-3-3194-1-61-12/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - Verg 52/15, m. w. N.).

    Hierzu ist zunächst zu bemerken, dass weder die Vergabekammer Südbayern noch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.2016 - Verg 52/15, m. w. N.) auf Basis einer veralteten Rechtslage entschieden haben; die Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB sind heute keine anderen als zum Zeitpunkt der OLG-Entscheidung, und die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern datiert von 2018 (liegt damit später als der von der Antragstellerin herangezogene Beschluss der Vergabekammer Nordbayern, falls das irgendeine Bedeutung hat).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 48/18

    Ausschluss eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Leistungen der

    Ist der den formalen Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechenden Unterlage hingegen - ggf. durch Auslegung - ein eindeutiger Erklärungsinhalt zu entnehmen, fehlt die Unterlage nicht, sondern ist das Angebot vollständig (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.03.2016, VII-Verg 52/15, juris Rn. 35-37 - unzureichende Signatur; Beschluss v. 05.04.2006, VII-Verg 3/06, juris Rn. 29 - handschriftliche Erklärung statt Eintragung im Formblatt; Beschluss v. 11.05.2016, VII-Verg 50/15, juris Rn. 24-26 - Eintragung kalkulationsrelevanter Angaben an falscher Stelle des Formblatts).
  • VK Bund, 18.04.2018 - VK 2-28/18

    Signaturfehler bei elektronischer Angebotsabgabe; Konzeptwertung bei

    Eine Nachforderung der Signatur nach § 56 Abs. 2 VgV scheide aus, wie das OLG Düsseldorf bereits in seinem Grundsatzbeschluss vom 13. April 2016 zum Aktenzeichen VII-Verg 52/15 zur Vorgängervorschrift entschieden habe.

    Eine Nachforderung der Signatur war ebenfalls nicht möglich, da die Nachforderungsmöglichkeit des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterschriften und Signaturen nicht erfasst (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016 - VII-Verg 52/15).

  • VK Sachsen-Anhalt, 02.09.2019 - 2 VK LSA 31/19

    Vergabeverfahren: Aufklärung bei einem nicht annahmefähigen Angebot;

    Vielmehr ist die Vorschrift auch dann einschlägig, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Signatur den gesamten Angebotsinhalt erfasst (vgl. OLG Düsseldorf vom 13.04.2016; Az. Verg 52/15; VK Südbayern vom 19.04.2018, Az. Z3-3-3194-1-61-12/17).

    Daher ist nicht eindeutig, ob die Antragstellerin sich an die betreffenden Erklärungen (Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, Vertragsentwurf etc.) bei einem Vertragsschluss für gebunden hält (vgl. OLG Düsseldorf vom 13.04.2016, Az.: VII-Verg 52/15).

  • OLG Rostock, 01.02.2023 - 17 Verg 3/22

    Angebotsschreiben - "Klärschlamm"

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer antragsgegnerseits zitierten Entscheidung (Beschluss vom 13.04.2016, Az.: VII-Verg 52/15, zitiert nach juris, Rn. 40) in einem obiter dictum ausführt, der Auftraggeber könne nur eine fehlende Unterschrift unter einer dem Angebot beigefügten Erklärung, nicht aber die fehlende Unterschrift unter dem Angebot beziehungsweise dem Angebotsschreiben selbst nachfordern, weicht der hiervon nicht ab.
  • VK Brandenburg, 25.08.2016 - VK 13/16

    Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

    Weiterhin ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Rügeobliegenheit nach der Rechtsprechung in umgekehrter Hinsicht nach Treu und Glauben bzw. in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB entfallen kann, wenn der Auftraggeber von vornherein nicht gewillt ist, der Rüge nachzugehen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. April 2016, VII Verg 52/15 und 11. Januar 2012 VII Verg 67/11 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2003, Verg W 6/03); eine Rüge kann demnach verzichtbar sein, wenn der Auftraggeber zu erkennen gibt, von seiner Entscheidung unter keinen Umständen abrücken zu wollen.
  • VK Rheinland, 30.04.2019 - VK 10/19

    Darf "Honorar nach Zeitaufwand" gewertet werden?

    Denn nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist eine Rüge entbehrlich, wenn ein Auftraggeber zum Ausdruck bringt, einer Rüge selbst nicht nachgehen zu wollen, s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 13.04.2016 - VII-Verg 52/15; Beschl.v. 31.05.2017 - VII-Verg 36/16.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - Verg 15/22

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit der RA-Hinzuziehung?

    Dies indiziert eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Verlängerung, da diese durch bloße Untätigkeit der Antragsgegnerin eintritt, von der auch die Auftraggeberin ausgeht (vgl. Senat, Beschl. v. 30.11.2016 - VII Verg 52/15).
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