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   OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19 (V)   

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OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19 (V) (https://dejure.org/2020,17107)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2020 - 3 Kart 702/19 (V) (https://dejure.org/2020,17107)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 3 Kart 702/19 (V) (https://dejure.org/2020,17107)
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  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Diese halten sich im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG eingeräumten Regelungsspielraums, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden können, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82, Rn. 39, juris; BVerfG, Beschluss vom 18.11.2003, 1 BvR 302/96, Rn. 196, juris; BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08, Rn. 297, juris; BVerfG, Beschluss vom 18.11.2003, 1 BvR 302/96, Rn. 194 f, juris; stRspr).

    Vielmehr reicht insoweit eine hinreichende Sach- und Verantwortungsnähe zwischen der beruflichen Tätigkeit und der auferlegten Verpflichtung (vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08, Rn. 301, juris).

    Dies wurde entschieden für die Verpflichtung von Arbeitgebern, für ihre Arbeitnehmer die Kirchenlohnsteuer einzubehalten und abzuführen (BVerfG Beschluss vom 17.02.1977, 1 BvR 33/76), die Verpflichtung der Banken zur Einbehaltung und Abführung der Kupon-Steuer (BVerfG, Beschluss vom 29.11.1967, 1 BvR 175/66), die Verpflichtung zur Anbringung von Warnungen auf Tabakerzeugnissen (BVerfG, Beschluss vom 22.01.1997, 2 BvR 1915/91) und für die Speicherungspflichten von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Dienstanbieter (BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08).

    Unter diesen Umständen handelt es sich nicht mehr um bloße allgemeine Rahmenbedingungen einer unternehmerischen Betätigung, sondern um ein einzelfallbezogenes Sonderopfer, das aus verfassungsrechtlichen Gründen der Zumutbarkeit eines finanziellen Ausgleichs bedarf (BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur an Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Danach sind die Netznutzungsentgelte auf der Grundlage der Kosten einer Betriebsführung, die denen eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen muss, unter Berücksichtigung von Anreizen für eine effiziente Leistungserbringung und einer angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu bilden (Senat, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V), Rn. 28, juris).

    Ziel der Netzregulierung ist es, die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten für Elektrizität und Gas zu schaffen (vgl. BT-Drs. 15/3917, S. 47), wobei der Gesetzgeber die Vorgaben der Elektrizitäts- sowie der Erdgasbinnenmarktrichtlinie umsetzen musste (Senat, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V), Rn. 45, juris).

    Die verfassungsrechtliche Prüfungsdichte ist angesichts des weiten wirtschafts- und sozialpolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers stark eingeschränkt, so dass sich Einzelheiten der Berechnung des Netzentgelts, wie sie in den Netzentgeltverordnungen geregelt sind, grundsätzlich in dem Freiraum halten, der dem politischen Prozess und damit Zweckmäßigkeitserwägungen vorbehalten ist (Senat, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V), Rn. 45, juris mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03, Rn. 239, juris).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Diese Indienstnahme Privater zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe stellt einen Eingriff in die Berufsfreiheit dar und ist verfassungsrechtlich als eine Berufsausübungsregelung zu qualifizieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82, Rn. 37, juris).

    Die Zulässigkeit von Indienstnahmen Privater ist an Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82, Rn. 37, juris).

    Diese halten sich im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG eingeräumten Regelungsspielraums, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden können, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984, 1 BvL 18/82, Rn. 39, juris; BVerfG, Beschluss vom 18.11.2003, 1 BvR 302/96, Rn. 196, juris; BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08, Rn. 297, juris; BVerfG, Beschluss vom 18.11.2003, 1 BvR 302/96, Rn. 194 f, juris; stRspr).

  • BGH, 21.07.2009 - EnVR 33/08

    Berücksichtigung der sog. Verlustenergie bei der Festsetzung der Entgelte;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Es widerspricht dem nach § 21 Abs. 2 EnWG anzulegenden Effizienzmaßstab, der das Ergebnis der Preisbildung eines Wettbewerbsmarkts widerspiegelt, Eigenkapital, das sich in einem funktionierenden Wettbewerb nicht gebildet hätte, d. h. nicht betriebsnotwendig ist, in die Berechnungsbasis für die Eigenkapitalverzinsung einzubeziehen (Groebel, in: Britz/Hellermann/Hermes, 3. Aufl. 2015, EnWG § 21 Rn. 119a, beck-online; BGH, Beschluss vom 21.07.2009, EnVR 33/08, Rn. 14, juris).

    Stets muss die Finanzanlage dem Betriebszweck des Netzbetreibers dienen, d.h. für die Leistungserstellung benötigt werden (BGH, Beschluss vom 21.07.2009, EnVR 33/08, Rn. 14, juris).

    Der BGH hat bei der Überprüfung der Bilanzwerte unter dem Maßstab der Betriebsnotwendigkeit stets darauf abgestellt, welche größeren Investitionen oder sonstigen künftigen Kosten des Netzbetriebs der Netzbetreiber finanzieren muss, die einen bestimmten Bestand an Finanzanlagen rechtfertigen, oder welche bestimmten Unternehmensbeteiligungen erforderlich sind, weil diese den Netzbetrieb erst ermöglichen oder aufrechterhalten und den Netzbetreibern insoweit die Darlegungs- und Beweislast auferlegt (BGH, Beschluss vom 21.09.2009, EnVR 33/08, Rn. 14, juris).

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.98

    Mietzuschußsonderregelung des Bundesnachrichtendienstes (MZSR);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots ist die in ständiger Praxis geübte tatsächliche Handhabung (BVerwG, Urteil vom 05.11.1999, 2 A 3/98, Rn. 10, juris; Beschluss vom 29.06.2017, 1 WB 11/16, Rn. 40, juris; BGH, Beschluss vom 11.12.2018, EnVR 48/17, Rn. 21, juris).

    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (BVerwG, Urteil vom 05.11.1998, 2 A 3.98, Rn. 12, juris; Beschluss vom 29.06.2017, 1 WB 11/16, Rn. 40, juris; Beschluss vom 07.04.2000, 2 B 21.00, Rn. 2, juris; Beschluss vom 10.11.1993, BVerwG 1 WB 22.93; BVerwG, Beschluss vom 26.06.2007, 1 WB 12/07, Rn. 29, juris).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots ist die in ständiger Praxis geübte tatsächliche Handhabung (BVerwG, Urteil vom 05.11.1999, 2 A 3/98, Rn. 10, juris; Beschluss vom 29.06.2017, 1 WB 11/16, Rn. 40, juris; BGH, Beschluss vom 11.12.2018, EnVR 48/17, Rn. 21, juris).

    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (BVerwG, Urteil vom 05.11.1998, 2 A 3.98, Rn. 12, juris; Beschluss vom 29.06.2017, 1 WB 11/16, Rn. 40, juris; Beschluss vom 07.04.2000, 2 B 21.00, Rn. 2, juris; Beschluss vom 10.11.1993, BVerwG 1 WB 22.93; BVerwG, Beschluss vom 26.06.2007, 1 WB 12/07, Rn. 29, juris).

  • BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08

    Begriff und Erfassung der Kosten des Netzbetriebs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung verpflichtet eine Behörde, eine durch Verwaltungsvorschriften vorgegebene oder durch tatsächliche Übung entstandene Verwaltungspraxis bei der Ausübung eines Ermessensspielraums einzuhalten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 19/08, Rn. 9, juris; Beschluss vom 17.07.2018, EnVR 12/17, Rn. 26, juris).

    Eine Selbstbindung der Verwaltung im Sinne gleichförmiger Verwaltungspraxis kann zwar Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln entfalten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 19/08, Rn. 9, juris), es wirkt aber nicht auf die dem Behördenverfahren zugrunde liegenden Rechtsnormen zurück (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2017, 385 Rn. 25).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Danach ist die Grundlage für eine Verzinsung das betriebsnotwendige Eigenkapital gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 StromNEV, das durch § 7 Abs. 1 Satz 2 StromNEV definiert wird (BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 39/07, Rn. 37, juris).

    Sie setzt voraus, dass Investitionen, die der Erhaltung und dem bedarfsgerechten Ausbau im Sinne der gesetzlichen Zielsetzung nach § 11 EnWG dienen, im Hinblick auf ihre Verzinsung nicht benachteiligt werden, sondern der Investor auf eine angemessene Rendite aus diesem Kapital vertrauen können muss (vgl. BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 39/07, Rn. 39, juris; Beschluss vom 10.10.2015, EnVR 26/14, Rn. 27, juris).

  • BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17

    Genehmigung und Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung verpflichtet eine Behörde, eine durch Verwaltungsvorschriften vorgegebene oder durch tatsächliche Übung entstandene Verwaltungspraxis bei der Ausübung eines Ermessensspielraums einzuhalten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 19/08, Rn. 9, juris; Beschluss vom 17.07.2018, EnVR 12/17, Rn. 26, juris).

    So hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass einem Leitfaden nur dann Bindungswirkung zukommt, wenn er den Vorgaben des § 19 Abs. 2 Satz 3 StromNEV aF entspricht und die Grenzen des der Bundesnetzagentur zuzubilligenden Beurteilungsspielraums nicht verletzt (BGH, Beschluss vom 17.07.2018, EnVR 12/17, Rn. 26, juris).

  • OLG Stuttgart, 03.05.2007 - 202 EnWG 4/06

    Stromnutzungsentgelte; Bescheidungsbeschluss: Anspruch auf Genehmigung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Die Übertragung der Aufgabe der Abwicklung des Wälzungsmechanismus auf die Übertragungsnetzbetreiber erfolgte daher ersichtlich auch aus Gründen einer einfachen Zuordnung (vgl. so auch bereits OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2007, 202 EnWG 4/06, Rn. 90, juris).

    Es handelt sich daher bei den Positionen des EEG-Wälzungsmechanismus um einen durchlaufenden Posten, ein "kalkulatorisches Null-Summenspiel", da sich Vergütungspflicht und Ausgleichsanspruch im Endergebnis aufheben (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2007, 202 EnWG 4/06, Rn. 90, juris ) .

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 82.94

    Begründetheit des Antrags eines Oberstleutnants auf Aufhebung einer dienstlichen

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

  • BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 21.00

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenz als

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

  • VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09

    Änderung einer Ermessenspraxis bezüglich der Ermittlung der zuwendungsfähigen

  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93

    Freistellung vom militärischen Dienst für die Teilnahme an der

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • VGH Hessen, 21.11.1997 - 8 TG 3806/97

    Entscheidung über finanzielle Zuwendungen an die im Kreistag gebildeten

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 49/09

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Beurteilungsspielraum der

  • BGH, 07.04.2009 - EnVR 6/08

    Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar

  • BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07

    SWU Netze

  • BGH, 11.12.2018 - EnVR 48/17

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die zweite

  • BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 5.16

    Auslandszuschlag; Berechnungsfaktor; Bewertung; Dienstpostenbewertung;

  • BGH, 10.11.2015 - EnVR 26/14

    Verfahren der Landesregulierungsbehörde über die Festlegung von

  • OLG Stuttgart, 05.04.2007 - 202 EnWG 8/06

    Elektrizitätsversorgungsnetz: Genehmigung von Netznutzungsentgelten; Darlegungs-

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 16/13

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes

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