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   OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - VI-3 Kart 48/17 (V)   

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https://dejure.org/2018,15898
OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - VI-3 Kart 48/17 (V) (https://dejure.org/2018,15898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2018 - VI-3 Kart 48/17 (V) (https://dejure.org/2018,15898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - VI-3 Kart 48/17 (V) (https://dejure.org/2018,15898)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Begriff der Kundenanlage i.S. von § 3 Nr. 24a EnWG

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 3 Nr. 16; 3 Nr. 24a Buchst. a, 3 Nr. 24a Buchst. c EnWG
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kundenanlage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 3 Nr. 16
    Begriff der Kundenanlage i.S. von § 3 Nr. 24a EnWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2011 - EnVR 68/10

    Energiewirtschaft: Einstufung des Stromleitungssystems eines Campingplatzes als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 3 Kart 48/17
    Damit streiten die Regelungen in § 3 Nr. 16 und Nr. 17 EnWG, die den Versorgungsgedanken in den Vordergrund stellen, für diese weite Auslegung (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.2011, EnVR 68/10, Rn. 8,9, zitiert nach juris).
  • BFH, 20.04.2004 - VII R 44/03

    StromSt-Befreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 3 Kart 48/17
    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 20.04.2004 (VII R 44/03) zum Verständnis des räumlichen Zusammenhangs im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 Stromsteuergesetz verweist, ergeben sich daraus keinerlei Anhaltspunkte für die Frage, ob das Vorhandensein von Straßen der räumlichen Zusammengehörigkeit im Sinne des § 3 Nr. 24a lit. a) EnWG entgegensteht.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 3 Kart 161/06

    Beiladung eines eingetragenen Vereins zum Verfahren über die Genehmigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 3 Kart 48/17
    Für das Kriterium der Interessenberührung wird als ausreichend erachtet, dass durch das Verhalten des Netzbetreibers wirtschaftliche Interessen berührt sind, eine Berührung rechtlicher Interessen ist nicht gefordert (BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08, Rn. 17, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2006, VI-3 Kart 161/06).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 3 Kart 48/17
    Für das Kriterium der Interessenberührung wird als ausreichend erachtet, dass durch das Verhalten des Netzbetreibers wirtschaftliche Interessen berührt sind, eine Berührung rechtlicher Interessen ist nicht gefordert (BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08, Rn. 17, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2006, VI-3 Kart 161/06).
  • OLG Dresden, 16.09.2020 - Kart 9/19
    Die Interessenberührung muss gegenwärtig sein, mithin andauern oder unmittelbar bevorstehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018, 3 Kart 48/17, Rn. 49 bei juris).

    Das Bestimmtheitsgebot schließt die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Einräumung von Ermessen nicht aus; der Umstand, dass der Verordnungsgeber in einer Stromverordnung andere Kriterien aufgestellt hat als der Gesetzgeber in § 3 Nr. 24a EnWG, lässt einen Schluss auf eine nicht hinreichende Bestimmtheit nicht zu (ebenso BGH, Beschluss vom 12.11.2019, EnVR 65/18, Rn. 19, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018, 3 Kart 48/17, Rn. 52 f. bei juris).

    Das Kriterium "mehr als 1.000 MWh/a" ist nicht erfüllt bei einem angenommenen durchschnittlichen Verbrauch von ca. 480 MWh/a. Das Kriterium "mehrere Hundert angeschlossene Letztverbraucher" ist dann mit 160 Wohneinheiten nicht erfüllt, wenn man mit der Beschwerdeführerin davon ausgeht, dass der Bundesgerichtshof diesen Begriff in seiner Grundsatzentscheidung im Sinne der Anzahl der Wohneinheiten gleichsetzen sollte (zweifelhaft, s.o.; für dieses Verständnis: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018, VI-3 Kart 48/17, Rn. 94, und OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2018, 11 W 40/16 (Kart), Rn. 70), so dass auch bei diesem Gebiet im Ausgangspunkt davon auszugehen ist, dass es nicht wettbewerblich bedeutsam ist, sofern sich nicht aus der vom Bundesgerichtshof verlangten Gesamtbetrachtung durch den Tatrichter etwas anderes ergibt (BGH, Beschluss vom 12.11.2019, EnVR 65/18, Rn. 32 letzter Satz), weil mehrere der Kriterien nicht erfüllt sind.

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2020 - 3 Kart 729/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Die Interessenberührung muss gegenwärtig sein, mithin andauern oder unmittelbar bevorstehen (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss v. 13.06.2018, VI-3 Kart 48/17 (V), Rn. 49 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2022 - 3 Kart 37/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entgelt für die

    Die Interessenberührung muss zudem gegenwärtig sein, mithin andauern oder unmittelbar bevorstehen (Senat, Beschl. v. 13.06.2018 - VI-3 Kart 48/17 [V], Juris Rn. 49; bestätigt durch BGH, Beschl. v. 12.11.2019 - EnVR 65/18, Juris Rn. 15; ferner Senat, Beschl. v. 11.09.2019 - VI-3 Kart 804/18 [V], Juris Rn. 27; bestätigt durch BGH, Beschl. v. 27.10.2020 - EnVR 70/19, Juris Rn. 13 ff.).
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