Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - I-6 U 182/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24216
OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - I-6 U 182/14 (https://dejure.org/2015,24216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2015 - I-6 U 182/14 (https://dejure.org/2015,24216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2015 - I-6 U 182/14 (https://dejure.org/2015,24216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBVG § 9 Abs. 1
    Wirksamkeit von Klauseln über Entgelt- oder Vergütungsveränderungen in einem formularmäßigen Heimvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Entgeltveränderung nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Entgeltveränderung nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 22.08.2014 - 12 U 127/13

    Verbandsprozess; Vertragsklausel; Entgelterhöhung; Räumung; Einlagerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 6 U 182/14
    Der Kläger verteidigt das landgerichtliche Urteil gegen die Angriffe der Beklagten und wiederholt unter Bezugnahme auf ein am 22.08.2014 verkündetes Urteil des OLG Hamm (I-12 U 127/13, Anlage BE 1, Bl. 448 ff. GA) seine Auffassung, die beanstandeten Klauseln hielten einer Inhaltskontrolle nicht stand.

    § 9 Abs. 1 WBVG sieht jedenfalls dann, wenn ausschließlich in den Verfahren nach dem Elften und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ausgehandelte und festgelegte Entgelte gegenüber Verbrauchern, die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen oder denen Hilfe in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gewährt wird, § 7 Abs. 2 S. 2 und S. 3 WBVG, in Betracht kommen, nicht vor, dass eine Entgelterhöhung durch eine vertragliche Vereinbarung der Parteien des Heimvertrages im Sinne eines entsprechenden Erhöhungsverlangens des Heimträgers und einer hierauf bezogenen Zustimmungserklärung des Bewohners zustande kommen soll (anders OLG Hamm, Urt. v. 22.08.2014 - I-12 U 127/13, Anlage BE 1, Bl. 448 ff., dort S. 12 = Bl. 459 GA).

    Die Wirksamkeit inhaltsgleicher Klauseln ist vom OLG Hamm in dem Urteil vom 22.08.2014 (I-12 U 127/13) unter Bildung anderslautender Rechtssätze abweichend beurteilt worden.

    Dies ist zwar der Entscheidung selbst nicht zu entnehmen, da die Regelungen nicht vollständig im Wortlaut wiedergegeben sind, ergibt sich jedoch aus der übereinstimmenden Darstellung der Parteien, wonach Gegenstand des Verfahrens (LG Dortmund 25 O 135/13 = OLG Hamm I-12 U 127/13) ein identischer Heimvertrag gewesen ist.

  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01

    Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 6 U 182/14
    Hinzu kommt, dass das WBVG - wie schon das Heimgesetz - keine abschließende Regelung der zivilrechtlichen Elemente des Heimvertrages enthält, weswegen eine Kontrolle am Maßstab der allgemein geltenden zivilrechtlichen Normen und derjenigen Bestimmungen, die bei einem gemischten Vertragstyp wie dem Heimvertrag den Schwerpunkt bilden, in Betracht kommt (so zum HeimG: BGH, Urt. v. 08.11.2001 - III ZR 14/01, BGHZ 149, 146 ff./juris Tz. 4).

    Die beschriebene enge Verzahnung mit den Bestimmungen des Elften und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch war schon zu den Zeiten des Heimgesetzes eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers (BGH, Urt. v. 08.11.2001 - III ZR 14/01, BGHZ 149, 146 ff./juris Tz. 6).

  • LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 12 O 273/13

    Unwirksame Klauseln im Heimvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 6 U 182/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 273/13) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt (sinngemäß) zuletzt, die Klage unter teilweiser Abänderung des am 25.06.2104 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (12 O 273/13) hinsichtlich der Anträge zu I. Nr. 2 und I. Nr. 3 jeweils mit ihrem aktualisierten Wortlaut (statt "Entgelterhöhung" " Entgeltveränderung ") abzuweisen.

  • BGH, 02.10.2007 - III ZR 16/07

    Anspruch des Heimträgers auf Anpassung der Vergütung wegen zusätzlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 6 U 182/14
    Die § 9 WBVG zugrunde liegende Fallgestaltung ist indes eine gänzlich andere (so schon zu §§ 6, 7 HeimG: BGH, Urt. v. 2.10.2007 - III ZR 16/07, NJW 2008, 1818 f./juris Tz. 8).
  • LG Dortmund, 27.08.2013 - 25 O 135/13

    Übertragung von Daten zu Abrechnungszwecken als Klausel in Pflegewohnverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 6 U 182/14
    Dies ist zwar der Entscheidung selbst nicht zu entnehmen, da die Regelungen nicht vollständig im Wortlaut wiedergegeben sind, ergibt sich jedoch aus der übereinstimmenden Darstellung der Parteien, wonach Gegenstand des Verfahrens (LG Dortmund 25 O 135/13 = OLG Hamm I-12 U 127/13) ein identischer Heimvertrag gewesen ist.
  • BGH, 07.10.2015 - XII ZB 26/15

    Elternunterhalt: Unterhaltsbedarf des sozialhilfebedürftigen Berechtigten bei

    Beim Pflegewohngeld handelt es sich um einen "bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für Investitionskosten vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen" (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 13. August 2015 - 6 U 182/14 - juris Rn. 51 zu der bis 15. Oktober 2014 geltenden Vorgängerregelung des § 12 PfG NW - jetzt: § 14 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW vom 2. Oktober 2014, GV NRW 2014, 625).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht