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   OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - I-3 Wx 133/06   

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OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - I-3 Wx 133/06 (https://dejure.org/2006,3802)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.09.2006 - I-3 Wx 133/06 (https://dejure.org/2006,3802)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 2006 - I-3 Wx 133/06 (https://dejure.org/2006,3802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Landgerichts über die Erstbeschwerde in Wohnungseigentumssachen im Fall des allgemeinen Gerichtstandes einer Partei im Ausland (hier: Großbritannien); Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Einlegung der sofortigen Beschwerde; Anwendbarkeit des § ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; FGG § 21 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständiges Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssache - hier: Beschlussanfechtung - bei Auslandsbeteiligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Verfahren: Beschwerdegericht bei Auslandsbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 331
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05

    Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung in WEG -Verfahren bei Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06
    Zweifel an der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG auf Verfahren nach dem WEG habe die Kammer - insoweit im Anschluss an die die Anwendbarkeit als solche nicht in Frage stellende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 03.02.2006 - Az I-3 Wx 230/05 - nicht.

    In Wohnungseigentumssachen ist - jedenfalls soweit Beschlussanfechtung Verfahrensgegenstand ist - das Landgericht auch dann zur Entscheidung über sofortige Beschwerden berufen, wenn - wie hier die Eigentümer S. und M. A., die Beteiligten zu 3, (Großbritannien) - eine Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (Senat vom 03.02.06, NZM 2006, 349).

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06
    Die Zulässigkeit des Rechtsmittels folgt schon daraus, dass die Erstbeschwerde vom Landgericht als unzulässig verworfen worden ist (BGHZ 119, 216, 218; BayOblG ZWE 2000, 344 f.; Staudinger/Wenzel WEG (2005) § 45 Rdz. 32).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06

    Unterlassungsanspruch gegen freilaufende Hunde auf dem Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06
    Zu bedenken ist hierbei insbesondere, dass Sinn und Zweck des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG darin liegen, Rechtssicherheit zu gewähren, weil das Gericht bei allgemeinem Gerichtsstand im Ausland regelmäßig die Bestimmungen des internationalen Privatrechts anzuwenden hat, um zu entscheiden, welches materielle Recht es seiner Entscheidung zugrunde legt (BT-Drucksache 14/6036, S. 118 f.; BGHR 2004, 1114; Senat I-3 Wx 60/06 vom 05.05.06; I-3 Wx 64/06 vom 23.08.2006; s. aber BGH JurBüro 2004, 456 f.).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06
    Ob im konkreten Fall ausländisches Recht entscheidungserheblich ist, sei für die Frage der Zuständigkeit ohne Belang [BGH NJW 2003, 1672].
  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06
    Die Zulässigkeit des Rechtsmittels folgt schon daraus, dass die Erstbeschwerde vom Landgericht als unzulässig verworfen worden ist (BGHZ 119, 216, 218; BayOblG ZWE 2000, 344 f.; Staudinger/Wenzel WEG (2005) § 45 Rdz. 32).
  • BGH, 18.02.1997 - VI ZB 28/96

    Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von Aufwendungen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06
    Dem steht die Rechtsprechung, wonach der Eingang einer Rechtsmittelschrift, die an das Oberlandesgericht adressiert sein müsste, unter der Anschrift des Landgerichts bei einer gemeinsamen Justizbriefannahmestelle eingereicht wird, die Rechtsmittelfrist nicht wahrt (BGH NJW-RR 1997, 892), schon deshalb nicht entgegen, weil - anders als in jenem Fall - vorliegend Adressat des Rechtsmittels jedenfalls ein zuständiges Gericht ist.
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06
    Zu bedenken ist hierbei insbesondere, dass Sinn und Zweck des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG darin liegen, Rechtssicherheit zu gewähren, weil das Gericht bei allgemeinem Gerichtsstand im Ausland regelmäßig die Bestimmungen des internationalen Privatrechts anzuwenden hat, um zu entscheiden, welches materielle Recht es seiner Entscheidung zugrunde legt (BT-Drucksache 14/6036, S. 118 f.; BGHR 2004, 1114; Senat I-3 Wx 60/06 vom 05.05.06; I-3 Wx 64/06 vom 23.08.2006; s. aber BGH JurBüro 2004, 456 f.).
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