Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.09.2017 - I-3 Wx 64/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GBV § 82 Abs. 1, § 86a; GBO § 12c Abs. 5, § 133 Abs. 1
Zur Geltendmachung des berechtigten Interesses eines Versorgungsunternehmens an der globalen Einsichtnahme in die Grundbücher eines Grundbuchamtsbezirks - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsicht einer gerichtlich als Versorgungsunternehmen für die Teilnahme am automatisierten Grundbuchverfahren zugelassenen Gesellschaft in sämtliche Grundstücke des Bezirks eines Grundbuchamts
- rechtsportal.de
Einsicht einer gerichtlich als Versorgungsunternehmen für die Teilnahme am automatisierten Grundbuchverfahren zugelassenen Gesellschaft in sämtliche Grundstücke des Bezirks eines Grundbuchamts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Automatisiertes Abrufverfahren: Wann hat ein Versorgungsunternehmen berechtigtes Interesse?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grundbuchabrufverfahren: Berechtigtes Interesse bei Versorgungsunternehmen? (IMR 2018, 35)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 70 AR 61/15
- OLG Düsseldorf, 13.09.2017 - I-3 Wx 64/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 22
- FGPrax 2018, 8
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16
Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2017 - 3 Wx 64/16
Die angefochtene Entscheidung, die die Rechtspflegerin wirksam treffen konnte, § 8 Abs. 5 RPflG, und deren Wirksamkeit auch das Fehlen des Erlassvermerkes nicht entgegensteht (OLG München, FGPrax 2017, 67), ist in der Sache nicht zu beanstanden. - BGH, 11.05.2016 - XII ZB 363/15
Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung: Erneute Anhörung des Betroffenen im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2017 - 3 Wx 64/16
Mithin geht der Verordnungsgeber offensichtlich davon aus, dass Versorgungsunternehmen ein berechtigtes Interesse nicht nur an der Einsicht in das einzelne Grundbuch, sondern grundsätzlich auch an der gleichzeitigen Genehmigung einer Einsicht in sämtliche Grundbücher eines Grundbuchamtsbezirks haben können (so auch OLG Dresden, RPfleger 2016, 559); dies aber nur dann, wenn eine solche Genehmigung erforderlich ist, damit das Versorgungsunternehmen seine Rechte rationell prüfen kann.