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   OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - I-3 Wx 247/12   

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OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - I-3 Wx 247/12 (https://dejure.org/2012,40677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2012 - I-3 Wx 247/12 (https://dejure.org/2012,40677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - I-3 Wx 247/12 (https://dejure.org/2012,40677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1162 FamFG § 467
    Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in gewillkürter Verfahrensstandschaft bei einem Aufgebotsverfahren nach § 1162 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Durchführung des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes; Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger als Einverständnis zum beliebigen Verfahren mit der Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Krefeld - 59 II 26/12
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - I-3 Wx 247/12

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 114
  • FGPrax 2013, 134
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10

    Aufgebotsverfahren: Antragsberechtigung bei einem Antrag auf Kraftloserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12
    Diesem in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits eingenommenen Standpunkt schließt sich der Senat an (eingehend: OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; ferner: KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 in Sachen 12 W 30/10 m. zahlr. Nachw.).
  • OLG München, 05.11.2010 - 34 Wx 117/10

    Aufgebotsverfahren: Betreiben des Verfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12
    Diesem in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits eingenommenen Standpunkt schließt sich der Senat an (eingehend: OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; ferner: KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 in Sachen 12 W 30/10 m. zahlr. Nachw.).
  • OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 40/11

    Grundbuchverfahren: Genehmigungsbedürftigkeit einer dinglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12
    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG München NJW-RR 2011, S. 595 f; Keidel - Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 59 Rdnr. 39 f; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2010 - 3 Wx 121/10

    Ablehnung der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12
    aa)Der letztlich maßgebliche Unterschied zu dem in der Entscheidung des Senats vom6. Juli 2010 (in: RNotZ 2012, S. 34 ff; dem folgend BeckOK BGB - Rohe, Stand: 01.11.2012, § 1162 Rdnr. 2) behandelten Sachverhalt liegt darin, dass es dort um eine Hypothek ging, hier jedoch eine Grundschuld in Rede steht.
  • KG, 10.02.2011 - 12 W 33/10

    Ausschluss eines Hypothekengläubigers: Namentlich bekannter Rechtsnachfolger des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12
    Dies ist nur dann gewährleistet, wenn man die Auffassung vertritt, der mit Namen, Anschrift und Aufenthalt bekannte Gläubiger einer Briefgrundschuld könne in Fällen wie dem vorliegenden nicht allein dadurch als unbekannt im Sinne des § 1170 BGB angesehen werden, dass der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist (KG a.a.O. sowie in Rpfleger 2011, S. 451 f).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 671/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach

    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 134; vgl. auch OLG München FamRZ 2011, 1257; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 5. Aufl. § 59 FamFG Rn. 15; Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 59 Rn. 40; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 59 Rn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21

    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte

    Dies kann mit der Beschwerde überprüft werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 16); insofern genügt eine formelle Beschwer (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, 15).

    Eine gewillkürte Verfahrensstandschaft ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 22 und Beschluss vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 15; KG MDR 2015, 362 - juris, Rn. 10; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 23 Rn. 52).

    Denn in der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 22 und Beschluss vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 15; vgl. auch Staudinger/Wolfsteiner, BGB (2019), § 1162 Rn. 11).

    Einer wirksamen Abtretung der Grundschuld durch die Erblasser steht wiederum entgegen, dass die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs gemäß § 892 BGB i. V. m. §§ 1192 Abs. 1, 1155 BGB nicht vorliegen, wenn keine auf den eingetragenen Grundschuldgläubiger zurückführende Reihe öffentlich beglaubigter Abtretungserklärungen vorliegt (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 22; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 26).

  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 302/17

    Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss unbekannter Gläubiger

    Für die Entscheidung kommt es deshalb nicht mehr darauf an, ob mit Blick auf die Bestimmung in § 1162 BGB der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts schon allein deshalb als unbekannt im Sinne von § 1170 BGB angesehen werden könnte, weil der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist (a. A. OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 134/135).
  • OLG München, 28.07.2020 - 34 Wx 212/20

    Aufgebotsverfahrens durch einen Nachlasspfleger zum Zwecke der Kraftloserklärung

    Dieses Institut kommt nach allgemeiner Ansicht auch im Regelungsbereich des FamFG zur Anwendung (Senat vom 25.7.2017, 34 Wx 110/17 = MittBayNot 2018, 547; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 134; KG BeckRS 2010, 27965; BeckOK FamFG/Schlögel 34. Edition § 467 Rn. 2; MüKoFamFG/Dörndorfer 3. Aufl. § 467 Rn. 2).

    Als Eigentümer der belasteten Immobilie hat der Erbe auch ein schutzwürdiges eigenes rechtliches Interesse daran, den abhanden gekommenen Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen (vgl. Senat vom 25.7.2017, 34 Wx 110/17 = MittBayNot 2018, 547; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 134 f.).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - 3 Wx 204/18

    Notwendige Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren zum

    Der Erbe kann in der Regel also nicht versichern, dass er nach materiellem Recht Gläubiger des Grundpfandrechts ist (Heckel, DNotZ 2017, 348 ff.; Staudinger/Wiegand, a.a.O., § 1162 Rn. 12; vgl. auch Beschluss des Senats RNotZ 2012, 34 ff.; soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2012, FGPrax 2013, 134 f., in Bezug auf einen Grundschuldbrief eine im Ergebnis abweichende Meinung vertreten hat, gelten die dortigen Erwägungen hier schon deshalb nicht, weil es im vorliegenden Fall um einen Hypothekenbrief geht; zudem hat die letztgenannte Entscheidung des Senats Kritik erfahren und es dürften nach Auffassung des Senats gute Gründe dafür sprechen, die im hiesigen Fall für ausschlaggebend gehaltenen Gründe auch auf den Fall der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs anzuwenden; s. dazu auch schon Senat FGPrax 2019, 46 f. für den Ausschluss des unbekannten Gläubigers einer Briefgrundschuld).

    In der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundpfandrechtsgläubiger liegt das Einverständnis, mit dem Grundpfandrecht nach Belieben zu verfahren, erforderlichenfalls auch das Aufgebotsverfahren zu betreiben (vgl. Senat FGPrax 2013, 134 m.w.N.).

  • OLG Köln, 07.08.2019 - 2 Wx 213/19
    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135; OLG München NJW-RR 2011, 594 f; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rn. 39 f m.w.N.).

    Denn in der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren, erforderlichenfalls auch das Aufgebotsverfahren zu betreiben (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135; OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; Keidel/Giers, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 467 Rn. 2 m.w.N.).

    Denn die Übersendung hatte keineswegs zwingend zum Zwecke der Übertragung zu erfolgen, vielmehr mussten die Eigentümer, neben der Löschungsbewilligung, auch den Brief in Händen halten, um diese Unterlagen beim Grundbuchamt einreichen, wenn sie eine Löschung des Grundpfandrechts erlangen wollten, §§ 41 Abs. 1 Satz 1, 42 Satz 1 GBO (ebenso: OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135).

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2018 - 25 Wx 68/17

    Rechtstellung des Vorsorgebevollmächtigten eines nicht verfahrensfähigen

    Es reicht insofern ausnahmsweise die formelle Beschwer, weil in erster Instanz keine Sachentscheidung ergangen, sondern der Antrag als unzulässig abgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 2015, 2088, BGH NJW 1989, 361; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) FGPrax 2013, 134, 135; OLG München NJW-RR 2011, 595; Keidel/Meyer-Holz, a. a. O., § 59 FamFG, Rdn. 39 f.).
  • OLG Köln, 07.08.2019 - 2 Wx 213/19 Wx 214/19

    Rechtstellung des Eigentümers hinsichtlich der Kraftloserklärung eines

    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 -135; OLG München NJW-RR 2011, 594 f; Keidel/Meyer-Holz, FamFG , 19. Aufl. 2017, § 59 Rn. 39 f m.w.N.).

    Denn in der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren, erforderlichenfalls auch das Aufgebotsverfahren zu betreiben (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 -135; OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; Keidel/Giers, FamFG , 19. Aufl. 2017, § 467 Rn. 2 m.w.N.).

    Denn die Übersendung hatte keineswegs zwingend zum Zwecke der Übertragung zu erfolgen, vielmehr mussten die Eigentümer, neben der Löschungsbewilligung, auch den Brief in Händen halten, um diese Unterlagen beim Grundbuchamt einreichen, wenn sie eine Löschung des Grundpfandrechts erlangen wollten, §§ 41 Abs. 1 Satz 1, 42 Satz 1 GBO (ebenso: OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 -135).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 254/19

    Glaubhaftmachung der Nichtexistenz nicht im Grundbuch eingetragener

    Soweit der Senat in der Vergangenheit eine abweichende Meinung vertreten hat und das Tatbestandsmerkmal des § 1170 Abs. 1 Satz 1 BGB "unbekannt" verneint hat, wenn allein der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist (Senat FGPrax 2013, 134 f.), hat dieser Standpunkt Kritik erfahren und der Senat hat bereits in zwei jüngeren Entscheidungen (FGPrax 2019, 46 und 191) zum Ausdruck gebracht, dass es offen erscheint, ob er an dieser Auffassung weiter festhält.
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2016 - 3 Wx 153/15

    Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

    In der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren, erforderlichenfalls auch das Aufgebotsverfahren zu betreiben (Senat, FGPrax 2013, 134 m.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2016 - 4 U 77/15

    Zur Mitwirkungspflicht der Miterben an einem Aufgebotsverfahren nach § 1170 BGB

  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 3 W 77/19

    Antrag auf Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines

  • OLG Hamm, 30.11.2016 - 15 W 437/16
  • KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14

    Kraftloserklärung Grundschuldbrief - Aufgebotsverfahren durch belasteten

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