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   OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98   

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https://dejure.org/1999,3117
OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98 (https://dejure.org/1999,3117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.1999 - 10 W 116/98 (https://dejure.org/1999,3117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 10 W 116/98 (https://dejure.org/1999,3117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum lastenden Globalgrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1160 (Ls.)
  • Rpfleger 1999, 414
  • BayObLGZ 1993, 285
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z BR 57/92

    Löschung einer Globalgrundschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    Für die Eintragung der Entlassung aus der Mithaft wird hingegen nur die Hälfte, der Gebühr erhoben, die für die Eintragung der Einbeziehung in die Mithaft zu erheben sein würde, folglich ein Viertel der vollen Gebühr aus dem Wert des Wohnungseigentums, wenn dieser - wie hier - geringer ist als der Wert der Grundschuld (§§ 68 Satz 1 Halbs. 2, 63 Abs. 1 , Abs. 4, 23 Abs. 2 2. Halbs. KostO ; vgl. Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung , 12. Aufl., Stichwort "Löschungen", Anm. 2.4; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kommentar zur Kostenordnung , 13. Aufl., § 68 , Rdnr. 5 und 10; BayObLG Rpfleger 1992, 540).

    Es sei deshalb geboten, § 23 Abs. 2 Halbs. 2 KostO mit der Folge entsprechend anzuwenden, daß sich auch die Gebühr für die Löschung der Globalgrundschuld auf Antrag des Erwerbers der zuletzt noch belasteten Eigentumswohnung höchstens nach dem Wert dieser Wohnung berechnen dürfe (Bay0bLG Rpfleger 1992, 540; OLG Köln MittRhNotK 1997, 240).

    Gebühren für staatliche Leistungen dürfen nicht unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Leistung des Staates festgesetzt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 540 mit Hinweis auf BVerfGE 50, 217/227; 80, 103/106 f.; vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 1997, ZIP 1998, 206 ).

  • BayObLG, 20.07.1993 - 3Z BR 91/93

    Löschung einer Globalschuld auf letzter Einheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    Dann soll der Ersteller nach gefestigter Rechtsprechung für die Löschung eine halbe Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld zahlen, was auch nicht von der Judikatur in Zweifel gezogen wird, welche die letztgenannte Ansicht vertritt (BayObLG Rpfleger 1994, 84; OLG Köln MiHRhNotK 1997, 240; im übrigen: OLG Hamm RPfleger 1995, 272; OLG Oldenburg Beschluß vom 16. Februar 1994, Aktenzeichen 5 W 12/94; LG Koblenz NJW-RR 1996, 832; vgl.,aus, dem Schrifttum: Göttlich/Mümmler a.a.O., Stichwort "Löschungen", Anm. 2.5).

    Im übrigen hänge es regelmäßig nicht vom Zufall ab, ob der letzte noch haftende Anteil sich in der Hand des Erstellers der Anlage befinde; dieser könne - anders als der Erwerber - darauf Einfluß nehmen, an welchem Anteil die Globalbelastung zuletzt gelöscht werde (BayObLG Rpfleger 1994, 84).

  • OLG Hamm, 13.09.1994 - 15 W 221/94

    Löschungsgebühr einer Globalgrundschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    Dann soll der Ersteller nach gefestigter Rechtsprechung für die Löschung eine halbe Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld zahlen, was auch nicht von der Judikatur in Zweifel gezogen wird, welche die letztgenannte Ansicht vertritt (BayObLG Rpfleger 1994, 84; OLG Köln MiHRhNotK 1997, 240; im übrigen: OLG Hamm RPfleger 1995, 272; OLG Oldenburg Beschluß vom 16. Februar 1994, Aktenzeichen 5 W 12/94; LG Koblenz NJW-RR 1996, 832; vgl.,aus, dem Schrifttum: Göttlich/Mümmler a.a.O., Stichwort "Löschungen", Anm. 2.5).
  • LG Mannheim, 03.02.1983 - 6 T 23/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    2 a) Nach einer Ansicht ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß der Wohnungseigentümer, der die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt, mit einer höheren Gebühr belastet wird als diejenigen Wohnungseigentümer, die zuvor die Haftentlassung ihres Miteigentumsanteils beantragt haben (OLG Hamm Rpfleger-1998, 376; LG Mannheim Beschluß vom 3. Februar 1983, Aktenzeichen 6 T 23/82; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann a.a.O., § 68 , Rdnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 16.10.1989 - 20 W 176/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    Schon daraus ergibt sich, daß der Übernahmeschuldner Gebührenfreiheit oder -ermäßigung nicht geltend machen kann (herrschende Meinung: Göttlich/Mümmler, a.a.O., Stichwort "Kostenschuldner", Anm. 4.22; Rohs/Wedewer, Kommentar zur Kostenordnung , § 3 , Rdnr. 14; OLG Frankfurt JurBüro 1990, 213; BayObLG 1984, 766; OLG Stuttgart JurBüro 1988, 210; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 3, Rdnr. 25).
  • KG, 30.10.1990 - 1 W 4479/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    Im Falle des Vorhandensein mehrerer Antragsberechtigter und des Fehlens einer ausdrücklichen Angabe des Notars, für wen er den Eintragungsantrag stellt, ist grundsätzlich der Antrag als im Namen aller Berechtigten gestellt zu behandeln (BGH NJW 1985, 3070, 3071 a.E.; BayObLG Rpfleger 1987, 14; KG RPfleger 1991, 305; Demharter, Grundbuchordnung , 22. Aufl., § 15 Rdnr. 11 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 120/86

    Kostenhaftung bei Vollzugsantrag des Notars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    Im Falle des Vorhandensein mehrerer Antragsberechtigter und des Fehlens einer ausdrücklichen Angabe des Notars, für wen er den Eintragungsantrag stellt, ist grundsätzlich der Antrag als im Namen aller Berechtigten gestellt zu behandeln (BGH NJW 1985, 3070, 3071 a.E.; BayObLG Rpfleger 1987, 14; KG RPfleger 1991, 305; Demharter, Grundbuchordnung , 22. Aufl., § 15 Rdnr. 11 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    Im Falle des Vorhandensein mehrerer Antragsberechtigter und des Fehlens einer ausdrücklichen Angabe des Notars, für wen er den Eintragungsantrag stellt, ist grundsätzlich der Antrag als im Namen aller Berechtigten gestellt zu behandeln (BGH NJW 1985, 3070, 3071 a.E.; BayObLG Rpfleger 1987, 14; KG RPfleger 1991, 305; Demharter, Grundbuchordnung , 22. Aufl., § 15 Rdnr. 11 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    Gebühren für staatliche Leistungen dürfen nicht unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Leistung des Staates festgesetzt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 540 mit Hinweis auf BVerfGE 50, 217/227; 80, 103/106 f.; vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 1997, ZIP 1998, 206 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
    Gebühren für staatliche Leistungen dürfen nicht unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Leistung des Staates festgesetzt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 540 mit Hinweis auf BVerfGE 50, 217/227; 80, 103/106 f.; vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 1997, ZIP 1998, 206 ).
  • LG Koblenz, 20.02.1995 - 2 T 65/95
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

  • OLG Oldenburg, 16.02.1994 - 5 W 12/94

    Globalgrundschuld, Wohnanlage, Löschung, Gebühr, Löschungsgebühr,

  • OLG Köln, 31.08.2010 - 2 Wx 90/10

    Gerichtsgebühren bei Löschung einer nur noch auf einem Miteigentumsanteil

    Es sei deshalb geboten, § 23 Abs. 2 2. Halbs. KostO in solchen Fällen mit der Folge entsprechend anzuwenden, dass sich auch die Gebühr für die Löschung der Globalgrundschuld auf Antrag des Erwerbers der zuletzt noch belasteten Eigentumswohnung höchstens nach dem Wert dieser Wohnung berechnet (Senat, aaO; so auch z.B. BayObLG, Rpfleger 1992, 540 [541] mit Anm. Hintzen, Rpfleger 1992, 541; BayObLGZ 1993, 285 = Rpfleger 1994, 84 mit Anm. Hintzen, Rpfleger 1994, 85; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 376; Rpfleger 1998, 376; OLG München, Beschl. v. 10. Januar 2008, 32 Wx 201/07 für den Zwischenerwerber mehrerer Eigentumswohnungen; LG Bonn, Rpfleger 1996, 378; a.A. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 414 für den Fall, dass Erwerber und Ersteller der Wohnungseigentumsanlage zusammen die Löschung beantragen; OLG Dresden, Rpfleger 2003, 273 für den Eigentümer mehrerer Grundstücke; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10. Juni 2002, 20 W 145/02; Beschl. v. 13. August 2002, 20 W 265/02).

    Er macht sich den vollen Wert der staatlichen Leistung zunutze; er kann deshalb auch in voller Höhe für die gesetzlich vorgesehene Gegenleistung in Anspruch genommen werden (BayObLGZ 1993, 285 = Rpfleger 1994, 84; vgl. auch OLG Hamm, JurBüro 1995, 596; so auch OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 414).

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06

    Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1995, 272; 1998, 376), die mit der des OLG Frankfurt (NJW-RR 2004, 90) und wohl auch des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1999, 414) in Einklang steht.
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03

    Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem

    Insoweit entspricht die Auffassung des Senats auch der ganz einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. die Zitate in dem Senatsbeschluss vom 24.01.1997 sowie BayObLG Rpfleger 1999, 100; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433 und Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 68 Rdnr. 5: Göttlich/Mümmler: KostO, 14. Aufl., Seite 687, Stichwort "Löschung einer Globalgrundschuld").
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich nach ihrem

    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Bemessung der Löschungsgebühr für die Löschung einer

    Insoweit entspricht die Auffassung des Senats auch der ganz einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. die Zitate in dem Senatsbeschluss vom 24.01.1997 sowie BayObLG Rpfleger 1999, 100; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433 und Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 14. Aufl., § 68 Rdnr. 5: Göttlich/Mümmler: KostO, 14. Aufl., Seite 687, Stichwort "Löschung einer Globalgrundschuld").
  • OLG Frankfurt, 13.08.2002 - 20 W 265/02

    Grundbuchkosten: Bemessung der Löschungsgebühr bei Löschung einer nach

    Insoweit entspricht die Auffassung des Senats auch der ganz einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. die Zitate in dem Senatsbeschluss vom 24.01.1997 sowie BayObLG Rpfleger 1999, 100; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433 und Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 68 Rdnr. 5: Göttlich/Mümmler: KostO, 14. Aufl., Seite 687, Stichwort "Löschung einer Globalgrundschuld").
  • OLG Dresden, 20.01.2003 - 3 W 1586/02

    Geschäftswert für die Löschung einer Grundschuld

    Mit gutem Grund verwehrt daher die oben angesprochene Rechtsprechung auch dem Ersteller der mit einer Globalgrundschuld belasteten Wohnanlage die Anwendung des § 23 Abs. 2, 2. Hs. KostO (BayObLG, Rpfleger 1994, 84; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 414 = ZMR 1999, 497).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02

    Kosten im Grundbuchverfahren: Löschungsgebühr nach dem vollen Nennbetrag der

    Für diese Fallgestaltung, dass der Ersteller der Eigentumsanlage als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, entspricht die Auffassung des Senats der ganz einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. die Zitate in dem Senatsbeschluss vom 24.01.1997 sowie BayObLG Rpfleger 1999, 100; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433 und Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 14. Aufl., § 68 Rdnr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2012 - 10 W 43/12

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 05.06.2008, I-10 W 20/08, eingehend ausgeführt, dass sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. auch Senatsbeschl. v. 03.12.2001, 10 W 63/01 und v. 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; OLG Oldenburg Beschl. v. 29.08.2011, 12 W 224/11; OLG Köln Beschl. v. 31.08.2010, I-2 Wx 90/10; OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschl. v. 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschl. v. 13.08.2002, 20 W 265/02).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 63/01

    Weitere Beschwerde bei Anforderung eines Kostenvorschusses

    Die Rechtsprechung des Senats, wonach in bestimmten Fällen auf die Löschung eines Globalgrundpfandrechts die Gebührenvorschriften für die Entlassung aus der Mithaft entsprechend anzuwenden sind (vgl. BayObLGZ 1992, 247 und 1993, 285), ist umstritten (vgl. OLG Düsseldorf RPfl 1999, 414/415).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06

    Grundbuchgebühr: Geschäftswert für die Löschung einer nur noch auf einem

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