Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.03.2011 - I-24 W 20/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Der Streitwert einer Klage, die auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugbriefes gerichtet ist, bestimmt sich nach dem Interesse des Klägers an der Herausgabe des Briefes. Dessen Wert ist nach § 3 ZPO vom Gericht nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei ist maßgebend, ob durch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besondere Beeinträchtigung von Klägerinteressen i.R.d. Streitwertfestlegung bei Klage auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugbriefes kann in geplanter Weiterveräußerung des Fahrzeugs liegen; Vorliegen einer besonderen Beeinträchtigung von Klägerinteressen i.R.d. ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Klage auf Herausgabe eines KFZ-Briefes: Höhe des Streitwertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 22.12.2010 - 10 O 403/09
- OLG Düsseldorf, 14.03.2011 - I-24 W 20/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Saarbrücken, 07.08.1990 - 5 W 145/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2011 - 24 W 20/11
Der Streitwert einer Klage, die auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugbriefes gerichtet ist, bestimmt sich nach dem Interesse des Klägers an der Herausgabe des Briefes (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 891; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1661;… Schneider, Streitwertkommentar, 12. Auflage, Rn. 2776;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 16 "Herausgabeklagen").Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf MDR 1999, 891 (892); OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1661; OLG Nürnberg MDR 1969, 1020), der sich der Senat anschließt, ist ein Streitwert von der Hälfte des Fahrzeugwertes nur bei Vorliegen einer besonderen Beeinträchtigung der Interessen des Klägers anzunehmen.
- OLG Düsseldorf, 12.05.1999 - 11 W 23/99
Streitwert: Herausgabe - Kfz-Brief
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2011 - 24 W 20/11
Der Streitwert einer Klage, die auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugbriefes gerichtet ist, bestimmt sich nach dem Interesse des Klägers an der Herausgabe des Briefes (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 891; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1661;… Schneider, Streitwertkommentar, 12. Auflage, Rn. 2776;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 16 "Herausgabeklagen").Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf MDR 1999, 891 (892); OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1661; OLG Nürnberg MDR 1969, 1020), der sich der Senat anschließt, ist ein Streitwert von der Hälfte des Fahrzeugwertes nur bei Vorliegen einer besonderen Beeinträchtigung der Interessen des Klägers anzunehmen.
- OLG Nürnberg, 08.05.1969 - 2 U 146/68
Streitwert: Beschwer - Kfz-Brief - Herausgabe - Zurückbehaltungsrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2011 - 24 W 20/11
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf MDR 1999, 891 (892); OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1661; OLG Nürnberg MDR 1969, 1020), der sich der Senat anschließt, ist ein Streitwert von der Hälfte des Fahrzeugwertes nur bei Vorliegen einer besonderen Beeinträchtigung der Interessen des Klägers anzunehmen.