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   OLG Düsseldorf, 14.03.2017 - I-10 W 35-37/17, I-10 W 36/17, I-10 W 37/17   

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https://dejure.org/2017,27464
OLG Düsseldorf, 14.03.2017 - I-10 W 35-37/17, I-10 W 36/17, I-10 W 37/17 (https://dejure.org/2017,27464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.2017 - I-10 W 35-37/17, I-10 W 36/17, I-10 W 37/17 (https://dejure.org/2017,27464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 2017 - I-10 W 35-37/17, I-10 W 36/17, I-10 W 37/17 (https://dejure.org/2017,27464)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse gegen die Festsetzung der Anwaltsgebühren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse gegen die Festsetzung der Anwaltsgebühren

  • rechtsportal.de

    RVG § 33 ; RVG § 56 ; GKG § 20
    Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse gegen die Festsetzung der Anwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 SF 97/16

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2017 - 10 W 35/17
    Dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, welches gebietet, dass das Erinnerungsrecht der Staatskasse trotz des Fehlens einer ausdrücklichen Befristung nicht "bis in alle Ewigkeit" besteht, wird durch das Rechtsinstitut der Verwirkung Rechnung getragen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. November 2016 - L 15 SF 97/16 E -, juris Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2016 - 10 W 5/16

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2017 - 10 W 35/17
    Auf eine Verwirkung kann sich die Antragstellerin indes nicht berufen; der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass hierfür neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen müsste (vgl. Senat, I-10 W 5-14/16 und 17-28/16, Beschluss vom 4. Februar 2016); dieses ist nach den zutreffenden Ausführungen der Kammer indes nicht festzustellen.
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 187/08

    Beschwerdeberechtigung eines Insolvenzgläubigers nach Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.03.2017 - 10 W 35/17
    Eine Regelungslücke reicht insoweit nicht aus, diese muss zudem planwidrig sein (vgl. BGH NJW-RR 2009, 770).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - L 10 SF 1600/20 E-B
    Schon in Ansehung des ausdrücklich in der Gesetzesbegründung (s.o.) artikulierten Willens des Gesetzgebers und des (beredeten) fehlenden Verweises in § 56 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 RVG auf § 33 Abs. 3 RVG (im Gegensatz zur Beschwerde, s. § 56 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 RVG) erschließt sich eine planwidrige Regelungslücke als Voraussetzung einer entsprechenden Anwendung der genannten GKG-Regelung mit den dort genannten Fristen nicht ansatzweise und entbehrt mithin jeglicher tragfähiger Grundlage (wie hier auch z.B. Thüringer LSG 24.07.2019, L 1 SF 389/18 B, in juris, Rn. 5; OLG Düsseldorf 14.03.2017, I-10 W 35-37/17 u.a., in juris, Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln 22.06.2011, 17 W 69/11, in juris, Rn. 17; s. auch bereits Kammergericht - KG   - 08.12.2003, 19 WF 261/03, in juris, Rn. 4 zum vormaligen Recht).
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