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   OLG Düsseldorf, 14.05.2019 - I-6 AktG 1/18   

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https://dejure.org/2019,25019
OLG Düsseldorf, 14.05.2019 - I-6 AktG 1/18 (https://dejure.org/2019,25019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2019 - I-6 AktG 1/18 (https://dejure.org/2019,25019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - I-6 AktG 1/18 (https://dejure.org/2019,25019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aktienrecht: Streitwert im Freigabeverfahren, Überschreitung des Regelstreitwerts, Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Berücksichtigung des Interesses der Anfechtungsbeklagten für Bemessung des Streitwerts bei 500.000 EUR überschreitendem Interesse des Anfechtungsklägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Streitwert im Freigabeverfahren, Überschreitung des Regelstreitwerts, Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1570
  • WM 2019, 1796
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 12.02.2021 - 11 AktG 1/20

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Wirksame Eintragung eines

    Bei der Beurteilung von Rechtsfragen ist dabei keine Eindeutigkeit im Sinne einer Evidenz zu fordern; es genügt vielmehr, wenn die Rechtsfragen aus Sicht des Senats eindeutig im Sinne einer Unbegründetheit der Klage zu beantworten sind, ohne dass es darauf ankommt, ob sämtliche verfahrensgegenständlichen Rechtsfragen durch eine gefestigte höchstrichterliche oder obergerichtliche Rechtsprechung geklärt sind oder dazu auch andere Standpunkte vertreten werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2018 - I-6 AktG 1/18 -, Rn. 72, juris).

    Ohne Bezugsrechtsausschluss kommt eine Anfechtung nur nach § 243 Abs. 1 AktG wegen eines Treuepflichtverstoßes in Betracht, wenn der zu niedrige Ausgabekurs zu einem faktischen Bezugszwang führt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2018 - I-6 AktG 1/18 -, Rn. 119, juris; Henssler/Strohn/ Drescher , a.a.O., § 255 Rn. 4; Stilz/Schumann , BeckOGK AktG, Stand 19.10.2020, § 255 AktG Rn. 18; BeckOGK/Servatius, 19.10.2020, AktG § 182 Rn. 67; BeckOGK/Vatter, 19.10.2020, AktG § 9 Rn. 32; Hüffer/Koch/ Koch , AktG, 14. Aufl. 2020 Rn. 23, § 182 Rn. 23).

    bb) Mit Blick darauf, dass das Gesetz in § 255 Abs. 2 AktG einen angemessenen Ausgabebetrag lediglich für den Fall des Bezugsrechtsausschlusses vorschreibt, sind an die Bejahung eines solchen faktischen Bezugszwangs im Aktienrecht und eine damit verbundene Treuwidrigkeit eines Aktionärs jedoch tendenziell hohe Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2018 - I-6 AktG 1/18 -, Rn. 120, juris).

    Vielmehr ist dem Interesse der Aktionäre am Schutz vor einer Verwässerung ihrer Beteiligung durch das eingeräumte Bezugsrecht grundsätzlich hinreichend Rechnung getragen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2018 - I-6 AktG 1/18 -, Rn. 190, juris OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 20 AktG 1/12 -, Rn. 232, juris, m.w.N.).

  • FG Hessen, 30.01.2024 - 11 Ko 1250/23
    Da eine Änderung der Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG nur dem Gericht möglich ist, das den Wert festgesetzt hat (vgl. auch Laube in Beck'scher Online-Kommentar - BeckOK - Kostenrecht, § 68 GKG Rz. 197 a.E., unter Hinweis auf Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 21.06.2018 - I ZB 29/18, juris), und da der streitgegenständliche Streitwertbeschluss vom 17.10.2022 - mangels Ergehen im vorbereitenden Verfahren - auch nicht durch den Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 FGO), sondern durch den erkennenden Senat als Prozessgericht (§ 63 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 i.V.m. Satz 1 GKG) ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter (§ 5 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 FGO) erlassen worden war, war auch über die vorliegende Gegenvorstellung durch den Senat ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter zu entscheiden (im Ergebnis ebenfalls für eine Entscheidung über die Gegenvorstellung durch den den Streitwert festsetzenden Spruchkörper auch Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2019 - 6 AktG 1/18, ZIP 2019, 1570; Laube in BeckOK Kostenrecht, § 68 GKG Rz. 197 a.E.; N. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 63 GKG Rz. 101; vgl. ferner bereits FG Köln, Beschluss vom 26.04.2001 - 10 Ko 2303/00, EFG 2001, 1073).
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