Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.06.1999 - 3 Wx 104/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2709
OLG Düsseldorf, 14.06.1999 - 3 Wx 104/99 (https://dejure.org/1999,2709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.1999 - 3 Wx 104/99 (https://dejure.org/1999,2709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - 3 Wx 104/99 (https://dejure.org/1999,2709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 49

    § 2113 Abs. 2 BGB
    Vorzeitige Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses an Nacherben durch befreiten Vorerben

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§2113 Abs. 2, 2136

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2113 Abs. 2 § 2136
    Beeinträchtigung des Nacherbenrechts durch unentgeltliche Verfügung des Vorerben gem. § 2113 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 375
  • DNotZ 2001, 140
  • FamRZ 2000, 571
  • Rpfleger 1999, 541
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.1977 - IV ZR 182/75

    Gewährung eines lebenslänglichen Wohnrechts - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1999 - 3 Wx 104/99
    Es ist anerkannt, daß die Verfügungsbeschränkung des § 2113 Abs. 2 BGB auch bei teilweiser Unentgeltlichkeit gilt (vgl. nur BGH NJW 1977, 1631; Palandt-Edenhofer, 57. Aufl., § 2113 BGB Rn. 12).
  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52

    Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1999 - 3 Wx 104/99
    Es liegt vielmehr einer der Fälle vor, in denen eine zwar unentgeltliche Verfügung im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB dennoch das Recht des Nacherben nicht beeinträchtigt, weil dieser verpflichtet ist, den durch die Verfügung herbeigeführten Erfolg hinzunehmen (vgl. BGHZ 7, 274 ff., 279; RGRK-Johannsen a. a. O., § 2113 Rdnr. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht