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   OLG Düsseldorf, 14.06.2018 - I-10 W 29/18   

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https://dejure.org/2018,43783
OLG Düsseldorf, 14.06.2018 - I-10 W 29/18 (https://dejure.org/2018,43783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.2018 - I-10 W 29/18 (https://dejure.org/2018,43783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - I-10 W 29/18 (https://dejure.org/2018,43783)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.2018 - 10 W 29/18
    Zwar kann der Notar die beanstandete Kostenberechnung ändern, um einen etwaigen Ermessensfehler bei der Wertermittlung zu korrigieren (BGH V ZB 89/08, Beschluss vom 23. Oktober 2008, Juris Rn. 11).
  • OLG Jena, 22.04.2020 - 4 W 23/19

    Notarieller Grundstückskaufvertrag - getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und

    Einem Notar steht insoweit das Recht zu, einen Ermessensfehler zu korrigieren (BGH Beschluss vom 23.10.2008, V ZB 89/08, JurBüro 2009, 152 ff., Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2018, 10 W 29/18, JurBüro 2019, 35, Rn. 5).

    Eine ermessensfehlerfreie Wertbestimmung ist bindend (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2018, 10 W 29/18, JurBüro 2019, 35; KG Beschluss vom 02.05.2018, 9 W 76/16; Heit/Genske, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 2. Aufl. 2016, § 95 Rn. 14; Hey"l, in: Korintenberg, GNotKG, 21. Aufl. 2020, § 95 Rn. 9; Diehn, in: Bormann u.a., GNotKG, 3. Aufl. 2019, § 95 Rn. 12).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2023 - 10 W 70/23

    Notarkosten bei Scheidungsfolgenvereinbarung; Verpflichtung der Beteiligten zur

    Wird sodann die gerichtliche Überprüfung einer Notarkostenrechnung beantragt, beschränkt sich die gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung auf die Frage, ob der Notar von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (Senat NotBZ 2019, 219).
  • OLG München, 17.10.2022 - 32 Wx 411/22

    Geschäftswert für die Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags

    Da nur ein Elternteil der Erstversterbende sein könne (denn für den Fall des gleichzeitigen Versterbens gelte der Verzicht nicht), könne auch nur einer der Verzichte wirksam werden, was eine Addition der Werte ausschließe (Pfeiffer in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Auflage 2021, § 102 GNotKG Rn. 35; Waldner in Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand August 2022, § 102 GNotKG Rn. 25; Zimmer/Otto in Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar, 3. Auflage 2021, § 102 GNotKG Rn. 26; Otto, Anmerkung zu OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.06.2018- 10 W 29/18, NotBZ 2019, 219).
  • LG Arnsberg, 03.02.2022 - 5 OH 4/21
    Denn bedingte Verträge sind wie unbedingt abgeschlossene Verträge zu bewerten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2018 -10 W 29/18- juris Rn. 7, m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 09.05.2023 - 19 OH 11/21

    Ermessensfehlerfreie Wertfestsetzung nach § 95 Satz 3 GNotKG -

    Hat der Notar eine ermessensfehlerfreie Wertfestsetzung nach § 95 Satz 3 GNotKG vorgenommen, so kommt eine Korrektur nicht mehr in Betracht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der von dem Notar im Rahmen seiner Ermessensausübung angenommene Wert zu hoch war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juni 2018 - I-10 W 29/18 - juris Rn. 5).
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