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   OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93   

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https://dejure.org/1994,7710
OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93 (https://dejure.org/1994,7710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1994 - 10 U 174/93 (https://dejure.org/1994,7710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - 10 U 174/93 (https://dejure.org/1994,7710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 266 § 552 S. 3
    Mietzahlungspflicht bei Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93
    Durch eine widerspruchslose Hinnahme der Räumung und Entgegennahme der Schlüssel kommt eine Mietvertragsaufhebung auch nicht schlüssig zustande (vgl. BGH ZMR 1981, 84, 86 = WuM 1981, 57; Grapentin in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Kap. IV Rdnr. 286 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1986 - 10 U 162/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93
    Werden in einem einheitlichen Vertrag mehrere Flächen / Räumlichkeiten zu einer Mietsache zusammengefaßt und zu einem einheitlichen Mietzins vermietet, so spricht zwar einiges dafür, daß der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung nur einzelner dieser Räume / Flächen grundsätzlich nicht berechtigt ist; § 266 BGB (vgl. auch OLG Düsseldorf, ZMR 86, 164).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91

    Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93
    Die früher in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob sich der Mieter bei vorzeitigem Auszug ohne Rücksicht auf den fortbestehenden Mietvertrag auf § 552 Satz 3 BGB berufen kann, wenn der Vermieter seinerseits sich durch Weitervermietung oder Eigennutzung auf Dauer außerstandesetzt, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist vom BGH inzwischen dahin entschieden, daß nach der eigenen groben Vertragsverletzung des Mieters dessen Berufung auf § 552 Satz 3 BGB in der Regel rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BGH NJW 1993, 1645, 1646; ebenso Senat DWW 1993, 101 ).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.1993 - 10 U 71/92

    Gewerberaummietrecht; Ausschluß der ordentlichen Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93
    Die früher in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob sich der Mieter bei vorzeitigem Auszug ohne Rücksicht auf den fortbestehenden Mietvertrag auf § 552 Satz 3 BGB berufen kann, wenn der Vermieter seinerseits sich durch Weitervermietung oder Eigennutzung auf Dauer außerstandesetzt, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist vom BGH inzwischen dahin entschieden, daß nach der eigenen groben Vertragsverletzung des Mieters dessen Berufung auf § 552 Satz 3 BGB in der Regel rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BGH NJW 1993, 1645, 1646; ebenso Senat DWW 1993, 101 ).
  • OLG Naumburg, 18.06.2002 - 9 U 8/02

    Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag

    Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009).

    Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009).

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 117/03

    Umfang der Verpflichtung des Mieters zur Entrichtung von Betriebskosten bzw.

    Ein Vermieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn dieser einen Nachfolger beibringt (OLG Düsseldorf - 10. ZS - MDR 1994, 1008 (1009); OLG Hamm NJW-RR 1995, 1478 (1479); Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rnr. 820 ff; Palandt/Weidenkaff, BGB, 62. Aufl., § 552 Rnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1998 - 10 U 57/98

    Mietvertragsrecht: Akzeptierung des beigebrachten Nachmieters durch den Vermieter

    Eine Ausnahme von dem vorstehend gekennzeichneten Grundsatz gilt allerdings dann, wenn das Zahlungsbegehren des Verpächters im Anschluß an die Ablehnung des angebotenen Nachpächters den Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) begründet (vgl. z.B. BGH-NJW-RR 1992, 1032 und Senat MDR 1994, 1008 = WuM 1994, 469).
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