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   OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - I-10 W 59/16   

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https://dejure.org/2016,40577
OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - I-10 W 59/16 (https://dejure.org/2016,40577)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2016 - I-10 W 59/16 (https://dejure.org/2016,40577)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - I-10 W 59/16 (https://dejure.org/2016,40577)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebühren des Grundbuchamts bei Eintragung eines in Gesamtberechtigung gem. § 428 BGB begründeten Nießbrauchs; Gebühren des Grundbuchamts für die Eintragung einer in Gesamtberechtigung begründeten Rückauflassungsvormerkung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren des Grundbuchamts bei Eintragung eines in Gesamtberechtigung gem. § 428 BGB begründeten Nießbrauchs; Gebühren des Grundbuchamts für die Eintragung einer in Gesamtberechtigung begründeten Rückauflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de

    Gebühren des Grundbuchamts bei Eintragung eines in Gesamtberechtigung gem. § 428 BGB begründeten Nießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66

    Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 10 W 59/16
    Im Grundbuchverkehr ist die Gesamtberechtigung (Gesamtgläubigerschaft im Sinn des § 428 BGB) einem für mehrere gemeinschaftlichen Recht im Sinne des § 47 GBO gleich zu behandeln (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66 -, juris Rn. 15).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.1985 - 3 W 56/85

    Auflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 10 W 59/16
    Selbst wenn das Eigentum nicht Gesamtberechtigten nach § 428 BGB zustehen kann, kann dennoch der Rückauflassungsanspruch in einer Gesamtberechtigung nach § 428 BGB stehen (OLG Zweibrücken Rpfleger 1985, 284).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 439/10

    Grundbuchrecht: Nießbrauch für mehrere Berechtigte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 10 W 59/16
    Die Gesamtgläubigerschaft gemäß § 428 BGB ist als Berechtigungsverhältnis i. S. d. § 47 Abs. 1 GBO bei einem Nießbrauch nach ganz allgemeiner Auffassung anerkannt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2012, 785 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 10 W 13/18

    Grundbuchliche Behandlung einer Gesamtberechtigung

    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2016, 15 W 566/15, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 14. Juli 2016, I-10 W 59/16, zitiert bei juris; ebenso Korintenberg, Gerichts- und Notarkostengesetz, 20. Auflage 2017, Vorbemerkung 1.4.1.2, Rn. 30).
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