Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - I-3 Wx 158/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
EuErbVO Art. 68; BGB § 2371
Keine Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlassverzeichnis bei Geltung deutschen Erbrechts
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Emmerich, 09.04.2020 - 80 VI 254/17
- OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - I-3 Wx 158/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 263
- MDR 2021, 40
- FamRZ 2021, 243
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 12.09.2017 - 31 Wx 275/17
Eintragung von Rechten an unbeweglichen Vermögenständen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - 3 Wx 158/20
Der vom Nachlassgericht eingenommene Rechtsstandpunkt entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach bei Erbfällen mit Auslandsberührung die Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlasszeugnis nicht in Betracht kommt, sofern - wie hier (nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hat) - deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt (vgl. OLG Nürnberg ZEV 2017, 579 f., mit Anmerkung von Weinbeck; OLG München ZEV 2017, 580 f.;… Münchener Kommentar/Dutta, 8. Aufl. 2020, EuErbVO Art. 63 Rn. 18 und Art. 68 Rn. 9 m.w.N.;… Kroiß/Horn/Solomon-Köhler, Nachfolgerecht, 2. Aufl. 2019, Art. 68 EuErbVO Rn. 3). - OLG Nürnberg, 05.04.2017 - 15 W 299/17
Zurückweisung der Nachlassbeschwerde wegen unverbindlicher informatorischer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - 3 Wx 158/20
Der vom Nachlassgericht eingenommene Rechtsstandpunkt entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach bei Erbfällen mit Auslandsberührung die Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlasszeugnis nicht in Betracht kommt, sofern - wie hier (nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hat) - deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt (vgl. OLG Nürnberg ZEV 2017, 579 f., mit Anmerkung von Weinbeck; OLG München ZEV 2017, 580 f.;… Münchener Kommentar/Dutta, 8. Aufl. 2020, EuErbVO Art. 63 Rn. 18 und Art. 68 Rn. 9 m.w.N.;… Kroiß/Horn/Solomon-Köhler, Nachfolgerecht, 2. Aufl. 2019, Art. 68 EuErbVO Rn. 3). - EuGH, 01.03.2018 - C-558/16
Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - 3 Wx 158/20
Keine andere Betrachtungsweise rechtfertigt sich nach Auffassung des Senats mit Blick auf die von der Beteiligten zu 1 zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 1. März 2018 - C-558/16 (Mahnkopf), NJW 2018, 1377 ff.).
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 22.03.2021 - 74 VI 1354/19
Deutsches Ehegattenerbrecht unter Berücksichtigung des gesetzlichen griechischen …
Das Nachlassgericht bewertet sonach diese grundlegenden Entscheidungen von BGH und EuGH für die gerichtliche Praxis so, dass der Leitsatz des EuGH eine erbrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB nicht explizit postuliere, sondern für diese durch den BGH als güterrechtlich qualifizierte Norm durch Auslegung und Konkretisierung der Regelungen der EuErbVO in Art. 1 Abs. 1 (Anwendungsbereich Rechtsnachfolge von Todes wegen) und in Art. 3 Abs. 1 a) (Begriff Rechtsnachfolge) deren Anwendung eröffnet, insbesondere für das ENZ-Verfahren (so im Ergebnis auch OLG München, ZEV 2019, 631, RN 13, 14 sowie OLG Düsseldorf, BeckRS 2020, 28805 RN 13, 14; offengelassen OLG Hamm, NJW 2019, 2180).