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   OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - VI-3 Kart 65/12 (V)   

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https://dejure.org/2012,34483
OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - VI-3 Kart 65/12 (V) (https://dejure.org/2012,34483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2012 - VI-3 Kart 65/12 (V) (https://dejure.org/2012,34483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2012 - VI-3 Kart 65/12 (V) (https://dejure.org/2012,34483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 19 Abs. 2
    Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Netzbetreibers gegen die Festlegung der Beschlussabteilung 8 der Bundesnetzagentur vom 14.12.2011 betreffend Einzelheiten der § 19 StromNEV-Umlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Pressebericht)

    Netzkosten - Befreiung stromintensiver Betriebe droht das Aus

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Für die Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen fehlt möglicherweise die Rechtsgrundlage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Für die Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen fehlt möglicherweise die Rechtsgrundlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlende Rechtsgrundlage für Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen möglicherweise ohne Rechtsgrundlage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • juraforum.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Eilanträge zur Aussetzung des § 19 Abs.2 Satz 2 StromNEV - Netzentgeltbefreiung abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04

    Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 65/12
    In erweiternder Auslegung dieser Vorschrift ist allerdings auch die Beschwerdebefugnis eines Dritten, der nicht schon an dem Verfahren beteiligt war, zu bejahen, wenn er durch den angegriffenen Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten berührt wird, weil dieser auch ihm gegenüber eine Regelungswirkung entfaltet (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"; Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535, Rdnr. 14 ff. - "citiworks"; Beschluss vom 22. Februar 2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544, 1545 - "Zeiss/Leica").
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 65/12
    In erweiternder Auslegung dieser Vorschrift ist allerdings auch die Beschwerdebefugnis eines Dritten, der nicht schon an dem Verfahren beteiligt war, zu bejahen, wenn er durch den angegriffenen Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten berührt wird, weil dieser auch ihm gegenüber eine Regelungswirkung entfaltet (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"; Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535, Rdnr. 14 ff. - "citiworks"; Beschluss vom 22. Februar 2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544, 1545 - "Zeiss/Leica").
  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09

    GABi Gas

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 65/12
    In erweiternder Auslegung dieser Vorschrift ist allerdings auch die Beschwerdebefugnis eines Dritten, der nicht schon an dem Verfahren beteiligt war, zu bejahen, wenn er durch den angegriffenen Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten berührt wird, weil dieser auch ihm gegenüber eine Regelungswirkung entfaltet (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"; Beschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535, Rdnr. 14 ff. - "citiworks"; Beschluss vom 22. Februar 2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544, 1545 - "Zeiss/Leica").
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 65/12
    Weder die Wahl des zutreffenden Rechtswegs noch die Prüfungskompetenz des angerufenen Gerichts oder der anzuwendende Prüfungsmaßstab dürfen davon abhängen, ob Änderungen im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden (BVerfGE 114, 196 ff., Rdnr. 209 - "Beitragssicherungsgesetz",; BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 31. Januar 2012, EnVR 58/09, Rdnr. 8).
  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 58/09

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung des generellen sektoralen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 65/12
    Weder die Wahl des zutreffenden Rechtswegs noch die Prüfungskompetenz des angerufenen Gerichts oder der anzuwendende Prüfungsmaßstab dürfen davon abhängen, ob Änderungen im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden (BVerfGE 114, 196 ff., Rdnr. 209 - "Beitragssicherungsgesetz",; BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 31. Januar 2012, EnVR 58/09, Rdnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 150/06

    Pflicht der überregionalen Ferngasnetzbetreiber zur Übermittlung von Auskünften;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 65/12
    Vielmehr müssen die Rechtswidrigkeit der Verfügung und die dadurch bedingte Betroffenheit des Antragstellers überwiegend wahrscheinlich sein (vgl. Senat RdE 2006, 162, 163; 307).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    Mit Beschlüssen vom 14.11.2012 (VI-3 Kart 65/12 (V), VI-3 Kart 14/12 (V)) hat der Senat die Anträge zweier Netzbetreiber, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden hinsichtlich Ziffer 10 der Festlegung anzuordnen, zurückgewiesen und im Rahmen dessen auf erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Festlegung zugrundliegenden Verordnungsänderung hingewiesen.

    Mit Blick auf die vom Senat in den Eilentscheidungen vom 14.11.2012 (VI-3 Kart 65/12 (V), VI-3 Kart 14/12 (V)) geäußerten erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Festlegung zugrunde liegenden Verordnungsänderung, schließe sie sich der Auffassung der Bundesnetzagentur, dass die Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV grundsätzlich rechtmäßig sei und die Festlegung auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage beruhe, an.

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 14/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    In diesem Zusammenhang hat der Senat - wie auch in einem weiteren Beschluss vom 14.11.2012 in dem Eilverfahren VI-3 Kart 65/12 (V) - darauf hingewiesen, dass er erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Festlegung zugrundliegenden Verordnungsänderung hat.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 49/12

    Wirksamkeit der Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV; Anforderungen an die

    Mit Beschlüssen vom 14.11.2012 (VI-3 Kart 65/12 (V), VI-3 Kart 14/12 (V)) hat der Senat die Anträge zweier Netzbetreiber, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden hinsichtlich Ziffer 10 der Festlegung anzuordnen, zurückgewiesen und im Rahmen dessen auf erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Festlegung zugrundliegenden Verordnungsänderung hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 46/12

    Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten für 2011

    Der Senat hat allerdings insoweit erhebliche rechtliche Bedenken, ob der Gesetzgeber bei der Einführung der Möglichkeit einer Befreiung stromintensiver Netznutzer von den Netzentgelten die inhaltlichen Vorgaben und Grenzen der Verordnungsermächtigung beachtet hat (s.a. Senatsbeschlüsse vom 14. November 2012, VI-3 Kart 65/12 (V) und 14/12 (V)).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 57/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    Mit Beschlüssen vom 14.11.2012 (VI-3 Kart 65/12 (V), VI-3 Kart 14/12 (V)) hat der Senat die Anträge zweier Netzbetreiber, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden hinsichtlich Ziffer 10 der Festlegung anzuordnen, zurückgewiesen und im Rahmen dessen auf erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Festlegung zugrundliegenden Verordnungsänderung hingewiesen.
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