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   OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - VI-3 Kart 155/15 (V)   

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https://dejure.org/2017,7538
OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - VI-3 Kart 155/15 (V) (https://dejure.org/2017,7538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2017 - VI-3 Kart 155/15 (V) (https://dejure.org/2017,7538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - VI-3 Kart 155/15 (V) (https://dejure.org/2017,7538)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der rückwirkenden Anpassung der Erlösobergrenzen des Netzbetreibers aufgrund der Bestimmung des Qualitätselements

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der rückwirkenden Anpassung der Erlösobergrenzen des Netzbetreibers aufgrund der Bestimmung des Qualitätselements

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    § 4 Abs. 5 ARegV erlaubt eine rückwirkende Anpassung der Erlösobergrenzen

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zur rückwirkenden Anpassung der Erlösobergrenzen aufgrund der Bestimmung des Qualitätselements

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 21a Abs. 3 S. 3; ARegV § 4 Abs. 5
    Zulässigkeit der rückwirkenden Anpassung der Erlösobergrenzen des Netzbetreibers aufgrund der Bestimmung des Qualitätselements

  • rechtsportal.de

    EnWG § 21a Abs. 3 S. 3; ARegV § 4 Abs. 5
    Zulässigkeit der rückwirkenden Anpassung der Erlösobergrenzen des Netzbetreibers aufgrund der Bestimmung des Qualitätselements

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 139/12

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Kart 155/15
    Die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 17.02.2016 (VI-3 Kart 139/12 (V)) seien nicht auf das vorliegende Verfahren übertragbar.

    Die Entgeltanpassung erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres, § 17 Abs. 3 Satz 1 ARegV (vgl. Senat, Beschluss vom 17.02.2016, VI-3 Kart 139/12 Rn. 55 bei juris).

    Der Streitfall unterscheidet sich von den Verfahren zur individuellen Qualitätsvorgabe für die Jahre 2012 und 2013, die der Senat mit Beschlüssen vom 17.02.2016 entschieden hat (vgl. z.B. VI-3 Kart 139/12).

    Die Bundesnetzagentur räumt ein, dass nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17.02.2016 (z.B. VI-3 Kart 139/12 (V)) die Heranziehung des Strukturparameters Lastdichte in der Niederspannungsebene und insoweit die Referenzwertermittlung im Rahmen der Festlegungen der individuellen Qualitätselemente für die Jahre 2014 bis 2016 rechtswidrig sei.

  • BGH, 22.07.2014 - EnVR 59/12

    Anreizregulierung: Gestaltungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Kart 155/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die eine Abwägung zwischen unterschiedlichen gesetzlichen Zielvorgaben erfordernde Ausübung des Regulierungsermessens vom Gericht zu beanstanden, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat (Abwägungsausfall), wenn in die Abwägung nicht an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste (Abwägungsdefizit), wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt worden ist (Abwägungsfehleinschätzung) oder wenn der Ausgleich zwischen ihnen zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Abwägungsdisproportionalität) (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2014, EnVR 59/12, Rn. 25, Stromnetz Berlin GmbH).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Vorliegen eines behördlichen Gestaltungsspielraums eine fehlende Begründung in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 VwVfG im gerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden, weil die gerichtliche Kontrolle eines der Behörde eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu beschränken ist, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 07.06.2016, EnVR 62/14, Rn. 46, Festlegung volatiler Kosten und vom 22.07.2014, EnVR 59/12, Rn. 29, Stromnetz Berlin GmbH).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - 5 Kart 2/15

    Ermittlung des Referenzpreises für Verlustenergie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Kart 155/15
    Dass das Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes hinter dem Effizienzgebot zurücktreten könnten, habe der 5. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Beschluss vom 04.05.2016 (VI-5 Kart 2/15 (V)) aufgezeigt.

    Allerdings hält der Senat an seiner Rechtauffassung fest, wonach auch unter Berücksichtigung des Wortlauts des § 4 Abs. 5 S. 2 ARegV, der von einer Anpassung zum 1.Januar des folgenden Kalenderjahres spricht, nicht von einem generellen Verbot rückwirkender Anpassungen auszugehen ist (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, VI-5 Kart 2/15, Rn. 53 ff. bei juris zur Zulässigkeit des rückwirkenden Erlasses einer Festlegung der Landesregulierungsbehörde zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten als volatile Kosten).

  • BGH, 07.06.2016 - EnVR 62/14

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Rechtmäßigkeit der Einstufung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Kart 155/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Vorliegen eines behördlichen Gestaltungsspielraums eine fehlende Begründung in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 2 VwVfG im gerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden, weil die gerichtliche Kontrolle eines der Behörde eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich auf diejenigen Erwägungen zu beschränken ist, die die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung dargelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 07.06.2016, EnVR 62/14, Rn. 46, Festlegung volatiler Kosten und vom 22.07.2014, EnVR 59/12, Rn. 29, Stromnetz Berlin GmbH).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - 3 Kart 175/14

    Einbeziehung ehemaliger regionaler Fernleitungsnetzbetreiber in den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Kart 155/15
    Dem widerspricht jedoch Art. 37 Abs. 10 der RL 2009/72/EG, nach dem die Regulierungsbehörden befugt sind, vorläufig geltende Übertragungs- und Verteilungstarife festzulegen oder zu genehmigen und über geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu entscheiden, falls sich die Festlegung der Tarife verzögert (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14.09.2016, VI-3 Kart 175/14, S. 34 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Kart 60/11

    Zulässigkeit der Korrektur der Strukturdaten im Verfahren der Genehmigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Kart 155/15
    Auch hier wird aus dem insoweit mit § 4 Abs. 4 ARegV vergleichbaren Wortlaut also kein Verbot der Rückwirkung hergeleitet (vgl. zur rückwirkenden Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 10 ARegV: Senat, Beschluss vom 16.01.2013, VI-3 Kart 60/11 (V)).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - 3 Kart 67/17
    Des Weiteren habe sie, die Betroffene, insbesondere nach der mündlichen Verhandlung vom 09.11.2016 im Verfahren VI-3 Kart 155/15 damit rechnen müssen, dass zumindest eine vorläufige Festlegung rechtzeitig erfolgen werde.

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur Zulässigkeit der rückwirkenden Festlegung des Qualitätselements (Beschlüsse vom 17.02.2016, VI-3 Kart 139/12 und 15.02.2017, VI-3 Kart 155/15) fest.

    Regelfall soll die Festlegung für die Zukunft sein (so bereits Senat, Beschluss vom 14.02.2017, VI-3 Kart 155/15 (V), Rn.38 juris).

    Auch ist für den Senat nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Betroffene nach den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung im Verfahren VI-3 Kart 155/15 berechtigte Erwartungen hinsichtlich des Erlasses einer vorläufigen Festlegung gehabt haben sollte.

  • KG, 20.01.2021 - 26 U 132/17

    Haftung des Schädigers eines Stromkabels für den Ersatz des entgangenen Gewinns

    Da, soweit feststellbar, die in Bezug genommene Entscheidung des 3. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 15. Februar 2017 - VI-3 Kart 155/15 (V) - erstmals nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht veröffentlicht worden ist, konnte entsprechender Vortrag der Parteien hierzu erst in der Berufungsinstanz erfolgen.
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