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   OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - I-3 Wx 298/16   

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https://dejure.org/2017,5663
OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - I-3 Wx 298/16 (https://dejure.org/2017,5663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2017 - I-3 Wx 298/16 (https://dejure.org/2017,5663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - I-3 Wx 298/16 (https://dejure.org/2017,5663)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Verlautbarung einer Dienstbarkeit an einer Teilfläche eines Grundstücks

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Dienstbarkeit auf Teilfläche eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Verlautbarung einer Dienstbarkeit an einer Teilfläche eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    GBO § 18 ; BGB § 1023 Abs. 1 S. 2
    Der Verlautbarung einer Dienstbarkeit an einer Teilfläche eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Wx 298/16
    Soweit der Bundesgerichtshof (NJW-RR 2008, 756, Rdz. 25) ausführt, für die Bezeichnung einer Grundstücksteilfläche sei zwischen der vertraglichen Bestimmbarkeit und dem Bestimmtheitserfordernis des Grundbuch-rechts zu unterscheiden, bezieht sich dies auf die - nicht formalistisch zu überspannende (BGH, a.a.O.) - Vorschrift des § 28 GBO, wonach das Grundstück übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt zu bezeichnen ist.
  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 7/05

    Grundstückskaufvertrag: Bestimmung der Kaufsache beim Verkauf einer unvermessenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Wx 298/16
    Für die Bezeichnung von Grundstücksflächen im Rahmen eines Kaufvertrages ist - z.B. für die Übertragung von Grundstücksteilflächen - anerkannt, dass es für die Bestimmung des Kaufgegenstandes ausreicht, wenn dem Vertrag ein nicht notwendig maßstabsgerechter Plan oder eine Skizze beigefügt wird, aus der hervorgeht, welche Teilfläche verkauft werden soll (BGH, FGPrax 2016, 1, m.N.; vorgehend OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Aug. 2011 - 20 W 277/11, Rdz. 42, zitiert nach juris; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 6. Juli 2005 - 4 U 7/05, Rdz. 28, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 31.07.2013 - 15 W 259/12

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Wx 298/16
    Legen die Beteiligten die Ausübungsstelle der Dienstbarkeit gemäß § 1023 Abs. 1 Satz 2 BGB rechtsgeschäftlich fest, so ist die Bezeichnung dieser Ausübungsstelle in die Eintragung bzw. in die Eintragungsbewilligung mit aufzunehmen und muss hinreichend bestimmt sein (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2014, 21).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2011 - 20 W 277/11

    Grundbuch: Bestimmtheit der Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Wx 298/16
    Für die Bezeichnung von Grundstücksflächen im Rahmen eines Kaufvertrages ist - z.B. für die Übertragung von Grundstücksteilflächen - anerkannt, dass es für die Bestimmung des Kaufgegenstandes ausreicht, wenn dem Vertrag ein nicht notwendig maßstabsgerechter Plan oder eine Skizze beigefügt wird, aus der hervorgeht, welche Teilfläche verkauft werden soll (BGH, FGPrax 2016, 1, m.N.; vorgehend OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Aug. 2011 - 20 W 277/11, Rdz. 42, zitiert nach juris; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 6. Juli 2005 - 4 U 7/05, Rdz. 28, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14

    Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2017 - 3 Wx 298/16
    Für die Bezeichnung von Grundstücksflächen im Rahmen eines Kaufvertrages ist - z.B. für die Übertragung von Grundstücksteilflächen - anerkannt, dass es für die Bestimmung des Kaufgegenstandes ausreicht, wenn dem Vertrag ein nicht notwendig maßstabsgerechter Plan oder eine Skizze beigefügt wird, aus der hervorgeht, welche Teilfläche verkauft werden soll (BGH, FGPrax 2016, 1, m.N.; vorgehend OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Aug. 2011 - 20 W 277/11, Rdz. 42, zitiert nach juris; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 6. Juli 2005 - 4 U 7/05, Rdz. 28, zitiert nach juris).
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